Krankenkassen haben die Pflicht, Ihnen die Prämie für das nächste Kalenderjahr bis zwei Monate vor der Prämienänderung per 1. Januar – also jeweils bis Ende Oktober – zu kommunizieren. Die Krankenkassen-Prämien ändern in der Regel jedes Jahr – ein regelmässiger Krankenkassen-Vergleich lohnt sich deshalb.
Wenn Sie sich für einen Krankenkassen-Wechsel entschieden haben, so gilt es, bei der bestehenden Kasse zu kündigen. Die Kündigung ist einfach und ohne Aufwand zu bewerkstelligen. Einige Tipps sind dabei aber hilfreich.
Tipp 1: Grundversicherung vs. Zusatzversicherung
Sie können die bestehende Krankenkassen-Grundversicherung im Unterschied zur Zusatzversicherung jeweils ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende Jahr kündigen. Das heisst, Sie haben mit Ihrem Kündigungsbrief bis spätestens Ende November Zeit – unabhängig von Ihrem persönlichen Profil, Ihrem Modell oder Ihrer Franchise.
Gut zu wissen: Wenn Sie die Grundversicherung bei einer Krankenkasse kündigen, dürfen Sie die Zusatzversicherung weiter beim alten Krankenkassen-Anbieter belassen. Es kann höchstens sein, dass allfällige Rabatte für die Zusatzversicherung entfallen.
Tipp 2: Kündigungstermin
Entscheidend ist nicht das Datum des Postversands, sondern das Datum des Postempfangs bei der Krankenkasse. Das spätmöglichste Empfangsdatum ist der letzte Arbeitstag im November. Krankenkassen dürfen sich aber sieben Tage Zeit lassen, um ihr Postfach zu kontrollieren. Deshalb gilt: Stellen Sie Ihr Kündigungsschreiben wenn möglich nicht erst in der letzten Novemberwoche zu.
Tipp 3: Einschreiben vs. E-Mail
Von Schweizer Krankenkassen wird von Kunden immer noch ein schriftliches (unterschriebenes) Kündigungsschreiben verlangt.
In den AGBs wird daher in der Regel explizit die notwendige Schriftlichkeit der Kündigungen festgehalten.
Manche Krankenkassen sind damit einverstanden, wenn Sie das Kündigungsschreiben auf Papier ausdrucken, unterschreiben und faxen oder einscannen und per E-Mail der Kasse zustellen.
Am besten fragen Sie bei Ihrer bestehenden Kasse nach, welche Kündigungsformen akzeptiert sind und wohin Sie das Kündigungsschreiben zustellen müssen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, schicken Sie Ihre Kündigung per Einschreiben.
Entscheidend ist, dass Ihre Krankenversicherung Ihre Kündigung bestätigt. Verlangen Sie darum eine Bestätigung Ihres Kündigungsbriefs.
Tipp 4: Vorgefertigte Kündigungsschreiben
Viele Krankenkassen legen der Offerte ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben bei. Manche Krankenkassen stellen dieses in Ihrem Namen der alten Versicherung zu, um den Wechsel zu vereinfachen.
Tipp 5: Zweiter Kündigungstermin
Ohne Sparmodell wie HMO, Hausarzt, Telmed oder Apotheke haben Sie mit der tiefsten Franchise (300 Franken für Erwachsene, 0 Franken für Kinder) die Möglichkeit eines zweiten Kündigungstermins per Ende Juni. Das heisst, Sie müssen in diesem Fall Ihr Kündigungsschreiben bis Ende März einreichen (da im Gegensatz zum Wechseltermin im Herbst eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt). Die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse angekommen sein. Weitere Informationen zum zweiten Kündigungstermin Mitte Jahr finden Sie hier.
Tipp 6: Ausserordentliche Kündigung
Im Fall einer ausserordentlichen Prämienerhöhung unter dem Jahr können Sie Ihre Krankenkassen-Grundversicherung ebenfalls kündigen. In einem solchen Spezialfall haben Sie einen Monat Zeit, das Kündigungsschreiben zuzustellen.
Tipp 7: Spezielle Regelungen mit Bonus-Modell
Spezielle Regelungen gelten für Versicherungen mit einem Bonus-Modell und Schadenfreiheits-Rabatt. In einem solchen Fall kann eine ordentliche Kündigung je nach Vertrag erst nach der definierten Anzahl Jahre möglich sein.
Tipp 8: Franchise wechseln
Ihre Franchise können Sie jeweils – auch wenn Sie die Versicherung nicht wechseln – nur per 1. Januar ändern. Ihre Unfalldeckung (mit oder ohne Unfall) können Sie auch unterjährig jeden Monat wechseln.
Tipp 9: Modell wechseln
Wenn Sie in einem von drei Sparmodellen (also Hausarzt, HMO oder Telmed) sind und in ein anderes Sparmodell wechseln möchten, so können Sie dies bei vielen Krankenkassen auch unter dem Jahr auf Anfang des nächsten Monats tun. Das gilt aber nicht für alle Krankenkassen. Je nach Krankenversicherung kann es spezielle Regelungen geben.
Umgekehrt können Sie vom Standard-Modell mit der tiefsten Franchise jeden Monat in ein Sparmodell wechseln.
Weitere Informationen:
Schweizer Krankenkassen im Vergleich