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Versicherungen

Auslandsreisen: Das bezahlen die Schweizer Krankenkassen

7. Oktober 2024 - Daniel Dreier

Übernimmt die Schweizer Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung auf Reisen ausserhalb der Schweiz? Dieser Ratgeber von moneyland.ch liefert Ihnen alle nötigen Informationen.

Die meisten Schweizer reisen zumindest gelegentlich ins Ausland. Wenn Sie wissen, welche Kosten für medizinische Leistungen auf Reisen von Ihrer Schweizer Krankenversicherung übernommen werden, können Sie teure Fehler vermeiden.

Dieser Ratgeber von moneyland.ch erklärt Ihnen, welche Leistungen die obligatorische Schweizer Krankenversicherung auf Reisen abdeckt und zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen zusätzliche Kosten versichern können.

Deckt die obligatorische Krankenkasse die medizinische Versorgung in europäischen Ländern ab?

Ja. Die obligatorische Schweizer Krankenversicherung deckt die medizinische Betreuung in den EU- und EFTA-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich ab. Die Deckung ist jedoch auf die ungeplante medizinische Versorgung bei Unfällen, Krankheit und Mutterschaft beschränkt, die nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz warten können.

Für Sie gelten dieselben Bedingungen, die für die öffentliche Gesundheitsversorgung für Einwohnerinnen und Einwohner des Landes gelten, das Sie besuchen. In welchem Land Sie sich behandeln lassen, bestimmt unter anderem, welche medizinischen Kosten übernommen werden und welche Selbstbehalte und Eigenbeteiligungen gelten. Es bestimmt auch, ob Sie Ihre Arztrechnungen im Voraus bezahlen und dann eine Erstattung beantragen müssen oder nicht. Die in der Schweiz üblichen Deckungen, Krankenkassen-Modelle, Abrechnungsmethoden und Selbstbehalte sind nicht relevant.

Sie müssen nachweisen, dass Sie eine obligatorische Schweizer Krankenversicherung haben. Am einfachsten geht dies mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Alternativ können Sie Ihren Versicherer bitten, Ihnen ein Versicherungsnachweis zuzusenden. Wenn Sie keine Versicherungskarte oder Bescheinigung vorlegen können, müssen Sie Ihre Arztrechnungen möglicherweise selbst bezahlen. Sie können dann eine Erstattung bei Ihrer Schweizer Krankenkasse beantragen.

Tabelle 1: Beispiele für den Krankenversicherungsschutz in beliebten Reiseländern

Land

Deckung

Selbstbehalte und Kosten

Kroatien

Nur Zahnärzte, Ärzte, Spitäler und
Apotheken, die einen Vertrag mit
der kroatischen Krankenkasse
haben, sind abgedeckt.
Notwendige Krankentransporte
sind abgedeckt.

Selbstbehalte:

  • EUR 17.70 pro Tag (maximal 530.88 Euro pro Aufenthalt)
    für Spitalaufenthalte.
  • EUR 1.32 pro Zahnarzt, Arztbesuch und pro ärztlicher
    Verschreibung.
  • EUR 4.41 pro Facharztbesuch.

Zusätzliche Kosten fallen für Spezialdiagnosen,
Orthopädie und medizinische Hilfsmittel,
Physiotherapie und Kieferorthopädie an.

Frankreich

Es werden nur Zahnärzte, Ärzte und
Spitäler abgedeckt, die einen Vertrag
(Sektor 1) mit der staatlichen
Krankenkasse haben. Krankentransporte
werden nur übernommen, wenn sie von
einem Arzt angeordnet werden.

Gesundheitsdienstleister mit einem
Teilabkommen (Sektor 2) erheben einen
zusätzlichen Aufschlag.

Sie müssen die Rechnungen selbst bezahlen. Der
Gesundheitsdienstleister stellt Ihnen eine
Bescheinigung aus, mit der Sie die Kosten von Ihrer
Schweizer Krankenkasse zurückfordern können.

Ihr Selbstbehalt setzt sich aus dem sogenannten
«ticket modérateur» (ein Eigenanteil, in der
Regel 30 %), Pauschalbeiträgen (EUR 2 pro
Arztbesuch) und verschiedenen Eigenanteilen
(EUR 1 pro Medikamentenpackung, EUR 4 für
Krankentransporte) zusammen. Darüber hinaus
zahlen Sie EUR 20 pro Tag für Spitalaufenthalte.

