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Versicherungen

Krankenkasse auf Mitte Jahr kündigen und wechseln

21. September 2021 - Benjamin Manz

Mit einem Standard-Modell und der tiefsten Franchise in der Grundversicherung können Sie die Krankenkasse auch auf Mitte Jahr wechseln. Was Sie alles in der «kleinen Krankenkassen-Saison» beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

In der Krankenkassen-Grundversicherung gibt es den offiziellen Kündigungstermin auf Ende des Kalenderjahres. Unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist haben Versicherte also jeweils bis Ende November Zeit, ihre Krankenkassen-Police zu kündigen und damit den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse einzuleiten.

Zweiter Kündigungstermin bis Ende März

Was viele Versicherte nicht wissen: Es gibt einen zweiten möglichen Kündigungstermin, wenn Sie im Standard-Modell mit einer Grundfranchise versichert sind. Versicherungsexperten sprechen auch von der «kleinen Krankenkassen-Saison», während die Monate Oktober und November als «grosse Krankenkassen-Saison» bezeichnet werden.

In der «kleinen Krankenkassen-Saison» können Sie auf Ende Juni kündigen, das heisst Sie müssen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist bis Ende März gekündigt haben. Entscheidend ist wie im Herbst der letzte Arbeitstag des Monats. Ihre Kündigung muss also bis und mit 31. März bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.

Dabei ist nicht der Poststempel entscheidend, sondern das Datum, an dem Ihre Kündigung bei der Krankenkasse eintrifft. Sie sollten Ihren Kündigungsbrief also rechtzeitig verschicken. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie dies per Einschreiben tun.

Wechsel mit Grundfranchise und Standard-Modell

Die Grundfranchise – also die tiefste Franchise – beträgt für junge Erwachsene und Erwachsene 300 Franken, für Kinder 0 Franken. Wenn Sie hingegen eine höhere Franchise oder ein Sparmodell gewählt haben – also zum Beispiel ein Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder Apotheken-Modell – können Sie nur auf Ende Jahr künden.

Beachten Sie auch, dass Sie bei der neuen Krankenkasse wiederum nur die Grundfranchise wählen dürfen. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen möchten, müssen Sie bis zum Herbst warten.

Wechsel in ein Sparmodell möglich

Immerhin dürfen Sie mit einem Standard-Modell und der Grundfranchise jeden Monat in ein Sparmodell (Telmed, Hausarzt, HMO oder Apotheke) wechseln. Auch dürfen Sie sich bei einem Wechsel auf Ende Juni die bereits entstandenen Gesundheitskosten bezüglich Franchise bei der neuen Kasse anrechnen lassen.

Viele könnten per Ende Juni wechseln

Es sind immer noch erstaunlich viele Versicherte im Standard-Modell versichert. 

Auch ist die Grundfranchise weiterhin die am häufigsten gewählte Franchise. Besonders populär ist die Grundfranchise bei Kindern, wo die 0er-Franchise in mehr als 90% der Fälle gewählt wird.

Erstaunlich hoch ist auch noch die Zahl der Versicherten, die sowohl ein Standard-Modell als auch die Grundfranchise gewählt haben. Bei der Altersgruppe der Kinder (bis 18 Jahre) sind das rund 410'000 Versicherte, bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) mehr als 90'000 Versicherte und bei den Erwachsenen (ab 26 Jahren) sogar über 1 Million Versicherte. Insgesamt können demnach etwas mehr 1.5 Millionen Versicherte auf Ende Juni ihre Krankenkasse kündigen.

Grosses Sparpotenzial

Wenn Sie zu den Personen gehören, die ein Standard-Modell und die tiefste Franchise gewählt haben, lohnt sich also auch Anfang Jahr ein Vergleich (wenn Sie im Herbst noch nicht verglichen haben). Viele Versicherte könnten im zweiten Halbjahr Hunderte von Franken sparen, wenn sie rechtzeitig zur günstigsten Krankenkasse wechselten.

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Weitere Informationen:
Krankenkassenvergleich
Krankenkassen: wie künden?
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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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