Lohnfortzahlung Krankentaggeld Schweiz
Versicherungen

Alles was Sie über die Lohnfortzahlung und Krankentaggelder in der Schweiz wissen müssen

10. Februar 2023 - Daniel Dreier

Haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Schweiz? Wie lange können Sie krank sein und weiterhin Lohn erhalten? In diesem Artikel erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Die Lohnfortzahlung und Krankentaggelder sichern Ihr Einkommen, falls Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Hier beantwortet moneyland.ch die wichtigsten Fragen zu krankheitsbedingten Absenzen in der Schweiz.

Wer hat bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld?

Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld haben Sie, wenn Sie mindestens seit drei Monaten bei demselben Schweizer Arbeitgeber angestellt sind.

 

Muss ich nachweisen, dass ich krank bin?

Ja. Arbeitgeber können ein ärztliches Zeugnis verlangen. In Ihrem Arbeitsvertrag kann festgelegt sein, wie lange Sie maximal krankheitsbedingt abwesend sein dürfen, bevor Sie ein ärztliches Attest vorlegen müssen, das Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es gibt zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Dauer, aber oft verlangen Arbeitgeber ein solches Zeugnis nach einer dreitägigen Absenz.

Wie lange erhalte ich meinen Lohn bei Krankheit, wenn mein Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung hat?

Hat Ihr Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung, muss er während Ihrer Krankheit für eine bestimmte Zeit Ihr volles Gehalt weiterzahlen. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung hängt davon ab, wie lange Sie bereits für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben.

Es gibt drei verschiedene Skalen, wie bestimmt wird, wie lange Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung haben: die Basler Skala, die Berner Skala und die Zürcher Skala. Diese Skalen dienen als Richtlinie für Mindestansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Ihr Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung hat und keine andere Skala in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Tabelle 1: Anspruch ohne Krankentaggeldversicherung

Dienstjahre Basler Skala Berner Skala Zürcher Skala
1 (Monate 0 bis 3) Keine Lohnfortzahlung Keine Lohnfortzahlung Keine Lohnfortzahlung
1 (Monate 4 bis 12) 3 Wochen pro Jahr 3 Wochen pro Jahr 3 Wochen pro Jahr
2 2 Monate pro Jahr 1 Monat pro Jahr 8 Wochen pro Jahr
3 2 Monate pro Jahr 2 Monate pro Jahr 9 Wochen pro Jahr
4 3 Monate pro Jahr 2 Monate pro Jahr 10 Wochen pro Jahr
ab 5 3 Monate pro Jahr 3 Monate pro Jahr 11 Wochen im Jahr 5,
plus 1 Woche für jedes
weitere Dienstjahr
10 3 Monate pro Jahr 4 Monate pro Jahr 16 Wochen pro Jahr
ab 11 4 Monate pro Jahr 4 Monate pro Jahr 17 Wochen im Jahr 11,
plus 1 Woche für jedes
weitere Dienstjahr
14 4 Monate pro Jahr 4 Monate pro Jahr 20 Wochen pro Jahr
15 4 Monate pro Jahr 5 Monate pro Jahr 21 Wochen pro Jahr
ab 16 5 Monate pro Jahr 5 Monate pro Jahr 22 Wochen im Jahr 16,
plus 1 Woche für jedes
weitere Dienstjahr
20 5 Monate pro Jahr 6 Monate pro Jahr 26 Wochen pro Jahr
ab 21 6 Monate pro Jahr 6 Monate pro Jahr 27 Wochen im Jahr 21,
plus 1 Woche für jedes
weitere Dienstjahr
Ab 25 6 Monate pro Jahr 6 Monate pro Jahr
plus 1 zusätzlicher
Monat für jeden
5-Jahres-Schritt
31 Wochen im Jahr 25,
plus 1 Woche für jedes
weitere Dienstjahr


Wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit nur noch in Teilzeit arbeiten können, verlängert sich Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Regel. Wenn Sie beispielsweise noch zu 50 Prozent arbeitsfähig sind, haben Sie doppelt so lange Anspruch auf die halbierte Lohnfortzahlung wie auf eine vollständige Lohnfortzahlung. Das ist zumindest die allgemeine Regel – es gibt jedoch einige Unterschiede, wie es zwischen Kantonen und Skalen umgesetzt wird.

Welche Skala für Sie relevant ist, hängt grösstenteils davon ab, in welchem Kanton sich Ihr Arbeitgeber befindet – es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich eine andere Skala bestimmt.

Tabelle 2: Skalen für Lohnfortzahlung nach Kanton

Basler Skala Berner Skala Zürcher Skala
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Aargau
Appenzell-Ausserrhoden
Appenzell-Innerrhoden
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Schaffhausen
Thurgau
Zürich


Wie viel Krankentaggeld kann ich erhalten, wenn mein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat?

Hat Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung, gilt anstelle der kantonalen Skalen die Leistungsdauer der Versicherung. Damit Sie statt der Lohnfortzahlung ein Krankentaggeld der Versicherung erhalten, muss die Versicherung Ihnen bis zu 720 Tage lang eine Leistung in Höhe von mindestens 80 Prozent Ihres versicherten Einkommens auszahlen.

