Wenn Sie unbezahlte Ferien nehmen, sich eine Auszeit zwischen zwei Jobs gönnen oder den Mutterschaftsurlaub verlängern, müssen Sie auch an die Unfallversicherung denken. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder schliessen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unfalldeckung ein oder aber Sie schliessen eine sogenannte Abredeversicherung bei der Unfallversicherung Ihres bisherigen Arbeitgebers ab.
Was ist eine Abredeversicherung?
Eine Abredeversicherung verlängert den Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle um maximal sechs Monate.
Der Begriff «Abrede» ist in der Alltagssprache nicht mehr gebräuchlich und meint dabei in altem Deutsch «Vereinbarung» oder «Vertrag». Im Versicherungsjargon hat das Wort überlebt und bezieht sich hier auf eine Verlängerung der Unfallversicherung.
Was deckt die Abredeversicherung ab?
Die Abredeversicherung ist eine Unfallversicherung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Keine Abredeversicherung benötigen Sie, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber angestellt sind, Arbeitslosengelder beziehen oder sich bei Ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern.
Die Abredeversicherung verlängert die Unfallversicherung, die Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber hatten, um maximal sechs Monate. Zusammen mit der Versicherungsdeckung nach den 31 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Sie damit während maximal sieben Monaten über die Unfallversicherung Ihres ehemaligen Arbeitgebers gegen Unfall versichert.
Die Abredeversicherung beinhaltet die sogenannte Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Damit sind Unfälle in der Freizeit sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland versichert.
Wann benötige ich eine Abredeversicherung?
Es gibt keine Verpflichtung, eine Abredeversicherung abzuschliessen. Ob Sie eine Abredeversicherung abschliessen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Eine Abredeversicherung sollten Sie nur abschliessen, wenn Sie keine Unfallversicherung haben. Falls Sie arbeitslos sind und Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, nützt Ihnen eine Abredeversicherung nichts, da Sie über die Arbeitslosenversicherung bei der Suva gegen Unfall versichert sind.
Benötige ich eine Unfallversicherung?
Ja, die Unfallversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich jedoch nicht selbst um die Unfallversicherung kümmern, weil die Unfallversicherung über den Arbeitgeber läuft. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung werden automatisch vom Lohn abgezogen.
Es gibt folgende Möglichkeiten für eine Unfallversicherung:
- Über den Arbeitgeber: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung deckt medizinische Kosten sowie Such- und Rettungsaktionen. Sie deckt auch den Verdienstausfall bei unfallbedingter vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und zahlt Renten bei unfallbedingter dauerhafter Invalidität oder im Todesfall.
- Über die Arbeitslosenkasse: Wer Arbeitslosengelder bezieht, ist durch die Arbeitslosenkasse bei der Suva gegen Unfälle versichert. Das gilt auch während Wartezeiten und Einstelltagen. Diese Unfallversicherung bietet den gleichen umfassenden Schutz wie die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.
- Über die Krankenkasse: Kinder und nicht berufstätige Personen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Pensum von weniger als acht Stunden sind über die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Unfalldeckung deckt nur die medizinischen Kosten und einen kleinen Teil der Notfalltransporte, wie sie in der obligatorischen Krankenversicherung vorgesehen sind.
- Über eine freiwillige Versicherung: Selbstständigerwerbende und ihre im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörige können sich bei einer Unfallversicherung freiwillig versichern lassen. Diese Unfallversicherung bietet einen ähnlich umfassenden Schutz wie die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers. Je nach Police kann es jedoch kleine Unterschiede geben.
- Über die Abredeversicherung: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie für bis zu sechs Monate eine Abredeversicherung abschliessen. Diese Unfallversicherung bietet den gleichen umfassenden Schutz wie die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.
Beachten sollten Sie, dass die Unfallversicherung über die Krankenkassen-Grundversicherung in der Regel nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgeschlossen wird. Die anderen Unfallversicherungen werden nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) abgeschlossen. Die Leistungen nach dem UVG sind wesentlich besser als die Leistungen nach dem KVG.
Bis wann muss ich eine Abredeversicherung abschliessen?
Wichtig ist, dass Sie die Abredeversicherung vor Ablauf von 31 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschliessen. Wenn Sie die Abredeversicherung verlängern, müssen Sie die Prämie überweisen, bevor die aktuelle Abredeversicherung abgelaufen ist.
Haben Sie diese Frist verpasst, können Sie keine Abredeversicherung mehr abschliessen und sind damit verpflichtet, die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse zu integrieren.
Wie schliesse ich eine Abredeversicherung ab?
Eine Abredeversicherung müssen Sie bei der Unfallversicherung Ihres ehemaligen Arbeitgebers abschliessen. Sie können den Anbieter nicht frei auswählen.
