Im Schweizer Versicherungswesen wird zwischen Krankheiten und Unfällen unterschieden. Die Krankenversicherung deckt Krankheiten und Verletzungen ab, die durch Krankheiten entstehen.
Verletzungen aber, die auf aussergewöhnliche und äussere Umstände zurückzuführen sind, werden als Unfälle eingestuft. Beispiele dafür sind ein loser Ziegelstein, der Ihnen auf den Kopf fällt, ein Insektenstich oder ein Sturz auf der Skipiste.
Zwei Arten der Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Ob Unfälle von der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers oder von Ihrer obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind, hängt davon ab, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht.
1. UVG-Versicherung: Unfallversicherung für Erwerbstätige
Ihr Arbeitgeber muss im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) eine Berufsunfallversicherung (BUV) für Sie abschliessen, welche die Gesundheitskosten bei Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gefahren abdeckt. Er übernimmt auch die Prämien der BUV-Arbeitsunfallversicherung.
Wenn Sie bei einem Schweizer Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, muss dieser für Sie zusätzlich zur Berufsunfallversicherung eine Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) abschliessen. Diese Versicherung deckt die Kosten für Unfälle, die sich ausserhalb Ihres Arbeitsplatzes ereignen.
Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel selbst zahlen. In der Regel werden NBUV-Prämien direkt von Ihrem Lohn abgezogen.
Was die UVG-Unfallversicherung abdeckt
Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung fallen bei der Berufsunfallversicherung über den Arbeitgeber keine Kosten für Franchise und Selbstbehalt an.
Die Berufsunfallversicherung deckt folgenden Leistungen ab:
- Die medizinischen Kosten für die Behandlung von Verletzungen – einschliesslich der Kosten für Medikamente und die Krankenhausaufenthalte.
- Taggeld von bis zu 80% des versicherten Lohns infolge temporärer Arbeitsunfähigkeit wegen eines Unfalls.
- Rente von bis zu 80% des versicherten Lohns bei Invalidität wegen eines Unfalls.
- Bei einem Todesfall erhalten die unterhaltsberechtigten Kinder eine Hinterbliebenenrente. Die Höhe ist davon abhängig, ob sie Vollwaisen (30% des Lohns) oder Halbwaisen (15% des Lohns) sind. Der Ehepartner bekommt unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Hinterbliebenenrente – zum Beispiel, wenn er unterhaltsberechtigte Kinder hat. Witwen und Witwer erhalten eine Rente in Höhe von 40% des versicherten Lohns. Die Gesamtrente aller Hinterbliebenen ist aber nie höher als 70% des versicherten Lohns.
Abredeversicherungen
Im Fall von unbezahltem Urlaub des Arbeitnehmers können so genannte Abredeversicherungen nützlich sein. Diese verlängern die UVG-Leistungen um bis zu sechs Monate. Weitere Informationen zur Abredeversicherung finden Sie hier.
Unfallversicherung für Arbeitslose
Wer Arbeitslosengeld von der Arbeitslosenversicherung (ALV) bezieht, ist durch die Unfallversicherung des Arbeitsamtes weiterhin im Rahmen des UVG gedeckt. Die Prämie wird zwischen Arbeitsamt (1% des Arbeitslosengelds) und Bezüger (2%) geteilt.
Unfallversicherung für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende können sich freiwillig durch eine Versicherung im UVG-Rahmen oder aber alternativ nur im Rahmen der obligatorischen Krankenkasse (KVG) versichern lassen.
2. Unfallversicherung im Rahmen der obligatorischen Krankenkasse (KVG)
Wenn Sie während weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind, kommt Ihr Arbeitgeber nur für die Berufsunfallversicherung (BUV), nicht aber für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) auf. Kinder, Hausmänner und Hausfrauen, Arbeitslose ohne Leistungen von der Arbeitslosenversicherung und Selbständigerwerbende ohne freiwillige Unfallversicherung im UVG-Rahmen sind allgemein nicht berufsunfallversichert.
In diesen Fällen kommt die obligatorische Krankenversicherung im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) für die Kosten auf.
Diese übernimmt dann die Heilungskosten bei Krankheit und bei Unfällen (sofern der Versicherte keine UVG-Unfallversicherung hat). Damit haben Sie Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen Spitals.
Beachten Sie, dass Sie im Rahmen der obligatorischen Krankenkasse eine Unfalldeckung abschliessen müssen.
Nachteil der obligatorischen Krankenkasse: Im Gegensatz zur UVG-Unfallversicherung müssen Sie die Kosten im Rahmen der gewählten Franchise und des Selbstbehalts selbst bezahlen.
Doppelversicherung vermeiden
Wenn Sie via Arbeitgeber versichert sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse sistieren. Ohne Unfalldeckung zahlen Sie deutlich geringere Krankenkassenprämien. Umgekehrt sollten Sie ohne UVG-Unfallversicherung überprüfen, ob Sie den Unfallzusatz bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Im Krankenkassenvergleich auf moneyland.ch können Sie wählen, ob Sie eine Unfalldeckung durch Ihre Krankenkasse benötigen oder nicht. Der Vergleich berücksichtigt dann automatisch die Prämienunterschiede.
Zusatzversicherungen
Beachten Sie, dass viele Krankenkassen-Zusatzversicherungen bereits eine Unfallversicherung beinhalten oder die Deckung der obligatorischen Krankenversicherung ausweiten.
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