Deutschland

Es sind nur Ärzte und Zahnärzte
versichert, die mit dem öffentlichen
gesetzlichen Krankenversicherungssystem
zusammenarbeiten. Ärztlich verschriebene
Behandlungen durch Fachärzte sind
versichert. Aufenthalte in der allgemeinen
Abteilung von Spitälern sind bei
medizinischen Notfällen oder wenn sie von
einem Arzt verschrieben werden, versichert.

Selbstbehalte:

  • EUR 10 plus 10 % der Kosten für ärztlich verschriebene
    Behandlungen durch Fachärzte
  • 10 % (mindestens EUR 5, maximal EUR 10) für vom Arzt
    verschriebene Medikamente und Krankentransporte.
  • Erwachsene zahlen eine Selbstbeteiligung von EUR 10
    pro Tag für die ersten 28 Tage eines Spitalaufenthalts im
    selben Jahr.

Italien

Nur Krankentransporte, Ärzte und Spitäler,
die für das Gesundheitsministerium arbeiten
oder von diesem beauftragt wurden, sind
abgedeckt.

Sie zahlen in folgenden Fällen einen Selbstbehalt
aus eigener Tasche:

  • Besuche bei Fachärzten.
  • Geräte- und Labordiagnostik.
  • Spa-/Thermaltherapien.
  • Behandlung in Notaufnahmen, wenn kein medizinischer
    Notfall vorliegt.

Spanien

Nur öffentliche Krankentransporte, Ärzte,
Gesundheitszentren und Spitäler sind
abgedeckt.
Zahnbehandlungen sind nur in wenigen
spezifischen Fällen abgedeckt.

Kein Selbstbehalt für öffentliche
Gesundheitsleistungen.

Selbstbehalt für von einem öffentlichen Arzt
erschriebene Medikamente: 50 % der Kosten
(10 % für Rentner).

Stand: 27. September 2024. Quellen: Europäische Kommission, kroatische Krankenkasse, service-public.fr, italienisches Gesundheitsministerium.

Deckt die obligatorische Versicherung die medizinische Versorgung im Rest der Welt ab?

Die medizinische Versorgung in Ländern ausserhalb der EU, EFTA und dem Vereinigten Königreich ist nur in medizinischen Notfällen versichert, wenn die Behandlung nicht realistischerweise bis zu Ihrer Rückkehr in die Schweiz warten kann.

Die Deckung ist auf das Doppelte des Betrags begrenzt, den Ihr Versicherer für einen gleichwertigen Spitalaufenthalt in Ihrem Kanton zahlen würde.

Bei Notfallbehandlungen in Spitälern ist die Deckung auf maximal 90 Prozent (2 x 45 Prozent) der Kosten für eine gleichwertige Behandlung in Ihrem Kanton begrenzt. Wenn Sie in einem Kanton leben, in dem Ihre Krankenkasse weniger als 45 Prozent der Kosten übernimmt – wobei der Kanton mehr als den obligatorischen Anteil von 55 Prozent übernimmt –, ist die Deckung für ausländische Spitäler entsprechend geringer.

Beispiel: Sie werden nach einer Erkrankung, die Sie sich während Ihrer Ferien im Ausland zugezogen haben, ins Spital eingeliefert. Die Rechnung beläuft sich auf umgerechnet 30’000 Franken. Die gleiche Behandlung in einem Spital in Ihrem Kanton würde ebenfalls 30’000 Franken kosten, aber der Kanton würde mindestens 16’500 Franken (55 Prozent) übernehmen. Ihre Krankenkasse würde also 27’000 Franken (90 Prozent) der Rechnung übernehmen, abzüglich Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehalts. Die restlichen 3000 Franken sowie Ihren Selbstbehalt müssten Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Tabelle 2: Von der Schweizer Grundversicherung übernommene Kosten 

Land

Versicherungsschutz

Schweiz

Voller Versicherungsschutz gemäss Grundversicherung.

EU/EFTA/Vereinigtes Königreich

Versicherungsschutz besteht nur für die ungeplante medizinische Versorgung bei
Unfällen, Krankheit und Mutterschaft, die nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz
warten können.
Sie haben Anspruch auf die gleiche öffentliche Gesundheitsversorgung wie die
Bevölkerung des Landes, in dem Sie behandelt werden. Die Regeln des
öffentlichen Gesundheitssystems in dem Land, in dem Sie behandelt werden,
bestimmen, welche Kosten übernommen werden und welche Selbstbehalte und
andere Kosten anfallen. In der Regel müssen Sie die Kosten für die medizinische
Versorgung nicht im Voraus bezahlen, wenn Sie Ihre Europäische
Krankenversicherungskarte
oder einen Versicherungsnachweis vorzeigen, es
gelten jedoch Ausnahmen.

