Anobag ist eine Bezeichnung der Schweizerischen Sozialversicherung. Es handelt sich um eine Abkürzung für den Begriff «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber».
Diese Bezeichnung erhalten Personen, die in der Schweiz wohnen, aber bei einem Unternehmen in einem Staat angestellt sind, der kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat, mit dem die Sozialversicherungsbeiträge geregelt sind. Sie erhalten die Bezeichnung Anobag, wenn Sie Ihre ausländische Erwerbstätigkeit bei einem schweizerischen Sozialversicherungsamt anmelden.
Wichtig: Die Bezeichnung Anobag gilt nicht für Personen, die in der Schweiz wohnen und für Arbeitgeber in Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Europäischen Union (EU) tätig sind. Die Schweiz hat Sozialversicherungsabkommen mit der EFTA und der EU, die Arbeitgeber in diesen Ländern verpflichten, sich an der Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zu beteiligen.
Für Anobag gelten für die Sozialversicherung und die Altersvorsorge folgende Sonderregelungen:
1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO)
Die grundlegende Alters- und Invalidenversicherung sind obligatorisch. Sie zahlen die AHV- und IV-Beiträge vollumfänglich selbst. Die Höhe der Beiträge hängt von Ihrem Einkommen ab. Ihr ausländischer Arbeitgeber ist im Gegensatz zu Schweizer Arbeitgebern nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Hälfte Ihrer Beiträge zu zahlen, da es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, das dies vorschreibt.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Schweizerischen Ausgleichskasse, bei der Sie sich anmelden. Zusätzlich zu den Beiträgen zahlen Sie eine Verwaltungsgebühr an die Ausgleichskasse. Diese Gebühr kann bis zu 5 Prozent Ihrer Beiträge betragen.
2. Unfallversicherung (UVG)
Sie müssen eine berufliche Unfallversicherung haben. Die Verantwortung liegt bei Ihrem ausländischen Arbeitgeber, aber er kann Sie mit dem Abschluss der Versicherung in seinem Namen beauftragen. Wenn Ihre Anträge für eine Unfallversicherung von privaten Versicherungsunternehmen abgelehnt werden, können Sie sich von der Ersatzkasse UVG helfen lassen. Diese Stiftung hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass alle Angestellten in der Schweiz eine berufliche Unfallversicherung haben.
3. Arbeitslosenversicherung (ALV)
Als Anobag sind Sie verpflichtet, sich bei der schweizerischen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Die vollen Prämien zahlen Sie zusammen mit Ihren AHV- und IV-Prämien selbst.
4. Mutterschafts-, Vaterschafts- und Militärurlaubsversicherung (EO)
Auch EO-Beiträge sind obligatorisch. Sie zahlen die vollen Prämien, die in Ihrer AHV-/IV-Rechnung enthalten sind.
5. Familienzulagen
Beiträge zur Kindergeldkasse sind obligatorisch. Sie zahlen den Betrag aus eigener Tasche. Er wird zusammen mit den AHV- und IV-Beiträgen verrechnet.
6. Pensionskassen (2. Säule)
Als Anobag sind Sie nicht verpflichtet, einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung beizutreten, können sich aber freiwillig anmelden. In diesem Fall zahlen Sie die vollen, von Ihrem Einkommen abhängigen Beiträge aus eigener Tasche.
Sollten Sie keine Pensionskasse finden, die Anobag aufnimmt (zum Beispiel durch Mitgliedschaften in Branchenverbänden), können Sie den SE-Vorsorgeplan der Stiftung Auffangeinrichtung BVG nutzen. So bauen Sie Ihr Pensionskassenvermögen (2. Säule) steuerlich absetzbar weiter auf und profitieren von der Invalidenversicherung der beruflichen Vorsorge.
7. Säule 3a
Als Anobag zahlen Sie auf Ihren ausländischen Lohn schweizerische Sozialversicherungsbeiträge. Darum sind Sie berechtigt, mit Säule-3a-Sparkonten, -Vorsorgefonds und -Vorsorge-Apps steuerlich abzugsfähig fürs Alter vorzusorgen.
Wie viel Geld Sie in die Säule 3a einzahlen können, hängt davon ab, ob Sie sich für eine berufliche Vorsorge entschieden haben (siehe Punkt 6). Auf moneyland.ch erfahren Sie, wie viel Sie pro Jahr maximal in die Säule 3a einzahlen können.
Weitere Informationen:
Finanzgrundlagen für Selbstständige in der Schweiz