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Versicherungen

Das müssen Sie über die Unfallversicherung in der Schweiz wissen

17. Dezember 2024 - Daniel Dreier

Wie funktioniert die Unfallversicherung in der Schweiz? In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Informationen über die obligatorische und freiwillige Unfallversicherung.

Dieser Leitfaden von moneyland.ch erklärt die verschiedenen Arten der Schweizer Unfallversicherung, für wen sie gedacht sind und welche Leistungen in den einzelnen Versicherungen enthalten sind.

Ist eine Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja. Ja, wie die Grundversicherung der Krankenkasse ist auch die Unfallversicherung, welche die Kosten der medizinischen Versorgung deckt, für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz obligatorisch. Je nach Situation erhalten Sie diese obligatorische Versicherung entweder über Ihre Krankenkasse, über Ihren Arbeitgeber oder direkt bei einem Unfallversicherer.

Sind Unfälle durch die obligatorische Schweizer Krankenversicherung abgedeckt?

In der Schweiz wird zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Die obligatorische Schweizer Krankenversicherung deckt Kosten für die Behandlung von Krankheiten. Die Kosten für die Behandlung von Verletzungen, die durch Unfälle verursacht wurden, werden von einer separaten Unfallversicherung übernommen. In einigen Fällen sind Sie jedoch über Ihre obligatorische Schweizer Krankenversicherung unfallversichert.

Wie bin ich in der Schweiz gegen Unfälle versichert?

Welche Versicherung für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie angestellt, selbstständig, arbeitslos oder nicht erwerbstätig sind (einschliesslich Kinder sowie Rentnerinnen und Rentner).

  • Obligatorische Krankenversicherung (KVG)

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und kein Schweizer Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie Ihre obligatorische Krankenversicherung (KVG) um eine Schweizer Unfallversicherung ergänzen. Alle Schweizer Anbieter von obligatorischen Krankenversicherungen bieten diese Zusatzversicherung an, auch für Kinder sowie Pensionierte.

Ihre Krankenkasse berechnet Ihnen zusätzliche Versicherungsprämien für die Unfallversicherung. Die Prämien werden zusammen mit Ihren Krankenversicherungsprämien erhoben. Hinweis: Technisch gesehen ist die obligatorische Unfallversicherung standardmässig mit der obligatorischen Krankenversicherung verbunden. Sie erhalten einen Rabatt auf Ihre Krankenversicherungsprämie, wenn Sie die Unfalldeckung sistieren.

  • Berufsunfallversicherung (BUV)

Wenn Sie bei einem Schweizer Unternehmen angestellt sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, für Sie eine Berufsunfallversicherung bei seinem Unfallversicherer abzuschliessen. Diese Versicherung deckt nur Unfälle ab, die sich am Arbeitsplatz ereignen.

Diese Versicherung deckt keine Unfälle ausserhalb des Arbeitsplatzes ab, sodass Sie weiterhin bei Ihrer obligatorischen Krankenkasse oder über die NBU-Versicherung eines anderen Arbeitgebers versichert sein müssen.

Ihr Arbeitgeber zahlt die Prämien für die BUV.

  • Nichtberufsunfallversicherung (NBU)

Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für ein Schweizer Unternehmen arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber Sie zusätzlich gegen Unfälle ausserhalb des Arbeitsplatzes versichern. Diese Versicherung wird von der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers bereitgestellt.

Diese Versicherung ersetzt die Unfallversicherung Ihrer obligatorischen Krankenkasse. Wenn Sie eine NBU haben, sollten Sie auf die Unfallversicherung Ihrer obligatorischen Krankenkasse verzichten. So sparen Sie unnötige Kosten.

Die Prämien für die NBU müssen Sie selbst bezahlen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber übernimmt sie als besondere Leistung für seine Mitarbeiter. Normalerweise werden sie von Ihrem Arbeitgeber von Ihrem Lohn abgezogen. Die Prämien variieren je nach Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens und anderen Faktoren.

  • Freiwillige Unfallversicherung

Wenn Sie selbstständig sind und nicht auch für einen Arbeitgeber arbeiten, unterliegen Sie nicht der BUV oder der NBU. In diesem Fall können Sie freiwillig eine private Unfallversicherung abschliessen, die der BUV und NBU entspricht. Eine freiwillige BUV- und NBU-äquivalente Unfallversicherung wird von vielen Schweizer Versicherungsanbietern angeboten.

