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Versicherungen

Medikamente: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

25. Oktober 2024 - Daniel Dreier

Welche Medikamente werden von den Schweizer Krankenkassen in die Grund- und Zusatzversicherung entschädigt? Die Moneyland-Redaktion hilft weiter.

Viele, aber längst nicht alle Medikamente werden durch die Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen gedeckt. Für so genannte nichtkassenpflichtige Medikamente benötigen Sie zusätzlich eine ambulante Zusatzversicherung.

Was zahlt die Grundversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen übernimmt Medikamente, wenn sie von einem Arzt in einer Praxis oder im Spital verschrieben werden und in der Spezialitätenliste enthalten sind. Die entsprechende Spezialitätenliste (häufig abgekürzt «SL») mit allen kassenpflichtigen Medikamenten finden Sie auf der BAG-Website unter bag.admin.ch. Oder fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach.

Auch wenn ein Medikament nicht auf der Spezialitätenliste ist, kann eine Krankenkasse die Kosten für ein Medikament übernehmen. Der Arzt muss beim ärztlichen Dienst der Krankenversicherung ein Gesuch für die Kostenübernahme stellen. Wird die Kostengutsprache bewilligt, übernimmt der Grundversicherung die Kosten.

Gilt mein Selbstbehalt auch für den Kauf von Medikamenten?

Bezahlt wird von den Krankenkassen allerdings nur der Betrag abzüglich der vereinbarten Franchise der Grundversicherung. Zusätzlich müssen Sie bei Medikamenten einen Selbstbehalt von 10 Prozent selbst bezahlen.

Für Medikamente, die es als Generika mit denselben Wirkstoffen noch günstiger gibt, kann ein höherer Selbstbehalt von 40 Prozent anfallen. Am besten gehen Sie auf Nummer sicher und fragen den Arzt jeweils bereits beim Verschreiben der Medikamente nach den Kosten. Der Arzt sollte Ihnen möglichst nicht die teuren Original-Präparate, sondern die günstigeren Generika verschreiben.

Was zahlt die Zusatzversicherung?

Nichtkassenpflichtige Medikamente, also solche, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind, müssen Sie ohne zusätzliche Versicherung aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen. Als zusätzliche Versicherung kommt eine ambulante Krankenkassen-Zusatzversicherung (auch Krankenpflegezusatz genannt) in Frage.

Auch von der Zusatzversicherung werden allerdings nicht alle Medikamente entschädigt. Jede Kasse hat ihre eigene Liste mit versicherten Medikamenten. Die meisten Krankenkassen vergüten in der Zusatzversicherung nur Medikamente des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic (swissmedic.ch). Die Kassen verfügen zudem über so genannte Negativlisten mit allen Medikamenten, die sie explizit nicht versichern. Zu den nicht versicherten Medikamenten können zum Beispiel Lifestyle-Produkte, Appetithemmer und Medikamente für Diäten oder gegen Haarausfall gehören. Konsultieren Sie im Zweifelsfall die Medikamentenlisten der Zusatzversicherungen oder fragen Sie direkt bei den Krankenkassen oder Ihrem Arzt nach.

Wie bei der Grundversicherung müssen die Medikamente auch im Fall einer Entschädigung durch die Zusatzversicherung durch einen Arzt verschrieben werden. Bei alternativen Arzneimitteln muss das Medikament von einem zugelassenen Therapeuten verschrieben werden.

Vergleichen Sie die Leistungen und Prämien der verschiedenen ambulanten Zusatzversicherungen – da kann es erhebliche Unterschiede geben. Da Krankenpflegezusätze in einem Paket mit verschiedenen Leistungen angeboten werden, sollten Sie eine Gesamtbeurteilung vornehmen. Medikamente der Komplementärmedizin werden häufig über separate Zusatzversicherungen versichert.

Im Vergleich für ambulante Zusatzversicherungen auf moneyland.ch können Sie die Versicherungen auch nach den Leistungen filtern und sortieren. Wählen Sie für Medikamentenleistungen das Kriterium «Medikamente».

Fast alle ambulanten Zusatzpakete bieten Medikamenten-Leistungen an. Aber Achtung: Einige ambulanten Versicherungen zahlen nur einen Bruchteil – zum Beispiel 50 Prozent – der Kosten. 

Auch gibt es Krankenpflegezusätze mit Franchisen (wie bei der Grundversicherung) und maximalen Beträgen für die Kostenübernahme. Das heisst Sie erhalten bei diesen Krankenkassen nur eine Medikamenten-Entschädigung bis zum festgelegten Betrag – zum Beispiel 800 Franken pro Jahr.