Alle anderen Länder

Es werden nur medizinische Notfälle abgedeckt, und auch nur dann, wenn die
Behandlung nicht realistischerweise bis zu Ihrer Rückkehr in die Schweiz warten
kann.
Es gelten die Regeln der Schweizer Krankenkasse. Ihre Schweizer Krankenkasse
übernimmt maximal 90 %* der Kosten für eine gleichwertige Behandlung in Ihrem
Kanton, abzüglich Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehalts. Sie müssen die Kosten
zunächst selbst tragen und können dann eine Erstattung bei Ihrer Schweizer
Krankenkasse beantragen.

*In Kantonen, die einen grösseren Anteil als die mindestens erforderlichen 55 Prozent abdecken, liegt der Anteil des Versicherers unter 45 Prozent. In diesem Fall liegt die Deckungslimite für das Ausland (das Doppelte des Anteils, der für Spitalaufenthalte in Ihrem Kanton gezahlt wird) unter 90 Prozent.

Werden geplante medizinische Behandlungen im Ausland übernommen?

Die obligatorische Schweizer Krankenversicherungübernimmt nur in wenigen Fällen die Kosten für geplante Behandlungen im Ausland. Diese Ausnahmen sind:

  • Die erforderliche Behandlung ist in der Schweiz nicht verfügbar.
  • Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und Ihr Kind in Ihrem Heimatland geboren werden muss, um dessen Staatsbürgerschaft zu erhalten, werden die Kosten für die Entbindung von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung übernommen.

In diesen Fällen müssen Sie vorab die Zustimmung Ihrer Krankenkasse einholen, um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Werden Medikamente, die ich im Ausland kaufe, von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten für Medikamente, die Sie ausserhalb der Schweiz kaufen, werden nur übernommen, wenn sie zur Behandlung einer Krankheit während Ihres Aufenthalts im Ausland erforderlich sind.

Die Kosten für Medikamente, die Sie im Ausland für Behandlungen in der Schweiz kaufen, werden nicht übernommen. Wenn Sie beispielsweise im Rahmen eines grenzüberschreitenden Einkaufs in einem Nachbarland Medikamente kaufen, bekommen Sie die Kosten nicht von Ihrer Schweizer Krankenkasse erstattet.

Werden Krankentransporte im Ausland übernommen?

In den EFTA- und EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich gilt die Deckung für Krankentransporte der Krankenversicherung des Landes, das Sie besuchen. In vielen Ländern müssen Sie im Falle eines medizinischen Notfalls nicht für den Transport in öffentlichen Krankentransporte bezahlen.

In allen anderen Ländern übernimmt die obligatorische Krankenversicherung der Schweiz 50 Prozent der Kosten für den Krankentransport, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Franken pro Jahr. Die gleichen Einschränkungen gelten für medizinische Notfall-Rückführungen in die Schweiz.

Übernimmt die Schweizer Krankenkasse die Kosten für zahnärztliche Behandlungen im Ausland?

Wie bei der medizinischen Versorgung werden auch zahnärztliche Behandlungen nur in medizinischen Notfällen übernommen, die realistischerweise nicht zu einem späteren Zeitpunkt in der Schweiz behandelt werden können.

Wenn Sie das Vereinigte Königreich oder ein EU- oder EFTA-Land besuchen, hängt es von den Gesetzen des jeweiligen Landes ab, ob die Kosten für notfallmässige zahnärztliche Behandlungen übernommen werden oder nicht. In einigen Ländern ist die zahnärztliche Versorgung Teil des öffentlichen Gesundheitssystems oder der obligatorischen Krankenversicherung.

In allen anderen Ländern ist die Versicherungsdeckung der zahnärztlichen Versorgung auf Ausnahmesituationen beschränkt, die von der Schweizer Grundversicherung abgedeckt werden.

Übernimmt die obligatorische Krankenversicherung Such- und Rettungsaktionen?

Wenn Sie ein EU- oder EFTA-Land oder das Vereinigte Königreich besuchen, gilt die Such- und Rettungsdeckung durch das öffentliche Gesundheitssystem dieses Landes.

