Telekom

Geister-Roaming

Auch wenn Kunden Daten-Roaming und/oder das mobile Internet im Ausland auf ihrem Handy deaktiviert haben, können kleine Datenmengen aufgrund von Konstruktionsfehlern im LTE/4G-Standard verrechnet werden. In diesem Fall spricht man von Geister-Roaming.

Geister-Roaming bei Schweizer Anbietern

Die meisten Schweizer Anbieter verrechnen den Kunden durch Geister-Roaming übertragene Daten nicht. Ausnahme ist der Telekom-Anbieter Salt, welcher regelmässig auch Geister-Roaming verrechnet.

Kunden, die im Ausland Daten-Roaming mit einem Datenpaket (Daten-Option) nutzen, sind vom Geister-Roaming in der Regel nicht betroffen. Die durch Daten-Roaming übertragenen Datenmengen sind in der Regel so gering, dass sie finanziell nicht ins Gewicht fallen.

Wenn Sie entdecken, dass Ihnen Geister-Roaming verrechnet worden ist, melden Sie sich bei Ihrem Mobilfunk-Anbieter. In der Regel erstattet Ihnen der Mobilfunk-Anbieter den irrtümlich verrechneten Betrag zurück.

Weitere Informationen:
Roaming-Rechner

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.