- BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Mutter (70 Jahre alt) mit Schweizer Pass hat von 2000 - 2017 in Italien gelebt und eine italienische Krankenkasse gehabt.
Im September 2017 ist sie nach Büsingen (Deutschland) gezogen und nun kommt die italienische Krankenkasse nicht mehr für sie auf, weil sie auch die AHV bezieht.
Sie schreiben im Artikel Krankenkassen für Auslandschweizer, dass Rentner vom Optionsrecht Gebrauch machen können, um sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern zu lassen. Diese wäre natürlich viel billiger als die Schweizer Krankenkassen (im Schnitt etwas über CHF 400.00, was sich meine Mutter überhaupt nicht leisten kann).
Nun habe ich aber von der deutschen Krankenkasse erfahren, dass sich meine Mutter vermutlich nur privat versichern lassen kann, denn wenn sie eine Schweizer AHV bezieht, sie kein Recht auf eine staatliche Grundversicherung hat!
Ich wollte Sie anfragen, ob Sie wissen, ob das wirklich so stimmt. Wenn ja, wäre es wirklich sehr wichtig, dass diese Information im Artikel steht. Ich habe schon einige Texte zu diesem Thema auf Schweizer Homepages gelesen, aber dieses Thema wird nirgends angesprochen! Und irgendwie weiss auch niemand wirklich Bescheid...
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse