Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, eine obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Aber es kann schwierig sein, zu verstehen, was Sie genau für die hohen Versicherungsprämien bekommen. Welche Behandlungen sind gedeckt? Sind Sie ausserhalb der Schweiz von der Grundversicherung versichert? Sind Medikamente, die Sie in Apotheken kaufen, versichert oder bezahlen Sie diese aus eigener Tasche? Sind Unfälle versichert?
In dieser Liste sehen Sie, welche Kosten die obligatorische Grundversicherung übernimmt:
Alternativmedizin
Die Grundversicherung deckt diese alternativen Behandlungen ab: Anthroposophische Medizin, Chiropraktik, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (einschliesslich Akupunktur). Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber-Artikel zum Schweizer Versicherungsschutz für Alternativmedizin.
Ärzte
Arztbesuche zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit sind durch Ihre Grundversicherung gedeckt. Rein vorsorgliche Untersuchungen sind nicht versichert, mit Ausnahme von bestimmten Leistungen für gynäkologische und kinderärztliche Untersuchungen, Mammographien und Impfungen (mehr dazu weiter unten).
Ärztliche Behandlungen ausserhalb der Schweiz
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Kosten für medizinische Notfälle ausserhalb der Schweiz bis zu einer Höhe von zweimal dessen, was die Versicherung in Ihrem Wohnkanton für die gleiche Behandlung zahlen würde. Nicht notfallmässige medizinische Behandlungen ausserhalb der Schweiz sind in der Regel nicht versichert – es gibt jedoch Ausnahmen.
Augenpflege
Bis zum Alter von 18 Jahren übernimmt die Grundversicherung jährlich bis zu 180 Franken der Kosten für ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen. In klar geregelten Sonderfällen übernimmt die Grundversicherung auch bestimmte Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene. Besuche bei Augenärzten sind versichert. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber-Artikel über den Versicherungsschutz für Brillen und Kontaktlinsen.
Badekuren
Für ärztlich verordnete Badekuren übernimmt die Grundversicherung bis zu 10 Franken pro Tag während maximal 21 Tagen pro Jahr. Heilbäder müssen vom BAG anerkannt sein, damit diese Deckung gilt.
Fachpersonen
Behandlungen bei schulmedizinischen Fachärzten sind durch Ihre Grundversicherung gedeckt. Folgende Spezialbehandlungen sind ebenfalls versichert, wenn sie von einem Arzt verordnet und von einer anerkannten Fachperson durchgeführt werden: Ergotherapie, Beratung für Diabetiker, Ernährungscoaching bei bestimmten Gesundheitsproblemen, Physiotherapie und Logopädie.
Gynäkologische Untersuchungen
Ihre Grundversicherung übernimmt alle drei Jahre die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Wenn eine Behandlung erforderlich ist, wird sie wie jede andere spezialisierte Behandlung von Ihrer Versicherung übernommen. Sogar wenn Sie mit einem Managed-Care-Sparmodell versichert sind, können Sie Gynäkologen aufsuchen, ohne zuerst Ihren Gatekeeper zu informieren.
Impfungen
Einige Standardimpfungen sind durch Ihre Grundversicherung versichert. Dazu gehören alle Impfungen, die normalerweise für Kinder empfohlen werden, sowie einige Impfungen für Reisende und Senioren. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel zur Versicherung von Impfungen.
Krankenpflege zu Hause
Wenn ein Spital im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt eine vorübergehende Krankenpflege zu Hause verordnet, sind die Kosten bis zu einer Höchstdauer von 14 Tagen pro Verordnung versichert. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Kosten für die ärztlich verordnete Langzeitpflege (Spitex) bis zu diesen Limiten: 52.60 Franken pro Stunde für die Grundversorgung, 63 Franken pro Stunde für medizinische Untersuchungen und Behandlungen sowie 76.90 Franken pro Beratungsstunde. Sie müssen einen Selbstbehalt zahlen, der je nach Wohnort in der Schweiz unterschiedlich hoch ist, aber nie mehr als 15.35 Franken pro Tag beträgt.