Ausnahme: Wenn Sie Angestellter Ihres eigenen Unternehmens sind, wie es bei Aktiengesellschaften (AG) häufig der Fall ist, müssen Sie einen BUV- respektive NBU-Versicherer wählen und sich selbst versichern, genau wie andere Angestellte auch.

Die Prämien für die freiwillige Unfallversicherung zahlen Sie selbst. Wenn Ihre Arbeit mit einem Unfallrisiko verbunden ist, können die Prämien für die freiwillige Versicherung sehr hoch sein.

Wenn Sie sich bei Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit gegen den Abschluss einer freiwilligen der BUV respektive der NBU gleichwertigen Unfallversicherung entscheiden, müssen Sie die Unfallversicherungsdeckung Ihrer obligatorischen Krankenversicherung aktivieren.

Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen Arten der Schweizer Unfallversicherung

Art der Unfallversicherung Wer ist versichert? Was bietet Ihnen diese Versicherung?
Unfallversicherung
der obligatorischen
Krankenversicherung
(KVG)
  • Alle Einwohnerinnen und Einwohner,
    die nicht durch eine NBU oder eine
    gleichwertige freiwillige
    Unfallversicherung versichert sind.
  • Deckung medizinische Kosten
    für die Behandlung von
    Verletzungen infolge von Unfällen.
  • Suche und Rettung in der Schweiz:
    50% der Kosten, maximal CHF 5000.
  • Krankentransporte in der Schweiz:
    50% der Kosten, maximal CHF 500.


Die Franchise und der Selbstbehalt
Ihrer obligatorischen Krankenversicherung
gelten auch für diese Unfallversicherung.

Berufsunfallversicherung
(BUV)
  • Alle Angestellten von Schweizer
    Unternehmen.
  • Deckung medizinischer Kosten für
    die Behandlung von Verletzungen
    infolge von Unfällen am Arbeitsplatz.
  • Lohnausfallentschädigung während
    der Genesung: 80% des versicherten
    Gehalts (weniger, wenn Sie in Teilzeit
    arbeiten können).
  • Invalidenrente bei dauerhafter
    Invalidität: Bis zu 80% des versicherten
    Lohns, je nach Invaliditätsgrad.
  • Suche und Rettung Schweiz: 100% der
    Kosten.
  • Krankentransporte in der Schweiz: 100%
    der Kosten.
  • Lebensversicherung: Hinterbliebenenrenten
    für anspruchsberechtigte Angehörige, wenn
    Sie bei einem Unfall ums Leben kommen.

Es gibt weder eine Franchise noch einen
Selbstbehalt.

Nichtberufsunfallversicherung
(NBU)
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    die mehr als acht Stunden pro Woche
    für einen Schweizer
    Arbeitgeber arbeiten.
  • Arbeitslose, die Leistungen der
    Schweizer Arbeitslosenversicherung
    erhalten.
  • Deckung medizinischer Kosten für
    die Behandlung von Verletzungen
    infolge von Unfällen am Arbeitsplatz.
  • Lohnausfallentschädigung während
    der Genesung: 80% des versicherten
    Gehalts (weniger, wenn Sie in Teilzeit
    arbeiten können).
  • Invalidenrente bei dauerhafter
    Invalidität: Bis zu 80% des versicherten
    Gehalts, je nach Invaliditätsgrad.
  • Suche und Rettung Schweiz: 100% der
    Kosten.
  • Krankentransporte in der Schweiz: 100%
    der Kosten.
  • Lebensversicherung: Hinterbliebenenrente
    für anspruchsberechtigte Angehörige, wenn
    Sie bei einem Unfall ums Leben kommen.

Es gibt weder eine Franchise noch einen
Selbstbehalt.

 

Wie kann ich Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen?

Wenn Sie eine Unfallversicherung über Ihre Krankenkasse (KVG) abgeschlossen haben, reichen Sie einfach einen Antrag ein, wie Sie es bei anderen Arztrechnungen tun würden.

