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Versicherungen

Krankenversicherung für ausländische Studierende

27. November 2023 - Daniel Dreier

Müssen ausländische Studierende in der Schweiz die obligatorische Krankenversicherung abschliessen? Gibt es eine Möglichkeit, die hohen Prämien zu umgehen? In diesem Ratgeber beantwortet moneyland.ch die wichtigsten Fragen.

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und gilt auch für ausländische Studierende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise in der Schweiz absolvieren.

Können sich ausländische Studierende in der Schweiz krankenversichern?

Ja, wenn Sie eine Krankenversicherung benötigen, haben Sie Anspruch auf die obligatorische Krankenversicherung, sobald Sie sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Sie können sich auch versichern, wenn Sie eine schwere Krankheit haben. Der umfassende Vergleich der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz hilft Ihnen auf der Suche nach dem besten Angebot für Ihr Alter, Ihren Wohnort, Ihre gewünschte Franchise und Ihr Krankenversicherungsmodell.

Können sich ausländische Studierende von der obligatorischen Krankenversicherung befreien lassen?

Für Studierende mit knappem Budget, die nicht an die Schweizer Preise gewöhnt sind, kann ein Blick auf die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung erschreckend sein.

Ausländische Studierende, die sich vorübergehend zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, können sich jedoch von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Sie können sich für jeweils drei Jahre, insgesamt jedoch höchstens für sechs Jahre, von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Sie in einem EU- oder EFTA-Land oder im Vereinigten Königreich sozialversichert sind und eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, sind Sie von der Schweizer Krankenversicherungspflicht ausgenommen.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen (siehe unten).

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie nur studieren und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen (auch nicht als Werkstudent oder Praktikantin). Werden Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz erwerbstätig, sind Sie verpflichtet, die obligatorische Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen.

Kann ich eine spezielle private Krankenversicherung für ausländische Studierende abschliessen?

Ja. Wenn Sie noch keine ausländische Krankenversicherung haben, die der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz entspricht, können Sie bei Schweizer Versicherungsgesellschaften eine spezielle Krankenversicherung für ausländische Studierende abschliessen.

Diese speziellen Krankenversicherungen für ausländische Studierende erfüllen die Voraussetzungen, um in einigen oder allen Kantonen als Ersatz für die obligatorische Krankenversicherung anerkannt zu werden. Der Vorteil dieser spezialisierten Angebote gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung ist, dass sie in der Regel wesentlich günstiger sind.


Nach Abschluss einer speziellen Krankenversicherung für ausländische Studierende in der Schweiz muss eine Befreiung von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht beantragt werden, wie dies auch bei einer privaten ausländischen Krankenversicherung der Fall wäre.

Tabelle 1: Krankenversicherungsangebote für ausländische Studierende in der Schweiz

Angebot Versicherungsprämie Wählbare Franchisen Wichtige Informationen
Academic Care

(Versicherer:
Groupe Mutuel,
Schweiz)
 
Bis 18 Jahre:
ab CHF 96 pro Monat.

19 bis 25 Jahre:
ab CHF 160 pro Monat.

Ab 26 Jahren:
ab CHF 270.
Franchise: CHF 0,
100 oder 500.

Selbstbehalt: Kein
Selbstbehalt.
Bis 40 Jahre. Telefonische
Arztkonsultationen rund um die
Uhr kostenlos. Medizinische
Rechtsschutzversicherung
(CHF 300’000) und
Lebensversicherung
(CHF 10’000 für Unfälle in der
Schweiz) inklusive.
Advisor Swiss
Insurance
Student Insurance

(Versicherer:
MGEN, Frankreich)
Ab CHF 61 pro Monat. Franchise: CHF 100,
300, 500, 750, 1000,
1200, 1500.

Selbstbehalt: 10%
Selbstbehalt nach
Franchise.
Bis 60 Jahre. Erwachsene
zwischen 30 und 60 Jahren
können nur die 1500-Franchise
wählen. Zusätzliche Deckung
von Krankentransporten
durch Europ Assistance inklusive.
Das Paket umfasst auch eine
Privathaftpflichtversicherung und
eine medizinische
Rechtsschutzversicherung.
Rabatt bei jährlicher
Prämienzahlung.
ScoreStudies
Essential

(Versicherer:
AWP P&C,
Schweiz)
Bis 29 Jahre:
ab CHF 64 pro Monat.

Ab 30 Jahren:
ab CHF 113 pro Monat.
Franchise: CHF 500,
1000 oder 1500.
Keine Voruntersuchung nötig.
Umfasst eine zusätzliche
Versicherung für das
Rooming-in sowie für Kosten,
die durch den Diebstahl
von Ausweispapieren entstehen.
ScoreStudies
Premium

(Versicherer:
AWP P&C,
Schweiz)
Bis 29 Jahre:
ab CHF 94 pro Monat.

