Beginnen Sie bald Ihre Lehre oder hat sie bereits begonnen? Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Finanzfragen im Zusammenhang mit der Lehre in der Schweiz.
Wie viel Lohn erhalte ich während der Lehre?
Lehrlingslöhne unterscheiden sich nach Region, Branche und Beruf. Typischerweise sind es im ersten Jahr zwischen 500 und 700 Franken pro Monat. Im zweiten Jahr beträgt der Lehrlingslohn meist zwischen 700 und 900 Franken monatlich. Während des dritten Jahres sind es zwischen 900 und 1100 Franken. Die empfohlenen Monatslöhne betragen bei manchen Ausbildungen mit nur 400 Franken im ersten Jahr (für Grafiker, Fotografen und Bekleidungsnäher) aber wesentlich weniger. Und umgekehrt kann der empfohlene Monatslohn im ersten Jahr auch bis zu 1160 Franken pro Monat (für Landwirte) betragen. Und im dritten Jahr können es bis zu 2324 Franken pro Monat sein (für Strassenbauer) sein.
Dürfen meine Eltern mir den Lehrlingslohn wegnehmen?
Nein. Laut Artikel 323 des Zivilgesetzbuches verwalten und nutzen Kinder das Geld, das sie verdienen, selbst. Das bedeutet, dass das Geld, das Sie als Lohn erhalten, und was Sie damit ansparen, Ihnen gehört – und nicht Ihren Eltern (im Gegensatz zu Geld und Sachen, die Ihnen von den Eltern zur Verfügung gestellt werden). Ihre Eltern dürfen Sie nicht dazu zwingen, Ihren Lehrlingslohn abzugeben.
Wenn Sie allerdings bei Ihren Eltern leben, dürfen sie verlangen, dass Sie einen angemessenen Beitrag dafür zahlen. Ausschlaggebend sind dabei die Höhe Ihres Lohns und die finanzielle Lage Ihrer Eltern.
Kann ich ein Bankkonto eröffnen?
Ja. Viele Schweizer Banken bieten spezielle Konten für junge Menschen. Sie können in der Regel ein Konto eröffnen, unabhängig davon, ob Sie angestellt sind. Es kann sein, dass Arbeitgeber von Lehrlingen erwarten, dass sie ein Privatkonto haben, auf das sie den Lohn einzahlen können. In vielen Fällen haben Jugendkonten tiefere Gebühren und bessere Zinssätze als herkömmliche Bankkonten für Erwachsene. Einige klassische Banken bieten Jugendkonten, die sogar noch vorteilhafter sind als Neobanken (wobei Neobanken oft günstiger für internationale Reisen sind). Einige Banken bieten auch Jugend-Fondssparpläne mit speziellen Konditionen.
Die besten Konten für Teenager und Jugendliche finden Sie ganz einfach im Privatkonto- und Sparkonto-Vergleich von moneyland.ch.
Muss ich selber für die Krankenkasse zahlen?
Bis Sie Ihre Lehre abgeschlossen haben, müssen Ihnen Ihre Eltern dabei helfen, übliche Auslagen zu bewältigen. Aber da Sie während der Lehre einen Lohn erhalten, können Ihre Eltern verlangen, dass Sie einen Teil dieser Kosten selbst tragen. Darum ist es von Vorteil, wenn Sie die günstigste Krankenkasse in Ihrer Region wählen. Sie finden das beste Angebot im Krankenkassenvergleich von moneyland.ch.
Bis zum Alter von 18 Jahren zahlen Sie die niedrigen Kinderprämien. Zwischen 19 und 25 Jahren zahlen Sie Prämien, die zwar höher sind, aber immer noch niedriger als die Prämien für Erwachsene über 25 Jahre. Im Vergleich von moneyland.ch sehen Sie die Angebote für Ihre jeweilige Altersgruppe.
Muss ich auf den Lehrlingslohn Steuern zahlen?
Ja. Die Regeln, wie Sie ihr Einkommen deklarieren müssen, sind je nach Kanton unterschiedlich. Darum ist es am besten, wenn Sie sich beim Steueramt Ihrer Gemeinde erkundigen. Im Kanton Zürich beispielsweise müssen Auszubildende ihr Einkommen gar nicht deklarieren. In manchen Kantonen müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Allerdings sind die typischen Schweizer Lehrlingslöhne so niedrig, dass sie die Untergrenze für das steuerbare Einkommen gar nicht überschreiten. Das bedeutet, dass Sie in der Regel sehr wenig Einkommenssteuern zahlen müssen.
Minderjährige müssen ihr Vermögen (beispielsweise Erspartes und Anlagen) nicht ausweisen. Stattdessen werden diese Vermögenswerte bis zu Ihrem 18. Lebensjahr als Eigentum Ihrer Eltern behandelt. Die Eltern müssen sie darum in der Steuererklärung angeben.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie Ihre eigene Steuererklärung ausfüllen und sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Vermögen selbst angeben.
