Tipps rund um Schweizer Freizügigkeitskonten:
1. Vergleichen Sie die Schweizer Freizügigkeitskonten auf moneyland.ch. Die Zinsdifferenzen können Hunderte von Franken betragen.
2. Das Freizügigkeitskonto ist eine Art Sperrkonto, das heisst Sie können das Geld nur in Ausnahmesituationen beziehen. Bis zur Auszahlung ist das Freizügigkeitskonto inklusive Zinsen von den Steuern befreit: Es gibt weder Vermögens-, noch Einkommens- oder Verrechnungssteuern.
3. Konto vs. Police: Neben Freizügigkeitskonten gibt es auch die Möglichkeit von Freizügigkeitspolicen, die von Versicherungsfirmen angeboten werden. Mit Policen können sich im Gegensatz zu Freizügigkeitskonten bei einer Bank verschiedene Risiken versichern lassen (zum Beispiel für Invaliden-, Witwen- oder Waisenrenten). Vergleichen Sie aber die genauen Leistungen, und fragen Sie sich, ob Sie diese überhaupt benötigen, bevor Sie sich entscheiden. Im Fall von Policen sind ausserdem die angelegten Gelder in der Regel nur minimal verzinst.
4. Neben «gewöhnlichen» Freizügigkeitskonten gibt es die Möglichkeit, die Pensionskassengelder auf ein Wertschriftenkonto einzahlen zu lassen. Dieses muss die gesetzlichen BVG-Bestimmungen erfüllen. Beachten Sie, dass mit Wertschriftenkonten zwar die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings auch das Verlustrisiko steigt.
5. Besteuerung beim Zeitpunkt der Auszahlung: Wenn Sie aus der Schweiz ausreisen, wird eine Quellensteuer fällig. In diesem Fall ist entscheidend, in welchem Kanton die Freizügigkeitsstiftung ihren Sitz hat (so ist zum Beispiel der Kanton Schwyz steuergünstig). Wenn Sie allerdings in der Schweiz bleiben, ist Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung für die Höhe der Steuer massgebend.
6. Kosten-Vergleich: Die Führung des Freizügigkeitskontos ist in der Regel kostenlos. Zum Zeitpunkt der Auszahlung können allerdings je nach Stiftung und Auszahlungsgrund Gebühren anfallen. Beispiele: Barauszahlung aufgrund Selbständigkeit, aufgrund Erwerb von Wohneigentum, aufgrund einer endgültigen Auswanderung oder eines Wechsels der Vorsorgestiftung. Vergleichen Sie die entsprechenden Kosten der verschiedenen Freizügigkeitskonten für Ihren individuellen Fall.
7. Sie können in der Regel je 1 Freizügigkeitskonto bei 2 verschiedenen Stiftungen eröffnen. Das kann sich aus Steuergründen zum Zeitpunkt der Auflösung lohnen.
8. Die «reguläre» Auszahlung erfolgt frühestens bis 5 Jahre vor und spätestens bis 5 Jahre nach dem Erreichen des gesetzlichen AHV-Alters. Für Männer also zwischen 60 und 70 Jahren, für Frauen zwischen 59 und 69 Jahren.
9. Auflösung im Fall einer Auswanderung: Die Auswanderung muss endgültig sein. Im Fall einer Auswanderung in einen EU- oder EFTA-Staat ist in der Regel keine Auszahlungsmöglichkeit des Pensionskassengelds, das aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge stammt, möglich. Dieses muss bis zum Pensionsalter auf dem Freizügigkeitskonto bleiben.
10. Kosten im Fall einer Auswanderung: Es können je nach Stiftung unterschiedlich hohe Kosten bei der Auszahlung des Freizügigkeitskontos anfallen. Zusätzlich fällig wird die Quellensteuer desjenigen Kantons, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Der Kanton Schwyz erhebt zurzeit die tiefsten Quellensteuern. Sie müssen bei der Wahl des richtigen Kontos also folgende Vollkostenrechnung machen: Zinsdifferenz-Gewinn für Anzahl Jahre (bis zur Auszahlung) abzüglich Kosten einer Auszahlung (zum Zeitpunkt der Auszahlung) abzüglich Quellensteuer (zum Zeitpunkt der Auszahlung).
Weitere Informationen:
Freizügigkeitskonto