Ab 30 Jahren:
ab CHF 155 pro Monat.
Franchise: CHF 500,
1000 oder 1500.
Keine Voruntersuchung nötig.
Geplante Behandlungen im
Ausland (exklusive USA),
Zahnbehandlungen, Brillen und
Kontaktlinsen, Rooming-in
und Versicherungsdeckung für
Kosten, die durch den Diebstahl
von Ausweispapieren entstehen,
sind inklusive.
Coverio

(Versicherer:
ERV, Schweiz)
Bis 21 Jahre:
ab CHF 38 pro Monat.

22 bis 26 Jahre:
ab CHF 43 pro Monat.

27 bis 33 Jahren:
ab CHF 49.

Ab 34 Jahren:
ab CHF 99 pro Monat.
Franchise: CHF 500,
1500 oder 2500.
Rabatt bei jährlicher
Prämienzahlung.
Evasan
Swiss Studies
Essential & Economic

(Versicherer:
MGEN, Frankreich)
Ab CHF 66 pro Monat. Franchise: CHF 0, 100,
300, 500, 750, 1000,
1500.

Selbstbehalt: 10%
Selbstbehalt nach
Franchise.
Bis 35 Jahre (bis 64 Jahre in
Sonderfällen).
Evasan
Swiss Studies
Simply & Fair

(Versicherer:
MGEN, Frankreich)
Ab CHF 99.33 pro
Monat.
Franchise: CHF 0.

Selbstbehalt: 10%.
Bis 35 Jahre (bis 64 Jahre in
Sonderfällen).
Evasan
Swiss Studies
All In One Optima

(Versicherer:
MGEN, Frankreich)
Ab CHF 110 pro Monat. Franchise: CHF 0,
100, 300, 500.

Selbstbehalt: 10%
Selbstbehalt nach
Franchise.
Bis 36 Jahre (bis 45 Jahre in
Sonderfällen).
Zusätzliche Versicherung für
Notfalltransporte, Brillen und
Kontaktlinsen sowie
Alternativmedizin inklusive.
Study Protect
StudentCover
Swiss Zone

(Versicherer: Global
Health and Accident
Insurance, Guernsey)
Bis 35 Jahre:
ab CHF 57 pro Monat.

36 bis 41 Jahre:
ab CHF 150 pro Monat.
Franchise: CHF 100,
300, 500, 1000.

Selbstbehalt:
Selbstbehalt bei
Mutterschaft: 20%.
Bis 41 Jahre.
Maximale Versicherungssumme:
CHF 1 Million.
Notfallbehandlungen
ausserhalb der Schweiz werden
maximal 30 Tage lang gedeckt.
Keine Deckung in den USA und
Kanada.
Study Protect
StudentCover
Worldwide

(Versicherer: Global
Health and Accident
Insurance, Guernsey)
Bis 35 Jahre:
ab CHF 94 pro Monat.

36 bis 41 Jahre:
ab CHF 250 pro Monat.
Franchise: CHF 100,
300, 500, 1000.

Selbstbehalt:
Selbstbehalt bei
Mutterschaft: 20%.
Bis 41 Jahre.
Maximale Versicherungssumme:
CHF 1 Million.
Der Versicherungsschutz für
Notfallbehandlungen USA und
Kanada ist auf maximal 30 Tage
begrenzt.
Swica
Student Care

(Versicherer:
Swica, Schweiz)
Bis 18 Jahre:
ab CHF 101.50 pro Monat.

19 bis 25 Jahre:
ab CHF 155.10 pro Monat.

26 bis 35 Jahre:
ab CHF 193.80 pro Monat.

36 bis 45 Jahre:
ab CHF 271.40 pro Monat.
Franchise: CHF 0
(nur bis 18 Jahre),
300 oder 500.

Selbstbehalt: Kein
Selbstbehalt.
Bis 45 Jahre. Keine
Voruntersuchung nötig.
Tiefere Prämien für
Studierende der
ETH Zürich.
Swisscare
HMIE Plan
Essential

(Versicherer:
Hanse Merkur,
Liechtenstein)
Bis 31 Jahre:
ab CHF 38 pro Monat.

32 bis 45 Jahre:
ab CHF 56 pro Monat.

Ab 46 Jahren:
ab CHF 179 pro Monat.
Franchise: CHF 300,
500, 1000, 1500, 2000
oder 2500.

Selbstbehalt: 10%
Selbstbehalt nach
Franchise, maximal
CHF 700 pro Kalenderjahr.
Keine Voruntersuchung nötig.
Swisscare
SPSS Plan
Standard

(Versicherer:
ERV, Schweiz)
Bis 31 Jahre:
ab CHF 63 pro Monat.

Ab 32 Jahren:
ab CHF 83 pro Monat.
Franchise: CHF 300, 500,
1000 oder 1500.

Selbstbehalt: 10%
Selbstbehalt nach
Franchise, maximal
CHF 700 pro Kalenderjahr.
Keine Voruntersuchung nötig.