Krankentransporte
Ein Teil der Kosten für Krankentransporte per Ambulanz – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – wird von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Ambulanztransport: Die Grundversicherung zahlt 50 Prozent bis zu einer Versicherungssumme von maximal 500 Franken pro Jahr, wenn Sie nicht mit anderen Verkehrsmitteln ins Spital kommen können. Notfallmässige Rettungsaktionen: Die Grundversicherung zahlt 50 Prozent der Kosten, bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 5000 Franken pro Jahr. Wie Sie sonst noch versichert sind, erfahren Sie im Ratgeber-Artikel zu Schweizer Versicherungen für Rettung und Krankentransporte.
Mutterschaft
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für bis zu sieben Vorsorgeuntersuchungen, eine nachgeburtliche Untersuchung, die Entbindung und drei Stillberatungen. Spitalaufenthalte bei Mutterschaft in Ihrem Wohnkanton sind durch die in Ihrer Grundversicherung enthaltene Versicherung für allgemeine Abteilungen gedeckt. Ihr Baby ist bis zu drei Monate nach der Geburt über Ihre eigene Police versichert. Innert dieser drei Monate müssen Sie für das Kind eine eigene Versicherung abschliessen.
Psychiatrische Behandlungen
Die Behandlung durch zugelassene Psychiater ist versichert. Psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde.
Schweizer Spitäler
Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals werden vollständig von Ihrer Grundversicherung und Ihrem Wohnkanton übernommen, sofern es sich auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons befindet. Spitalaufenthalte in anderen Kantonen sind vollumfänglich versichert bei medizinischen Notfällen oder wenn die Spitäler auf der Liste Ihres Wohnkantons nicht über die nötigen Einrichtungen für Ihre Behandlung verfügen. Abgesehen von den oben genannten Ausnahmen werden freiwillige Spitalbehandlungen in anderen Kantonen nur bis zu den Kosten einer identischen Behandlung in Ihrem Wohnkanton übernommen. Wenn die Behandlung teurer ist, zahlen Sie die Differenz selbst. Mögliche Differenzen können Sie über eine allgemeine Spitalzusatzversicherung versichern.
Unfälle
Die obligatorische Krankenversicherung deckt die Behandlung von Verletzungen sowohl infolge von Unfällen als auch von Krankheiten. Wenn Sie allerdings über Ihren Schweizer Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie die Grundversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber-Artikel zur Unfallversicherung in der Schweiz.
Vorbeugende Mammografien
Frauen mit hohem Brustkrebsrisiko haben Anspruch auf eine versicherte Mammografie pro Jahr. Als Frau ab 50 Jahren haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine versicherte Mammografie ohne Selbstbehalt, sofern Ihr Kanton ein Mammografie-Screening-Programm betreibt. Zu den Kantonen mit entsprechenden Screening-Programmen gehören Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Waadt und Wallis.
Vorsorgliche Untersuchungen beim Kinderarzt
In der Schweiz wohnhafte Kinder haben im Laufe ihrer Kindheit Anspruch auf acht Vorsorgeuntersuchungen – auch ohne Verdacht auf Krankheit. Diese Untersuchungen werden von der Grundversicherung übernommen.
Zahnreparaturen
Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Zahnreparaturen, wenn die Ursache eine Krankheit oder medizinische Behandlung ist. Die Behandlung schwerer Gebiss-Infektionen ist ebenfalls abgedeckt. Die Kosten für die Reparatur von Zahnschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden, übernimmt die Grundversicherung, sofern Sie die Unfalldeckung haben (andernfalls ist die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers zuständig). Den Basisschutz können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung erweitern. Auf moneyland.ch finden Sie Details zu Zahnversicherungen in der Schweiz.
Zugelassene Medikamente
Ihre Grundversicherung übernimmt alle ärztlich verordneten Medikamente, sofern diese in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt sind. Wenn Sie ein Markenmedikament bevorzugen, obwohl deutlich günstigere Generika-Alternativen verfügbar sind, müssen Sie möglicherweise 40 Prozent der Kosten als Selbstbehalt zahlen (statt des üblichen Selbstbehalts von 10 Prozent). Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber-Artikel zu Arzneimitteln.
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