Gut zu wissen: Einige Schweizer Arbeitgeber gleichen die Differenz zwischen dem Krankentaggeld und Ihrem vollen Lohn aus, indem sie Ihnen während der krankheitsbedingten Absenz einen Teillohn zahlen.

Ist es von Vorteil, wenn mein Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat?

Die Krankentaggeldversicherung zahlt in der Regel für einen längeren Zeitraum, als die Lohnfortzahlung andauert, auf die Sie sonst Anspruch hätten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie erst seit relativ kurzer Zeit für Ihren Arbeitgeber tätig sind. Bei lang andauernden Erkrankungen kann die längere Laufzeit für die betroffenen Arbeitnehmenden von Vorteil sein.

Bedenken Sie zudem, dass es sich nicht jeder Arbeitgeber leisten kann, Ihr Gehalt über längere Zeiträume zu zahlen, ohne von Ihrer Arbeit zu profitieren. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Lohnfortzahlung führen. Arbeitgeber werden Ihre Ansprüche auch eher anfechten, wenn sie Ihren bezahlten Krankenstand selbst decken müssen. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat, können Sie in der Regel mit einem Einkommen rechnen, wenn Sie zu krank werden, um zu arbeiten.

Die Krankentaggeldversicherung hat jedoch auch Nachteile. Zum einen erhalten Sie möglicherweise ein Einkommen, das unter Ihrem üblichen Gehalt liegt (zum Beispiel 80 Prozent). Ein weiterer Nachteil sind negative Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung und Pensionskasse (mehr dazu weiter unten).

Wirkt sich die krankheitsbedingte Abwesenheit auf meine Sozialversicherung, Pensionskasse und Familienzulagen aus?

Das hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung hat, bekommen Sie Ihr Gehalt während Ihrer krankheitsbedingten Absenz weiter. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen von Ihrem Gehalt weiterhin Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge zahlen, wie wenn Sie arbeiten würden. Sie erhalten auch weiterhin Familienzulagen über Ihren Arbeitgeber.

Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch eine Krankentaggeldversicherung hat, ersetzt das Krankentaggeld Ihr Gehalt, statt dass der Lohn weitergezahlt wird. Diese Versicherungsleistungen sind kein Lohn und unterliegen nicht der Sozialversicherung. Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zahlen darauf Sozialversicherungs- oder Pensionskassenbeiträge. Familienzulagen erhalten Sie noch drei Krankheitsmonate lang weiterhin von Ihrem Arbeitgeber – zusätzlich zu dem Monat, in dem Sie ursprünglich krankgeschrieben wurden.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen die Differenz zwischen dem Krankentaggeld und Ihrem vollen Lohn zahlt, müssen Sie auf diese Differenz Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge zahlen. Übersteigt der Teillohn den für Familienzulagen vorausgesetzten Mindestwert, erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber weiterhin Familienzulagen.

Zu Beginn des Bezugs eines Krankentaggelds lohnt es sich, bei Ihrer Ausgleichskasse und Ihrer Rentenversicherung nachzufragen, ob Ihre Beitragspflicht erfüllt wird, und sich zu erkundigen, wie Sie allfällige Lücken schliessen können.

Muss ich für die Krankentaggeldversicherung meines Arbeitgebers Prämien zahlen?

Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. In der Regel verlangen die Versicherungen vom Arbeitgeber, dass er mindestens die Hälfte der Kosten selbst übernimmt. Arbeitgeber können entscheiden, ob sie den Restbetrag selbst tragen oder das Geld vom Gehalt der Arbeitnehmenden abziehen.

Kann mein Arbeitgeber mich entlassen, wenn ich krank werde?

Ja, aber die Kündigung kann erst nach einer bestimmten Wartezeit ausgesprochen werden. Die Dauer dieser Wartezeit hängt davon ab, wie lange Sie für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben.

Tabelle 3: Wartezeit vor Kündigung bei Krankheit

Dienstjahre Wartezeit
1 30 Tage
2 bis 5 90 Tage
ab 6 180 Tage


Was passiert, wenn ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld mehr habe?

Wenn Sie sich bis zum Ablauf des Anspruchs auf Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld voraussichtlich nicht gesundheitlich erholen werden, können Sie Hilfe von der gesetzlichen Invalidenversicherung (IV) beantragen. Die IV wird dann Ihren Invaliditätsgrad ermitteln. Zudem ergreift sie Massnahmen, um Ihnen dabei zu helfen, unter Berücksichtigung der Invalidität ein Einkommen zu erzielen.

Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf eine Invalidenrente der IV und Ihrer Pensionskasse. Falls Sie zusätzlich eine private Invalidenversicherung haben, haben Sie womöglich Anspruch auf eine Rente von der Versicherung. Welche Ansprüche Sie haben, ist in der Versicherungspolice festgelegt.

Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber-Artikel zu Invalidenrenten.

Weitere Informationen:
Schweizer Unfallversicherungen
Alles, was Sie über Invalidenrenten wissen müssen
Finanztipps für die Lehre

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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