Übersicht zur Kostenübernahme von Medikamenten in der ambulanten Zusatzversicherung

Versicherungsangebot Kostenübernahme für
verschriebene, von
Swissmedic zugelassene
Medikamente*
Kostenübernahme für
andere verordnete
Medikamente**
Kostenübernahme für
alternative/komplementäre
Heilmittel***
Assura
Complementa Extra
Max. CHF 50'000
während der gesamten
Versicherungsdauer.
Keine. Keine.
Assura
Natura
Keine. Keine. 90%, max. CHF 800
pro Jahr.
Atupri
Intense
100%. Keine. 50%, max. CHF 3000
pro Jahr.
Atupri
Mivita Reala
90%. Keine. 50%, max. CHF 1500
pro Kalenderjahr.
Atupri
Mivita Extensa
90%. Keine. 75%, max. CHF 2500
pro Kalenderjahr.
Aquilana Plus 100%. Keine. Max. CHF 1000.
Aquilana Top
(kann mit Plus
kombiniert werden)
  Keine. Max. CHF 2000.
CSS
MyFlex Economy
90%. Keine. Keine.
CSS
MyFlex Balance
90%. Keine. Keine.
CSS
MyFlex Premium
90%. 90%. Keine.
CSS
Alternativ-Versicherung
Economy
Keine. Keine. 75%, max. CHF 1000
pro Kalenderjahr.
CSS
Alternativ-Versicherung
Balance
Keine. Keine. 75%, max. CHF 3000
pro Kalenderjahr.
CSS
Alternativ-Versicherung
Premium
Keine. Keine. 75%, max. CHF 10,000
pro Kalenderjahr.
Concordia
Diversa
50%. Keine. Keine.
Concordia
Diversa Care
50%. Keine. Keine.
Concordia
Diversa Plus
75%. Keine. Keine.
Concordia
Diversa Premium
75%. Keine. Keine.
Concordia
Natura
Keine. Keine. In Kombination mit
Therapien:
75%, max. CHF 1500
pro Kalenderjahr.
In Kombination mit
Naturheilkunde:
75%, max. CHF 4000
pro Kalenderjahr.
Concordia
Natura Plus
Keine. Keine. In Kombination mit
Therapien:
75%, max. CHF 2000
pro Kalenderjahr.
In Kombination mit
Naturheilkunde:
75%, max. CHF 6000
pro Kalenderjahr.
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC1
90%, max. CHF 600
pro Kalenderjahr.
90%, max. CHF 600 pro
Kalenderjahr.
90%, max. CHF 600
pro Kalenderjahr
(Homöopathie).
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC2
90%, max. CHF 800
pro Kalenderjahr.
90%, max. CHF 800 pro
Kalenderjahr.
90%, max. CHF 800
pro Kalenderjahr.
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC3
90%. 90%. 90%.
Groupe Mutuel
Heilungskosten-
Zusatzversicherung
SC4
90% 90% 90%.
Groupe Mutuel
Optimum
90%. 90%. 90%.
Groupe Mutuel
Premium
90%. 90%. 90%.
Helsana
Top
90%. Keine. Keine.
Helsana
Sana
(Ergänzung für Top)
  Keine. 75%.
Helsana
Completa
90%. Keine. 75%.
KPT
Plus
90%. Keine. Keine.
KPT
Comfort
90%. Keine. 90%, max. CHF 200
pro Kalenderjahr.
ÖKK
Start
90%, max. CHF 20’000
pro Kalenderjahr.
Keine. Keine.
ÖKK
Natur Mini
Keine. Keine. 80%, max. CHF 300
pro Kalenderjahr.
ÖKK
Natur Midi
Keine. Keine. 80%, max. CHF 2000
pro Kalenderjahr.
ÖKK
Natur Plus
Keine. Keine. 80%, max. CHF 4000
pro Kalenderjahr.
Rhenusana
Rhenuplus Silber
90%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr.
Keine. Keine.
Rhenusana
Rhenuplus Gold
90%, max. CHF 20’000
pro Kalenderjahr.
Keine. 75%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr.
Rhenusana
Rhenuplus Platin
90%, max. CHF 50,000
pro Kalenderjahr.
Keine. 75%, max. CHF 10’000
pro Kalenderjahr.
Sanitas
Vital Basic
90%. 90%. Keine.
Sanitas
Vital Smart
90%. 90%. Option 1:
80%, max. CHF 2500
pro Kalenderjahr.
Option 2:
80%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr.
Sanitas
Vital Premium
90%. 90%. 80%, max. CHF 10’000
pro Kalenderjahr.
SLKK
Qualicare Basis
75%, max. CHF 1200
pro Kalenderjahr.
Keine. 75%, max. CHF 1200
pro Kalenderjahr.
SLKK
Qualicare Comfort
75%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr.
Keine. 75%, max. CHF 5000
pro Kalenderjahr.
Sympany Plus 90%. Keine. 80%.
Sympany Premium 90%. Keine. 80%.
Visana
Ambulant I
90%, max. CHF 1000
pro Kalenderjahr
für alle Medikamente
zusammen.
50%, max. CHF 1000
pro Kalenderjahr
für alle Medikamente
zusammen.
Keine.
Visana
Ambulant II
90%. 50% Keine.
Visana
Ambulant III
90%. 50% Keine.
Visana
Ambulant IV
90%. 50% Keine.

* Medikamente der Spezialitätenliste sind in der Regel von der Erstattung ausgeschlossen. Medikamente zur Behandlung von Substanzstörungen, alternative Arzneimittel und Lifestyle-Medikamente sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen oder unterliegen besonderen, niedrigeren Grenzwerten.
** Versicherer können Listen erstattungsfähiger Medikamente haben, wobei nur die Medikamente erstattet werden, die auf der Liste des Versicherers stehen.
*** Alternative Heilmittel werden nur akzeptiert, wenn sie von einem von der Versicherung bewilligten Therapeuten im Rahmen einer Therapie verabreicht werden.

Weitere Informationen:
Schweizer Krankenkassen-Vergleich
Vergleich der ambulanten Zusatzversicherungen

Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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