Diverse Schweizer Krankenkassen bieten im Rahmen der Grundversicherung neben dem traditionellen Modell verschiedene alternative Sparmodelle an. Versicherungen sprechen auch von Managed-Care-Modellen.
Neben der gewöhnlichen Standard-Grundversicherung gibt es Managed-Care-Modelle wie das Hausarzt-, das HMO- und das Telmed-Modell. Daneben gibt es noch weitere Spezialmodelle wie das Apotheken-Modell, die nur wenige Versicherungen im Angebot haben.
Managed-Care-Modelle – was Sie wissen müssen:
- Bei alternativen Sparmodellen oder Managed-Care-Modellen übernimmt ein «Gesundheitsmanager» die Erstberatung sowie die Koordination Ihrer medizinischen Probleme. Ihre «Manager» oder «Gatekeeper» sind je nach Modell Hausärzte, Gesundheitszentren (HMO) oder Beratungszentren (Telmed).
- Mit allen Managed-Care-Modellen können Sie gegenüber dem traditionellen Grundversicherungsmodell Prämien sparen.
- Die gesetzlich verankerten Grundleistungen sind bei allen Modellen gleich. Die alternativen Sparmodelle schränken aber die freie Arztwahl als erste Anlaufstelle ein – ausser in akuten Notfällen. Das heisst für die Erstkonsultation müssen Sie je nach Vorschrift Ihren Hausarzt, Ihr Gesundheits- oder Beratungszentrum kontaktieren.
- Es kann sein, dass bei der Wahl von Original-Medikamenten anstelle von Generika die Kosten nicht vollständig von der Versicherung bezahlt werden.
1. Traditionelles Standard-Modell
Beim traditionellen Modell können Sie frei wählen, welchen Arzt Sie zwecks Erst-Konsultation aufsuchen möchten. Wohlgemerkt: Die freie Arzt-Wahl gilt für Erst-Konsultationen, nicht aber für Spitalärzte. Hier wäre zusätzlich eine Spitalzusatzversicherung nötig.
Es gibt keine Prämienrabatte.
Mit alternativen Sparmodellen können Sie gegenüber dem traditionellen Modell Ihre Prämien bei vielen Kassen markant senken.
2. Hausarzt-Modell
Beim Hausarzt-Modell ist die Wahl des Arztes als erste Anlaufstelle ausser im Fall von Notfällen eingeschränkt. Im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen. Er überweist Sie dann gegebenenfalls an Spezialisten oder Spitäler. Ausnahmen: Kontroll-Untersuchungen beim Augen-, Zahn- oder Frauenarzt sowie medizinische Notfälle bedingen keine Erstkonsultation bei Ihrem Hausarzt.
Sie profitieren je nach Krankenkasse und Hausarzt-Modell-Variante von deutlichen Prämien-Rabatten von bis über 25 Prozent.
Wenn Sie nicht zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen, zahlt die Krankenkasse nicht. Die Krankenkassen bestimmen, welche Ärzte überhaupt als Hausarzt für das Modell zugelassen werden. Gewisse Krankenkassen führen hierfür spezifische Ärztelisten. Je nach Versicherung können zudem die genauen Pflichten variieren. So verlangen bestimmte Krankenkassen, dass der Hausarzt eine sogenannte Überweisungsbestätigung ausfüllt. Falls diese nicht vorliegt, zahlen die Krankenkassen die folgenden Kosten beim Spezialisten oder im Spital unter Umständen nicht.
Am besten klären Sie im Voraus bei Ihrem Hausarzt die genauen Möglichkeiten und Bedingungen ab. Mehr Informationen zum Hausarzt-Modell.
3. HMO-Modell
Beim HMO-Modell ist die Wahl des Arztes als erste Anlaufstelle eingeschränkt. Im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst einen Arzt des festgelegten HMO-Zentrums aufsuchen. Der HMO-Arzt überweist Sie dann falls nötig an Spezialisten oder Spitäler. Ausnahmen: Für Kontroll-Untersuchungen beim Augen-, Zahn- oder Frauenarzt sowie medizinische Notfälle ist keine Erstkonsultation bei Ihrer HMO-Praxis nötig.
