Guten Tag
Prinzipiell haben Sie als Grenzgänger in der schweizerischen Krankenkassen-Grundversicherung mit Wohnort Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich die Wahlfreiheit, ob Sie sich in der Schweiz oder im Ausland versichern lassen möchten (sonst gilt das so genannte Erwerbsortprinzip).
Die Prämien werden in der Grundversicherung von der Krankenkasse pro Wohnland festgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier: Krankenkassen für Auslandschweizer. Auch das Beantragen von Prämienverbilligungen ist möglich als Grenzgänger.
Wenn Sie eine Familie haben, können Sie die anderen Familienangehörigen auch getrennt versichern (zum Beispiel Sie in der Schweiz und alle anderen Familienmitgliedern, die nicht erwerbstätig sind, in Deutschland). Diese Option gibt es nur mit Wohnsitz Deutschland.
Zusatzversicherungen (zum Beispiel Spitalversicherungen) können Sie auch in der Schweiz abschliessen. Erkundigen Sie sich aber bei den gewünschten Krankenkassen im Voraus über die genauen Möglichkeiten, Konditionen, geografischen Geltungsbereiche und Prämienhöhen und vergleichen Sie anschliessend mit anderen Versicherungen im In- und Ausland.
Ein genauer Vergleich empfiehlt sich analog auch für das deutsche Krankenversicherungsangebot. Wenn Sie sich in Deutschland grundversichern möchten, müssen Sie eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz beantragen.
Beste Grüsse vom Moneyguru