 

Beachten Sie, dass diese Policen zwar einen der obligatorischen Krankenversicherung gleichwertigen Versicherungsschutz bieten, es sich aber um freiwillige Krankenversicherungen handelt. Die Versicherer sind nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen. Bei einem schlechten Gesundheitszustand kann Ihr Antrag abgelehnt werden. In diesem Fall müssen Sie sich in der obligatorischen Krankenversicherung versichern.

Wie kann ich mich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Nach Ihrer Einreise in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um sich entweder in der Schweizer Krankenversicherung zu versichern oder sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, müssen Sie bei der für Ihren Wohnkanton zuständigen Gesundheitsbehörde oder Sozialversicherungsanstalt einen Antrag auf Befreiung stellen. Bei einigen Ämtern können Sie den Antrag online stellen.

Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie folgende Unterlagen einreichen

  • Immatrikulationsbescheinigung einer Schweizer Bildungseinrichtung.

  • Wenn Sie im Vereinigten Königreich oder in einem EFTA- oder EU-Land krankenversichert sind: Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Zertifikat S1/E 109.

  • Wenn Sie privat krankenversichert sind (inklusive spezieller Krankenversicherungsangebote für ausländische Studierende in der Schweiz): Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte oder Ihres Krankenversicherungsvertrags.

  • Wenn Sie privat krankenversichert sind (inklusive spezieller Krankenversicherungsangebote für ausländische Studierende in der Schweiz): Ein von Ihrer Krankenkasse ausgefülltes und beglaubigtes Formular, in dem bestätigt wird, dass Ihre Krankenversicherung der Schweizer obligatorischen Krankenversicherung gleichwertig ist. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen kantonalen Gesundheitsamt. Sie müssen es dann von Ihrem Krankenversicherer ausfüllen lassen. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit dem Antrag auf Befreiung eingereicht werden.

Wenn Sie eine Krankenversicherung nachweisen müssen, um ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz zu erhalten, müssen Sie die Befreiung möglicherweise in Ihrem Heimatland beantragen.

Tabelle 2: Für Ausnahmen der Krankenversicherungspflicht zuständige kantonale Ämter

Kanton Für Ausnahmen der Krankenversicherungspflicht
zuständiges Amt
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Glarus
Obwalden
Solothurn
Uri
Zug
Gemeinsame Einrichtung KVG
Industriestrasse 78
4609 Olten
Website
Appenzell Innerrhoden Gesundheits- und Sozialdepartement
Hoferbad 2
9050 Appenzell
Website
Bern Amt für Sozialversicherungen
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Website
Freiburg Service de la Santé publique
Route des Cliniques 17
1700 Fribourg
Website
Genf Service de l’assurance maladie
Route de Frontenex 62
1207 Genève
Website
Graubünden Gesundheitsamt Graubünden
Hofgraben 57001 Chur
Tel. +41 81 257 64 00
Website
Jura Caisse de compensation du Jura
Rue Bel-Air 3
Case postale 368
2350 Saignelégier
Website
Luzern WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern
Würzenbachstrasse 8
Postfach
6000 Luzern
Website
Neuenburg Office de l'assurance maladie
Espace de l’Europe 2
Case postale 716
2002 Neuchâtel
Website
Nidwalden Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88 Postfach
6371 Stans
Website
St. Gallen Kontrollstelle für Krankenversicherung der
Gemeinde an Ihrem Aufenthaltsort

Stadt St. Gallen:
Kontrollstelle für Krankenversicherung
Rathaus,
9001 St.Gallen
Website
Schaffhausen SVA Schaffhausen
Oberstadt 98200 Schaffhausen
Website
Schwyz Ausgleichskasse Schwyz
Abteilung Leistungen (KVG)
Postfach 53 6431 Schwyz
Website
Thurgau Amt für Gesundheit
Promenadenstrasse 16
8510 Frauenfeld
Website
Tessin Ufficio dei contributi
Settore obbligo assicurativo
Via Ghiringhelli 15a
6500 Bellinzona
Website
Waadt Office vaudois de l'assurance-maladie
Rte des Plaines-du-Loup 11014 Lausanne
Website
Wallis Dienststelle für Gesundheitswesen
Avenue de la Gare 23
1950 Sion
Zürich Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Versicherungsobligatorium
Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich
Website

 

Können ausländische Studierende Prämienverbilligungen für die Schweizer Krankenversicherung erhalten?

Ja, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie eine Prämienverbilligung für die Krankenversicherung in der Schweiz beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie in der Schweiz obligatorisch krankenversichert sind. Wenn Sie von der obligatorischen Krankenversicherung befreit sind – weil Sie beispielsweise eine spezielle Krankenversicherung für ausländische Studierende haben – können Sie keine Prämienverbilligung beantragen.

In vielen Fällen ist die spezielle Schweizer Krankenversicherung für ausländische Studierende aber immer noch günstiger als die reguläre obligatorische Krankenversicherung, selbst wenn Sie die höchsten Prämienverbilligungen erhalten.

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie die Integration (AuG/ILG) schreibt zudem vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die sich ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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