Die Gästeversicherung ist eine Krankenversicherung für medizinische Notfälle bei Besuchen in der Schweiz. Sie können damit Gäste versichern, die nicht oder kaum gegen medizinische Kosten bei Unfällen oder medizinischen Notfällen krankenversichert sind.
Was deckt die Gästeversicherung?
Diese Versicherung deckt in der Regel unerwartete medizinische Notfälle sowie Such- und Rettungsaktionen, medizinische Notfalltransporte und Rückführungen ins Wohnland. Je nach Angebot ist die Unfallversicherung entweder inbegriffen oder separat erhältlich. Einige Policen enthalten auch eine zahnärztliche Notfallversicherung.
Von der Gästeversicherung ausgeschlossen ist der Medizintourismus – also der Aufenthalt in der Schweiz, um sich wegen einer bereits bestehenden Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen.
Medizinische Notfälle sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gedeckt. Bei den meisten Versicherungen können Sie die Höhe der Deckungssumme selbst wählen. In der Regel liegen die Optionen zwischen 10’000 und 50’000 Franken, es gibt aber auch Angebote mit höherer Deckung.
Normalerweise können Sie auch zwischen verschiedenen Versicherungslaufzeiten wählen. Diese liegen in der Regel zwischen fünf Tagen und sechs Monaten.
In jedem Schadenfall gilt in der Regel ein Selbstbehalt. Er beträgt meistens 200 Franken. Bei einigen Angeboten ist der Selbstbehalt ab einem bestimmten Alter höher (zum Beispiel ab 60 oder 65 Jahren).
Eignet sich die Gästeversicherung für Schengen-Visa?
Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums. Besucherinnen und Besucher, die ein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen, müssen nachweisen, dass sie über eine Notfall-Krankenversicherung im Gegenwert von 30’000 Euro verfügen. So sieht es das Schengen-Abkommen vor.
Wenn Sie die Schweiz besuchen oder Ihre ausländischen Gäste versichern wollen, sind Gästeversicherungen mit einer Deckungssumme von umgerechnet mindestens 30’000 Euro eine Möglichkeit, den erforderlichen Krankenversicherungsschutz zu erhalten.
Was ist mit EU- und EFTA-Einwohnern?
Besucherinnen und Besucher aus EU- und EFTA-Ländern, die eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte haben, sind bereits gegen medizinische Notfälle (einschliesslich unerwarteter Mutterschaft) und notwendige Behandlungen bei langfristigen Gesundheitsproblemen versichert. In diesen Fällen können sie die nötige Behandlung bei öffentlichen Schweizer Gesundheitsdienstleistern wie Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz beziehen. Die Rechnungen werden direkt an ihre Krankenkasse im Heimatland weitergeleitet.
Eine Gästeversicherung für Besucherinnen und Besucher aus EU- und EFTA-Ländern ist also nur dann finanziell sinnvoll, wenn sie die bestehende Krankenversicherung ergänzt.
Wie schliesse ich eine Gästeversicherung ab?
Die meisten Gästeversicherungen können Besucherinnen und Besucher selbst direkt online beantragen und per Kreditkarte bezahlen. Einige Versicherungen können hingegen nur von einer in der Schweiz wohnhaften Person im Namen der Gäste abgeschlossen werden.
In der Schweiz bieten Reiseversicherer wie Allianz Travel, Europäische Reiseversicherung (ERV) und HanseMerkur sowie Schweizer Auslandkrankenversicherer wie Golden Care und Swisscare Gästeversicherungen an. Krankenkassen wie CSS, Swica und KPT bieten ebenfalls eine solche Versicherung an, die von Reiseversicherungsgesellschaften gezeichnet werden.
Wieviel kostet eine Gästeversicherung?
Schweizer Gästeversicherungen sind relativ teuer. Eine einmonatige Police mit einer Deckungssumme von 50’000 Franken für einen alleinstehenden Erwachsenen mittleren Alters kann zwischen 200 und 400 Franken kosten. Familienversicherungen kosten noch mehr. Die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer und Angebot. Ein Vergleich ist darum wichtig.
Gibt es Alternativen zur Gästeversicherung?
Reiseversicherung: Viele Reiseversicherungen beinhalten eine Deckung für medizinische Notfälle, die den Anforderungen des Schengen-Visums entspricht. Diese Angebote können günstiger sein als eine Gästeversicherung. Nehmen Sie sich Zeit, die Reiseversicherungsangebote in Ihrem Land oder im Land Ihrer Gäste zu prüfen.
Krankenversicherung: Wenn die Person, die in die Schweiz reist, krankenversichert ist, sollten Sie prüfen, ob die Versicherung medizinische Notfälle auf Reisen im Ausland deckt. Die Deckung reicht eventuell aus, um ein Schengen-Visum zu erhalten und um mögliche Unfälle oder medizinische Notfälle zu decken.
Schengen-Versicherung: Einige ausländische Firmen bieten spezielle «Schengen-Versicherungen» mit dem für ein Schengen-Visum erforderlichen Versicherungsschutz. Sie können günstiger sein als Schweizer Gästeversicherungen.
Fazit: Die Schweizer Gästeversicherung ist dann eine empfehlenswerte Lösung, wenn Ihre Gäste beziehungsweise Sie als Touristin oder Tourist nicht über den ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und keine günstigere Reise- oder Schengen-Versicherung abschliessen können.
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