Die Honorarberatung bezeichnet eine Beratungsform und Art der Entschädigung, die auch in der Vermögensberatung und -verwaltung vermehrt angetroffen wird.
Grundsätzlich bezahlt der Kunde ein Honorar für die Beratungsdienstleistung des Anbieters. Dafür verzichtet der Honorarberater auf Provisionen wie etwa Retrozessionen. Generell wird Honorarberatung als geeignete Beratungsform betrachtet, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die Honorarberatung in ihrer strengsten und eigentlichen Form verrechnet nur den Honoraraufwand pro Zeiteinheit.
Unter Honorarberatung verstehen viele Finanzanbieter mittlerweile aber auch in ziemlicher freier Interpretation alle Formen von Geschäftsmodellen, die nicht auf Provisionen von Dritten beruhen. Dazu zählen bei manchen Anbietern (irrtümlicherweise) auch (unabhängig vom effektiven Aufwand verrechnete) wiederkehrende absolute oder prozentuale Vermögensverwaltungsgebühren.
Weiterführende Informationen:
Kosten in der Vermögensverwaltung