Ihr Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die Abredeversicherung zu informieren. In der Regel gibt der Arbeitgeber Ihnen ein Merkblatt der Unfallversicherung. Sie können sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber erkundigen, bei welchem Anbieter Ihr Arbeitgeber die Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Jede Unfallversicherung hat für die Abredeversicherung einen anderen Prozess. Bei vielen Anbietern können Sie die Abredeversicherung online abschliessen. Manchmal können Sie diese gleich online bezahlen, zum Beispiel mit einer Kreditkarte oder mit Twint. Manche Versicherungen schicken Ihnen eine Rechnung nach Hause, die Sie dann überweisen können. Sehr weit verbreitet ist, dass Sie vom Arbeitgeber mit dem Merkblatt die Information zur Überweisung erhalten. Sobald Sie das Geld überwiesen haben, ist die Abredeversicherung abgeschlossen, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen müssen.
Was muss ich bei einer Abredeversicherung beachten?
Bei den meisten Anbietern können Sie die Abredeversicherung für einen Monat abschliessen und dann jeweils für mindestens einen Monat verlängern. Eine Ausnahme ist die Suva, bei der Sie den gesamten Vertrag für die von Ihnen gewünschte Dauer auf einen Schlag bezahlen müssen. Eine Verlängerung der Abredeversicherung ist bei der Suva nicht möglich.
Wenn Sie wieder eine Arbeit mit einer Arbeitszeit von mindestens acht Stunden aufnehmen, sind Sie wieder über einen Arbeitgeber versichert. Die Abredeversicherung wird in diesem Fall vorzeitig beendet. Bereits bezahlte Prämien erhalten Sie von der Versicherung nicht zurück.
Was muss ich im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit beachten?
Wenn Sie Arbeitslosengelder beziehen, sind Sie über die Suva gegen Unfälle versichert. Sie benötigen daher keine Abredeversicherung oder eine Unfalldeckung in der Krankenkasse.
Wenn die Leistungen der Arbeitslosenkasse auslaufen, sind Sie noch während 30 Tagen gegen Unfälle versichert. Sofern Sie keinen neuen Job haben und ausgesteuert sind, können Sie für maximal sechs weitere Monate eine Abredeversicherung abschliessen. Ansonsten müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Unfalldeckung einschliessen.
Was sind die Vorteile einer Abredeversicherung?
Mit einer Abredeversicherung können Sie unkompliziert die Unfallversicherung verlängern. Bei vielen Anbietern ist der Abschluss einer Abredeversicherung online möglich.
Ein weiterer Vorteil der Abredeversicherung ist, dass Sie weiterhin gemäss UVG versichert sind. Es fallen keine Franchise und kein Selbstbehalt wie bei der Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) an. Die Unfalldeckung über die Grundversicherung der Krankenkasse ist oft günstiger als eine Abredeversicherung, beinhaltet aber auch weniger Leistungen. Zudem müssen Sie in der Grundversicherung Franchise und Selbstbehalt selber tragen. Der Versicherungsschutz umfasst auch Taggelder, Hinterlassenen- und Invalidenrenten. Dies im Unterschied zur Unfalldeckung gemäss KVG.
Wie hoch sind die Prämien für die Abredeversicherung?
Die Personen bezahlen für die Abredeversicherung einen Pauschalbetrag. Die Prämien werden immer pro Kalendermonat berechnet. Bei den meisten Anbietern kostet die Abredeversicherung im Monat 40 oder 45 Franken (siehe Tabelle). Die Suva ist mit 65 oder 70 Franken wesentlich teurer. Die Unfallversicherung Stadt Zürich und FRV sind mit jeweils 25 Franken pro Monat wesentlich günstiger.
Die Prämie für die Abredeversicherung ist für alle Kundinnen und Kunden eines Anbieters identisch. Es gibt keine Unterschiede nach Wohnort, Alter und Geschlecht.
Der Anbieter ist verpflichtet, eine Abredeversicherung anzubieten. Er darf Sie also als versicherte Person nicht ablehnen.
Anbieter |
Monatsprämie in CHF |
Agrisano |
40 |
Allianz Suisse |
45 |
AXA |
40 |
Baloise |
45 |
Branchen Versicherung |
45 |
Elips Life |
45 |
FRV |
25 |
Generali |
45 |
Groupe Mutuel |
40 |
Helsana |
40 |
Helvetia |
45 |
Hotela |
45 |
Mobiliar |
45 |
ÖKK |
40 |
Solida |
40 |
Suva |
65
bei Bezahlung mit Rechnung 70 |
Swica |
40 |
Sympany |
40 |
Unfallversicherung Stadt Zürich |
25 |
Vaudoise |
45 |
Visana |
45 |
Zurich |
40 |
Weitere Informationen:
Unfallversicherung in der Schweiz: Ratgeber
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