HMO ist die Abkürzung für Health Maintenance Organization. HMO-Zentren sind Gesundheitszentren, in der mehrere Ärzte als Gruppen-Praxis tätig sind. Es spielt für die Krankenkasse meistens keine Rolle, welchen HMO-Arzt Sie aufsuchen, solange das HMO-Zentrum das festgelegte Netzwerk ist.
Sie profitieren je nach Krankenkasse und HMO-Variante von deutlichen Prämien-Rabatten von bis über 25 Prozent.
Wenn Sie nicht zuerst für die Erstkonsultation das festgelegte HMO-Zentrum aufsuchen, zahlt die Krankenkasse nicht. Die Krankenkassen führen entsprechende HMO-Listen. Bevor Sie ein kostengünstiges HMO-Modell bei einer Krankenkasse abschliessen, klären Sie unbedingt ab, ob diese ein HMO-Zentrum in Ihrer Nähe akzeptiert. Beachten Sie zudem, dass Sie sich auch in Notfällen zuerst an einen HMO-Arzt wenden sollten. Nur wenn Ihre HMO-Ärzte nicht erreichbar sind, ist ein anderer Notfall-Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zum HMO-Modell finden Sie hier.
4. Telmed-Modell
Viele Kassen bieten mittlerweile auch Telefon-Modelle an. Die freie Arztwahl wird dabei bei manchen Krankenkassen zusätzlich eingeschränkt. Vor einem Arztbesuch müssen Sie bei der Wahl eines Telmed-Modells in der Regel immer zuerst die definierte medizinische Beratungsstelle telefonisch kontaktieren. Die Beratungsstelle überweist Sie dann falls nötig an einen Arzt, eine Apotheke, einen Therapeuten oder Spital. Ausnahmen: Kontroll-Untersuchungen beim Augen-, Zahn- oder Frauenarzt sowie medizinische Notfälle bedingen meistens keine telefonische Vorabklärung.
Sie profitieren je nach Krankenkasse und Telmed-Modell von Prämien-Rabatten von bis über 25 Prozent.
Im Rahmen einer Erstberatung ist es bei vielen Modellen obligatorisch, das festgelegte Beratungszentrum zu kontaktieren. Bevor Sie ein kostengünstiges Telmed-Modell bei einer Krankenkasse abschliessen, klären Sie unbedingt die genauen Konditionen ab. Weitere Informationen zum Telmed-Modell.
Spezielle Modelle
Neben den verbreiteten Hausarzt-, HMO- und Telmed-Sparmodellen gibt es weitere Modelle oder spezielle Einschränkungen, die nur von einzelnen Krankenkassen angeboten werden.
Beispiele:
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Eigentliches Apotheken-Modell: Der Gatekeeper ist die Apotheke (im Gegensatz etwa zum Hausarzt-Modell, wo der Hausarzt als erste Anlaufstelle bei Gesundheitsproblemen fungiert).
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Prävention ohne Selbstbehalt: Es gibt Modelle, bei denen gelten Franchise und Selbstbehalt nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
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Kostenpflichtige telemedizinische Dienste: Bei dieser Variante des Telmed-Modells ist die telemedizinische Konsultation, die vor einem Arztbesuch notwendig ist, kostenpflichtig. Die Konsultation wird wie eine ärztliche Konsultation in Rechnung gestellt, und Sie müssen den Selbstbehalt und die Franchise bezahlen.
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Begrenzte Auswahl an Apotheken: Es gibt Sparmodelle, bei denen Sie die Medikamente nur bei bestimmten Apotheken beziehen dürfen.
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Kombinationen: Mehrere Modelle werden teilweise auch kombiniert angeboten, zum Beispiel Kombinationen von Telmed- mit Hausarzt-Modellen.
Weitere Informationen:
Krankenkassenvergleich
Diese Kosten deckt die Grundversicherung