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Telekom

Mit diesen 6 Tipps ist TV gratis

4. Oktober 2024 - Ralf Beyeler

Sparen Sie sich die Gebühren für das TV-Abo. Der unabhängige Vergleichsdienst moneyland.ch gibt Tipps, wie Sie kostenlos fernsehen können.

Netflix, YouTube, TikTok: Streaming- und Social-Media-Plattformen laufen dem klassischen Fernsehen zunehmend den Rang ab. Wenn auch Sie nur noch selten oder gar nicht mehr fernsehen, können Sie sich die Kosten für ein TV-Abo sparen. Wie Sie gratis an ein TV-Abo kommen oder zumindest bei Bedarf doch mal Fernsehsendungen schauen können, erfahren Sie in diesen Spartipps von moneyland.ch.

1. Gratis-TV-Abo über das Internet

Zattoo und Teleboy bieten je ein kostenloses TV-Abo via Internet an. Die Konsumenten können dabei über einen beliebigen Internet-Anbieter kostenlos weit über 100 Programme live empfangen.

Zahlreiche Programme gibt es auch in HD-Qualität. Wem die gängigen TV-Programme ausreichen, erhält diese in HD. Bei Nischenprogrammen gibt es jedoch grosse Unterschiede: Am besten richten Sie sich den Gratis-Zugang bei allen drei Anbietern ein. Dann können Sie Ihr Lieblingsprogramm jeweils bei demjenigen Streaming-Dienst schauen, der es in HD ausstrahlt.

Gegenüber den kostenpflichtigen TV-Abos bieten die Gratis-Varianten allerdings weniger Optionen für zeitversetztes Fernsehen. So gibt es etwa kein Replay und – wenn überhaupt – nur wenig Speicherplatz für den Recorder.

2. Sender-Websites und -Apps

Sehen Sie sich die Sendungen über die Website der TV-Sender an. Bei SRF finden Sie sie unter der Rubrik «SRF Play». Die meisten deutschen Sender bieten das Streamen in sogenannten Mediatheken an.

Viele Sender beziehungsweise Sendergruppen bieten ihre Programme auch über eine App für Smartphones, Tablets und Apple-TV an. Allerdings wird dort teils besonders viel Werbung gezeigt.

3. YouTube

Viele TV-Sender laden ganze Programme auf die Streaming-Plattform YouTube hoch. Diese Sendungen können Sie so ohne teures TV-Abo kostenlos bei der Google-Tochter ansehen. Viele neuere Fernsehgeräte haben sogar einen YouTube-Knopf auf der Fernbedienung – oder zumindest eine YouTube-App. Das TV-Gerät kann damit Videos der Streaming-Plattform direkt abspielen.

4. Antennenfernsehen nutzen

Während vieler Jahrzehnte konnten Schweizerinnen und Schweizer die SRG-Programme in der Schweiz via Antennen-TV schauen. Doch seit 2019 können die Programme des Schweizer Fernsehens nicht mehr über die Luft empfangen werden. Einzige Ausnahme in der Deutschschweiz ist der Sender Hohenkasten im Kanton St. Gallen. Wer sich in dessen Nähe befindet, kann die Programme SRF1 und SRF2 per Antenne empfangen. In der Westschweiz werden die RTS-Programme über ein halbes Dutzend Sender ebenfalls ausgestrahlt.

In Grenzregionen können zudem teils Programme aus den Nachbarländern per Antenne empfangen werden. Allerdings gibt es grosse Lücken: So sind in der Region Basel und in der Nordwestschweiz deutsche Programme nur an wenigen Orten empfangbar. In der Region Schaffhausen hingegen ist der Empfang eher möglich – allerdings nur von öffentlich-rechtlichen Programmen wie ARD und ZDF.

5. Kabelanschluss kündigen

Mit einem Kabelanschluss kommen Signale für TV und Radio ins Haus, die von Fernseh- und Radiogeräten empfangen werden. Wenn Sie nie fernsehen, kann es sich lohnen, diesen kostenpflichtigen Anschluss zu kündigen. Netzanbieter erlauben es in der Regel nicht, einen Anschluss mit einem anderen Haushalt zu teilen. Wenn Sie also einen Kabelanschluss brauchen, können Sie nicht einfach denjenigen Ihrer Nachbarn mitbenutzen.

Viele Mieterinnen und Mieter zahlen eine Kabelanschluss-Gebühr, ohne dass sie es wissen. Denn in vielen Fällen verrechnet der Vermieter die Kabelanschluss-Gebühr über die Nebenkosten-Abrechnung. Prüfen Sie diese Abrechnung oder fragen Sie bei der Verwaltung nach, ob Ihnen eine solche Gebühr verrechnet wird. Das Schweizer Recht ermöglicht es Mietern, den Kabelanschluss zu kündigen, wenn sie diesen nicht brauchen. Schreiben Sie Ihrem Vermieter, dass Sie den Kabelanschluss nicht mehr benötigen.

Aber Achtung: Für den Internet-Zugang über einen Kabelanbieter ist der Kabelanschluss ebenfalls Voraussetzung. Falls Sie so mit dem Internet verbunden sind, sollten Sie den Anschluss natürlich nicht kündigen. Je nach Kabelnetz-Betreiber müssen Sie die Kabelanschlussgebühr bezahlen, wenn Sie das Internet-Abo nutzen. Viele Anbieter – darunter UPC und Quickline – verrechnen die Kabelanschlussgebühr ihren Internet-Kunden hingegen nicht.

6. TV-Abo von Bekannten nutzen

Bei vielen Anbietern können Kunden das TV-Abo mit einem Login auf einem beliebigen Endgerät nutzen. Wenn Sie nur selten fernsehen und das TV-Abo von Bekannten oder Verwandten mitnutzen, können Sie sich die Gebühren für das TV-Abo sparen.

Aufgepasst: Mit bestimmten TV-Abos können Kundinnen und Kunden nur auf einem Gerät gleichzeitig fernsehen. Ausserdem sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre Bekannte beziehungsweise Ihr Bekannter so mitbekommt, welche Sendungen Sie sich angeschaut haben – und umgekehrt.

Wenn Sie nur einen Fussballmatch oder einfach eine bestimmte Serie sehen wollen, können Sie das natürlich auch direkt auf Besuch bei Bekannten tun, die ein entsprechendes Abo besitzen.

Genau genommen ist der Empfang bei diesen Arten der Mitnutzung allerdings nicht gratis. In diesen Fällen zahlt einfach eine andere Person für das Abo, das Sie nutzen.

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Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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