Darf ich mein eigenes Handy-Abo abschliessen?
Ja. Als Lehrling können sie mit dem Geld, das Sie verdienen, ein Handy-Abo abschliessen. In den Ratgeber-Artikeln zu Handy-Abos für Jugendliche und zur Wahl des richtigen Handy-Abos erhalten Sie nützliche Tipps.
Das günstigste Handy-Abo für Ihre Bedürfnisse finden Sie im interaktiven Handy-Abo-Vergleich von moneyland.ch.
Erhalte ich als Lehrling eine Kreditkarte?
Sie können erst ab dem 18. Lebensjahr eine Kreditkarte beantragen – und selbst dann sind Kartenherausgeber in der Regel zurückhaltend, wenn es darum geht, Lehrlingen eine Kreditkarte auszustellen. Bis Sie eine Kreditkarte erhalten, können Sie eine Prepaid-Kreditkarte für Kartenzahlungen nutzen (zum Beispiel für Onlineshopping). Der umfangreiche Schweizer Prepaid-Kreditkarten-Vergleich von moneyland.ch hilft Ihnen, die günstigste Karte für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Falls Sie von Ihrer Bank im Rahmen des Privatkontos eine Debit Mastercard oder eine Visa-Debit-Karte erhalten, brauchen Sie womöglich überhaupt keine Kreditkarte oder Prepaid-Kreditkarte. Mit diesen neuen Debitkarten können Sie nämlich online genau gleich wie mit Kreditkarten zahlen – und erst noch mit niedrigeren Gebühren als bei den meisten Prepaid-Kreditkarten.
Die Karten von Schweizer Smartphone-Banken wie Neon (ab 16 Jahren) und Yuh (ab 18 Jahren) sind in der Regel günstiger als die Prepaid-Kreditkarten klassischer Banken. Dabei handelt es sich um ein Bankkonto mit Karte, die Sie wie herkömmliche Prepaid-Kreditkarten nutzen können – aber die Gebühren sind niedriger und die Wechselkurse besser.
Erhalte ich bezahlte Ferien?
Ja. Bis Sie 20 Jahre alt sind, haben Sie Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Im Gegensatz zu herkömmlichen Angestellten müssen Sie sämtliche bezahlten Ferientage beziehen. Sie können nicht auf Ferientage verzichten und dafür finanzielle Kompensation erhalten. Ab dem Alter von 20 Jahren erhalten Sie mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, aber viele Arbeitgeber gewähren mehr.
Erhalte ich meinen Lohn auch, wenn ich krank bin?
In der Schweiz haben alle Angestellten (auch Lehrlinge) Anrecht auf eine gewisse Anzahl bezahlte Krankheitstage, nachdem sie mindestens drei Monate lang für einen Arbeitgeber tätig waren. Das bedeutet, dass Sie nach der dreimonatigen Probezeit zuhause bleiben dürfen, falls Sie zu krank für die Arbeit sind – Sie erhalten weiterhin den gleichen Lohn.
Sie können im ersten Jahr maximal drei Wochen lang krankheitsbedingt abwesend sein. Im zweiten Jahr sind es je nach Arbeitskanton vier bis neun Wochen. Im dritten Jahr können Sie bis zu neun Wochen lang krankheitsbedingt abwesend sein. Manche Arbeitgeber sind gegen noch längere krankheitsbedingte Absenzen versichert.
Wenn Ihre Krankheitstage aufgebraucht sind, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht mehr weiter den Lohn zahlen. Je nach Krankheit können Sie bei langfristiger Invalidität Leistungen von der Invalidenversicherung beantragen.
Wichtig: Sie sollten sich bewusst sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie entlassen kann, falls Sie nicht körperlich in der Lage sind, die Lehre zu machen. Das könnte etwa der Fall sein, wenn eine dauerhafte oder lange Krankheit Sie daran hindert, Ihren Ausbildungsplan einzuhalten.
Muss ich für eine Krankentaggeld-Versicherung zahlen?
Ja. Falls Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung hat (nicht alle Arbeitgeber haben eine), kann er verlangen, dass Sie einen Teil der Kosten tragen. In der Regel werden die Prämien zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Normalerweise zieht der Arbeitgeber Ihren Anteil direkt vom Lohn ab.
Wichtig: Nicht alle Schweizer Arbeitgeber haben eine Krankentaggeld-Versicherung. Die Versicherung ist vor allem für den Arbeitgeber von Vorteil, weil die Versicherungsgesellschaft Ihren Lohn zahlt, falls Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Normalerweise müsste Ihre Firma diese Kosten selbst tragen, zumindest bis zur maximal vorgeschriebenen Anzahl Krankheitstage.
Habe ich als Lehrling eine Unfallversicherung?
