Der Freibetrag bezeichnet im Kreditwesen denjenigen Anteil Ihres Einkommens, den Sie für die Tilgung eines Kredits aufwenden können. Der Freibetrag ist ausschlaggebend für die Kreditfähigkeit. Die monatliche Kreditrate darf nicht höher als der Freibetrag sein, damit Sie einen Kredit aufnehmen können.
Um den Freibetrag zu berechnen, wird in den meisten Fällen der Notbedarf (betreibungsrechtliches Existenzminimum) von Ihrem gesamten Nettoeinkommen abgezogen. Es gibt jedoch bestimmte Einkommen, die nicht pfändbar sind (zum Beispiel AHV- und IV-Renten sowie Leistungen aus der Sozialhilfe). Diese können auch nicht an den Freibetrag angerechnet werden. Weitere Details zur Kreditfähigkeitsprüfung erhalten Sie im Ratgeber-Artikel von moneyland.ch.
Beispiel: Ihr pfändbares Nettoeinkommen beträgt 4000 Franken pro Monat. Ihr Notbedarf beträgt 3000 Franken pro Monat. Der Freibetrag entspricht somit 1000 Franken. Sie sind somit kreditfähig, solange die monatliche Kreditrate nicht mehr als 1000 Franken beträgt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Kredit über 31’186 Franken mit 10 Prozent Jahreszins und einer Laufzeit von 36 Monaten aufnehmen.
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