Eine Haftpflichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, die ein Versicherungsnehmer erleidet, wenn er berechtigte Ansprüche Dritter befriedigen muss. Eine Haftpflichtversicherung kann auch unberechtigte Ansprüche Dritter ablehnen.
Im Schweizer Strassenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Damit sind Sie als Auto- oder Motorradbesitzer gegen Schadenfälle versichert, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
Beispiel für eine private Haftpflichtversicherung ausserhalb des Strassenverkehrs: Eine junge selbständige Zahnärztin wird von Ihnen auf der Skipiste umgefahren und verletzt sich so schwer, dass sie im Rollstuhl landet. Aufgrund einer bleibenden Verletzung muss sie ihren Beruf aufgeben. Als Verursacher des Unfalles sind Sie gegenüber der verunfallten Person haftpflichtig. Sie müssen den gesamten künftigen Lohnausfall der Zahnärztin übernehmen und ihr darüber hinaus ein Schmerzensgeld zahlen.
Solche Vorfälle können im schlimmsten Fall Millionen von Franken kosten. Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor dem finanziellen Ruin schützen.
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