Such- und Rettungsaktionen in allen anderen Ländern werden nicht von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung übernommen.

 

Decken Schweizer Zusatzkrankenversicherungen Gesundheitskosten im Ausland ab?

Fast alle ambulanten Zusatzversicherungen bieten Versicherungsschutz für medizinische Versorgung, Krankentransporte, Medikamente, Such- und Rettungsdienste sowie Krankentransporte in die Schweiz, wenn ein medizinischer Notfall ausserhalb der Schweiz eintritt. Diese Versicherung deckt den Teil der Kosten, der nicht von Ihrer obligatorischen Krankenversicherung übernommen wird, bis zu bestimmten Höchstbeträgen.

Mit dem interaktiven Zusatzkrankenversicherungs-Vergleich auf moneyland.ch können Sie Angebote nach den verschiedenen Versicherungsdeckungen für Reisen filtern, sortieren und vergleichen.

Eine Schweizer Spitalzusatzversicherung deckt in der Regel auch medizinische Notfälle im Ausland ab. Mit dem interaktiven Vergleich für Spitalzusatzversicherungen können Sie einfach Angebote finden, die Notfall-Spitalaufenthalte im Ausland abdecken. Wählen Sie einfach den Filter «Spital- & Arztkosten im Ausland», um die Ergebnisse auf entsprechende Angebote zu beschränken.

Deckt die Reiseversicherung medizinische Notfälle ab?

Viele Reiseversicherungen bieten eine Deckung für medizinische Notfälle im Ausland. Darüber hinaus decken viele auch Such- und Rettungsdienste, Krankentransporte und medizinische Rückführungen in die Schweiz ab. Einige Angebote beinhalten Vorschüsse (Darlehen) für im Voraus zu bezahlende Arztrechnungen. Die Leistungen und Grenzen variieren je nach Angebot.

Eine Reiseversicherung ist im Allgemeinen eine günstigere Möglichkeit, sich gegen medizinische Notfälle auf Reisen zu versichern – im Vergleich zu einer ambulanten Zusatzversicherung oder einer Spitalversicherung. Einige Neobanken und viele Schweizer Kreditkarten enthalten diese Versicherung als kostenlose Leistung für Karteninhaberinnen und Karteninhaber. Allerdings müssen sie die Leistungen vergleichen, da diese im Fall von Reiseversicherungen schlechter sein können als bei Zusatzversicherungen.

Im interaktiven Reiseversicherungs-Vergleich können Sie die Angebote nach ihrem Versicherungsschutz für medizinische Notfälle sortieren.

Reicht die obligatorische Schweizer Krankenversicherung aus?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Der Abschluss einer zusätzlichen, freiwilligen Ambulant-, Spital- oder Reiseversicherung ist in folgenden Fällen besonders vorteilhaft:

  • Sie reisen in andere Länder als das Vereinigte Königreich oder die EU- und EFTA-Länder.
  • Die öffentliche Gesundheitsversorgung Ihrer Reiseländer entspricht nicht Ihren Standards und Sie müssen teure private medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
  • Sie können es sich nicht leisten, die Kosten für Spitalaufenthalte oder andere medizinische Versorgung zu bezahlen, bis Sie eine Erstattung erhalten.
  • Ihre Aktivitäten setzen Sie dem Risiko aus, Such- und Rettungsdienste in Anspruch nehmen zu müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie keine Schweizer Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber haben.
  • Repatriierung: Rückführungen in die Schweiz können sehr teuer werden. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt nur 50 Prozent der Kosten für den Krankentransport, und nur bis zu einem Höchstbetrag von 500 Franken pro Jahr. Dafür kann sich ein Abschluss einer entsprechenden Zusatz- oder Reiseversicherung lohnen.

Einige europäische Länder verfügen über öffentliche Gesundheitssysteme, die Krankentransporte, stationäre und ambulante Behandlungen, Such- und Rettungsdienste sowie andere medizinische Notfallversorgung zu geringen oder keinen Kosten bereitstellen – sofern Sie über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen. Wenn Sie nur in diese Länder reisen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung möglicherweise nicht erforderlich.

Es ist jedoch erwähnenswert, dass eine Zusatzkrankenversicherung viele weitere zusätzliche Leistungen beinhalten kann. Ebenso umfassen die Reiseversicherungs-Angebote der Schweiz in der Regel auch viele sonstige Reiseversicherungs-Leistungen.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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