Haben Sie eine Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber (BUV/NBU) abgeschlossen, ist das Verfahren oft komplizierter. Wenn Sie bei einem Unfall diese beiden Schritte befolgen, können Sie Probleme bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen vermeiden:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Unfall, damit dieser wiederum seinen Unfallversicherer informieren kann.
  • Informieren Sie die Gesundheitseinrichtungen, in denen Sie behandelt werden, darüber, dass die Kosten mit dem Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers abgerechnet werden müssen. Die Verfahren für die Aufnahme und Abrechnung von Patienten unterscheiden sich von denen der Krankenversicherung für Krankheiten.

Die BUV und NBU rechnen direkt mit den Leistungserbringern ab (Tiers payant). Dies bedeutet, dass Sie die Rechnungen nicht im Voraus bezahlen und dann eine Rückerstattung beantragen müssen. Wenn Ihnen Arztrechnungen zugesandt werden, sollten Sie diese an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Dieser kann dann die Versicherungsansprüche geltend machen.

Bin ich durch die Schweizer Unfallversicherung auch versichert, wenn ich ins Ausland reise?

Ja. Der Versicherungsschutz für Behandlungen im Ausland unterscheidet sich jedoch vom Versicherungsschutz für medizinische Leistungen in der Schweiz.

In den EFTA- und EU-Ländern sowie im Vereinigten Königreich und in einigen anderen europäischen Ländern gelten die medizinische Versorgung, die Kosten und die Selbstbehalte des öffentlichen Gesundheitssystems des jeweiligen Landes – wie bei der Krankenversicherung für Behandlungen in der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich.

In allen anderen Ländern gelten diese Einschränkungen für den Versicherungsschutz der Schweizer Unfallversicherung:

  • Der Versicherungsschutz für die medizinische Notfallversorgung ausserhalb der Schweiz ist auf das Doppelte der Kosten für die gleiche Behandlung in der Schweiz begrenzt.
  • Der Versicherungsschutz für Rettung und Krankentransporte ausserhalb der Schweiz ist auf ein Fünftel Ihres versicherten Gehalts begrenzt.

Sind alle Unfälle durch die obligatorische Schweizer Unfallversicherung gedeckt?

Unfälle sind in der Regel durch die Unfallversicherung gedeckt. Ihr Unfallversicherer kann Versicherungsleistungen jedoch kürzen, wenn ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits verursacht wurde. Die Versicherungsgesellschaft kann auch geringere Leistungen zahlen, wenn Sie vor dem Unfall übermässige Risiken eingegangen sind. Dies betrifft etwa die Teilnahme an bestimmten Extremsportarten.

Ist in erster Linie eine andere Versicherung – wie die Auto-Haftpflichtversicherung – für die Deckung Ihrer Kosten und Verluste verantwortlich, dann erweitert die Unfallversicherung nur die Leistungen, die Sie von dieser Versicherung erhalten. Dies gilt auch für Lohnausfallentschädigungen und Renten.

Ist mein gesamtes Gehalt durch die BUV und NBU versichert?

Nur der Teil Ihres Lohns, der 148’200 Franken pro Jahr nicht übersteigt, ist durch die obligatorische Schweizer Unfallversicherung versichert. Wenn Sie mehr als 148’200 Franken pro Jahr verdienen, ist der Teil Ihres Gehalts, der über dieser Schwelle liegt, nicht durch die obligatorische Unfallversicherung versichert. Die Lohnausfallentschädigungen, die Invalidenrente und die Hinterbliebenenrenten werden nur auf der Grundlage des versicherten Teils Ihres Lohns berechnet.

Arbeitgeber können jedoch zusätzlich zur obligatorischen Unfallversicherung eine optionale, zusätzliche Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter abschliessen.

Eine ergänzende arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherung kann die Lohnausfallentschädigungen und Invalidenrenten auf 100 Prozent Ihres versicherten Lohns oder sogar auf Ihr tatsächliches Gehalt (wenn Sie mehr als 148’200 Franken verdienen) ausweiten. Dies kann von Vorteil sein, wenn 80 Prozent Ihres versicherten Lohns Ihr Budget nicht decken würden. Sie kann auch die Hinterbliebenenrenten verlängern, die Ihre Angehörigen erhalten würden, wenn Sie bei einem Unfall sterben würden.

Eine Zusatzversicherung kann auch eine bessere Deckung für Krankenhausaufenthalte bieten, einschliesslich halbprivater oder privater Abteilungen. Sie kann auch eine höhere Deckung für die medizinische Notfallversorgung ausserhalb der Schweiz beinhalten. Einige Angebote und Zusatzversicherungen für Unfallversicherungen kommen für die Differenz auf, wenn Ihre Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit oder des Eingehens übermässiger Risiken (beispielsweise bei Extremsportarten) gekürzt werden.