Bis Sie angestellt sind, erhalten Sie Ihre Unfallversicherung über die obligatorische Krankenversicherung. Aber wenn Sie eine Lehre antreten, sind Sie gegen Unfälle bei der Arbeit über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Falls Sie mehr als acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten – was bei den meisten Lehren der Fall ist – sind Sie auch ausserhalb der Arbeitszeit über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert.
Ihr Arbeitgeber zahlt die Prämien für die Unfallversicherung. Er kann aber die Prämien für die Versicherung ausserhalb der Arbeitszeit von Ihrem Lohn abziehen. Wenn Sie einen Unfall haben, müssen Sie Versicherungsleistungen bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers beantragen, nicht bei Ihrer Krankenkasse.
Hinweis: Sie können bei der obligatorischen Krankenkasse verlangen, dass sie Ihre Unfallversicherung sistiert, nachdem Sie die Lehre antreten. So können Sie die Prämien für die Krankenversicherung reduzieren.
Zahle ich als Lehrling AHV-Beiträge?
Es kommt auf Ihr Alter an. Als Lehrling zahlen Sie AHV-Beiträge ab Beginn des Kalenderjahrs nach Ihrem 17. Geburtstag. Wenn Sie beispielsweise im Juli 17 Jahre alt werden, müssen Sie ab dem darauffolgenden 1. Januar AHV-Beiträge zahlen. Ihr Arbeitgeber zieht diese Beiträge normalerweise von Ihrem Lohn ab.
Habe ich als Lehrling eine Pensionskasse?
Meistens nicht. Nur Lehrlinge ab 17 Jahren, die mindestens 22'050 Franken pro Jahr verdienen, müssen in eine Pensionskasse eintreten. Dieses Einkommen liegt weit über den üblichen Lehrlingslöhnen – auch den eher hohen. Und selbst wenn Sie so viel Lohn erhalten, müssen Sie bis zum Alter von 24 Jahren nur Beiträge für die Lebens- und Invalidenversicherung Ihrer Pensionskasse zahlen. Erst ab 24 Jahren zahlen Sie Beiträge an die Altersvorsorge.
Können Lehrlinge in die Säule 3a einzahlen?
Mit der Säule 3a können Sie freiwillig Geld sparen, unter anderem für den Kauf eines Eigenheims oder für die Pensionierung. Sie können bis zu einer bestimmten Obergrenze einen Betrag in die Säule 3a einzahlen und von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Aus rein rechtlicher Sicht können Sie im Kalenderjahr nach Ihrem 17. Geburtstag (wenn Sie erstmals AHV-Beiträge zahlen) damit beginnen, in die Säule 3a einzuzahlen. In der Praxis bieten Banken ihre 3a-Sparkonten, Vorsorge-Apps und Vorsorgefonds meist nur für Personen im Alter ab 18 Jahren.
Falls Sie keine Pensionskasse haben, weil Ihr Einkommen zu niedrig ist, können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens in die Säule 3a einzahlen. Andernfalls gilt für Personen mit Pensionskasse der jährliche Höchstbetrag für die Säule 3a.
Wie bin ich gegen Invalidität versichert?
Sie sind gegen unfallbedingte Invalidität über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Die Versicherung kompensiert wegfallendes Einkommen, falls Sie wegen eines Unfalls zeitweise an Invalidität leiden, und zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, falls Sie permanent an Invalidität leiden.
Sie sind zudem über die IV gegen Invalidität versichert und zahlen für diese Versicherung ab dem Beginn des Kalenderjahres, das auf Ihren 17. Geburtstag folgt. Falls Sie invalid sind, zahlt diese Versicherung für Massnahmen, um Sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Wenn Sie 18 Jahre alt werden, können Sie eine Invalidenrente beantragen, falls eine Behinderung Ihre Fähigkeit, ein Einkommen zu verdienen, permanent beeinträchtigt.
Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel zu Invalidenrenten von moneyland.ch.
Erhalte ich Arbeitslosengeld, falls meine Lehre vorzeitig endet?
Ja, solange Sie grundsätzlich die Kriterien für Arbeitslosengeld erfüllen. Falls Sie während mindestens 12 der vergangenen 24 Monate für einen Schweizer Arbeitgeber tätig waren und einen durchschnittlichen Monatslohn von 500 Franken oder mehr hatten, können Sie die normalen Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Lehrlinge können auch Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie noch nicht die gesamten zwölf Monate gearbeitet haben – aber erst nach einer langen, 120-tägigen Wartezeit. Wenn diese Wartezeit vorbei ist, können Sie bis zu 90 Werktage lang Arbeitslosengeld erhalten.
Weitere Informationen:
Studentenkonten in der Schweiz
Ausbildung in der Schweiz finanzieren
Handy-Abos für Studierende
Krankenkasse für ausländische Studierende