In der Regel müssen Sie als Arbeitnehmer die Kosten für die Prämien der Unfallzusatzversicherung selbst tragen. Arbeitgeber können sich jedoch dafür entscheiden, die Prämien für Sie als besondere Leistung zu übernehmen.

Nehmen Sie sich Zeit, um den Unfallversicherungsplan Ihres Arbeitgebers zu überprüfen. Prüfen Sie, ob eine Unfallzusatzversicherung enthalten ist und was abgedeckt ist.

Kann ich selbst eine private Unfallzusatzversicherung abschliessen?

Ja, eine erweiterte Deckung für unfallbedingte Notfallbehandlungen ist in den Angeboten für freiwillige ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen enthalten. Eine Zusatzversicherung für medizinische Notfälle im Ausland ist auch in einigen Schweizer Reiseversicherungen enthalten.

Wenn Sie ein Einkommen erzielen, haben Sie auch die Möglichkeit, eine zusätzliche private Invaliditätsversicherung abzuschliessen. Dies kann sich lohnen, wenn die Erwerbsausfallentschädigung und die Invalidenrente der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers Ihr Einkommen nicht genügend abdecken. Sie können Krankheiten ausschliessen und den Versicherungsschutz auf Unfälle beschränken. In diesem Fall zahlen Sie wesentlich geringere Prämien. Die Invalidenversicherung wird in der Regel entweder in der Säule 3a oder in der Säule 3b angeboten.

Welche Unfallversicherung gilt, wenn ich arbeitslos bin?

Wenn Sie Schweizer Arbeitslosenunterstützung erhalten, schliesst die Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Unfallversicherung bei der Suva, ihrem Unfallversicherer, für Sie ab.

Wenn Sie nach Ablauf der Arbeitslosenunterstützung weiterhin arbeitslos sind, müssen Sie den Unfallversicherungsschutz bei Ihrer obligatorischen Krankenkasse aktivieren.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine Abredeversicherung für bis zu sechs Monate ab dem Ende Ihrer Arbeitslosenunterstützung abzuschliessen. Diese freiwillige Versicherung, die von den BUV- und NBU-Anbietern angeboten wird, bietet die gleichen Leistungen wie die NBU.

Welche Unfallversicherung gilt für Selbstständige?

Wenn Sie Angestellter Ihres eigenen Unternehmens sind, wie es bei Aktiengesellschaften (AG) häufig der Fall ist, müssen Sie einen BUV- respektive NBU-Anbieter auswählen und sich wie andere Angestellte versichern lassen.

Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine andere Art von Unternehmen haben, bei dem Sie Eigentümer oder Partner und nicht Angestellter sind, unterliegen Sie nicht der BUV- und NBU-Pflicht. Viele Unfallversicherer bieten freiwillige Unfallversicherungen mit Leistungen an, die denen der BUV respektive NBU entsprechen. Wenn Sie diese freiwillige Unfallversicherung nicht wünschen, müssen Sie die Unfallversicherung Ihrer obligatorischen Krankenkasse (KVG) in Anspruch nehmen.

Welche Unfallversicherung gilt für Anobag?

Wenn Sie in der Schweiz leben, aber für Arbeitgeber in Ländern arbeiten, die keine Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz haben, kann das Sozialversicherungsamt Sie als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (Anobag) einstufen. Anobag sind verpflichtet, eine BUV sowie eine NBU abzuschliessen. Sie können im Namen Ihres ausländischen Arbeitgebers eine Schweizer Unfallversicherung abschliessen. Wenn Sie keine Versicherungsgesellschaft finden, die Ihren Antrag annimmt, müssen Sie sich an die Ersatzkasse UVG wenden. Diese weist Ihnen eine Unfallversicherung zu.

Kann ich meine Schweizer Unfallversicherung behalten, wenn mein Arbeitgeber mich ins Ausland schickt?

Arbeitnehmer von Schweizer Arbeitgebern, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt werden, bleiben in den ersten zwei Jahren ihrer Entsendung über die BUV respektive NBU unfallversichert. Die Versicherungsdauer kann auf Antrag freiwillig um bis zu vier weitere Jahre verlängert werden.

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