Ab dem 10. September 2023 erhöhen sich die Grundgebühren aller Handy-Abos von Salt um bis zu 3 Franken pro Monat. Gemäss Salt beträgt die durchschnittliche Preiserhöhung über alle Abos 3 Prozent.
Die Preiserhöhung im Überblick
Je nach Handy-Abo erhöht sich die monatliche Grundgebühr zwischen 95 Rappen und 3 Franken.
Abo |
Monatliche
Grundgebühr
bis 9.9.2023 |
Monatliche
Grundgebühr
ab 10.9.2023 |
Preiserhöhung
in CHF |
Preiserhöhung
in Prozent |
Surf Unlimited |
CHF 35.00 |
CHF 35.95 |
CHF 0.95 |
2.7% |
Start Max |
CHF 39.95 |
CHF 40.95 |
CHF 1.00 |
2.5% |
Swiss 10 GB |
CHF 49.95 |
CHF 50.95 |
CHF 1.00 |
2.0% |
Smart |
CHF 59.95 |
CHF 61.95 |
CHF 2.00 |
3.3% |
Swiss Max |
CHF 69.95 |
CHF 71.95 |
CHF 2.00 |
2.9% |
Europe Max |
CHF 79.95 |
CHF 82.95 |
CHF 3.00 |
3.8% |
Swiss XXL |
CHF 79.95 |
CHF 81.95 |
CHF 2.00 |
2.5% |
Europe Data |
CHF 89.95 |
CHF 92.95 |
CHF 3.00 |
3.3% |
Europa XXL |
CHF 99.95 |
CHF 102.95 |
CHF 3.00 |
3.0% |
Travel Max |
CHF 99.95 |
CHF 102.95 |
CHF 3.00 |
3.0% |
Bei den älteren Abos beträgt die Preiserhöhung um die 3 Prozent, wie Salt mitteilt.
Höhere Rechnung auch mit Aktionspreisen
Salt gehört zu den Anbietern, die stark mit Aktionspreisen um neue Kundinnen und Kunden werben. Auch Kundinnen und Kunden, die ein Handy-Abo zu einem Aktionspreis abgeschlossen haben, sind von der Preiserhöhung betroffen. Zwar bleibt der Rabatt in Franken unverändert, aber da die monatliche Grundgebühr steigt, erhöht sich auch der zu zahlende Gesamtbetrag.
Effektive Preiserhöhung ist höher
Update vom 26. Juli 2023: Viele Kundinnen und Kunden von Salt haben ein Handy-Abo zum Aktionspreis. Diese Kundinnen und Kunden sind wesentlich stärker von der Preiserhöhung betroffen. Wer ein Handy-Abo mit 50 Prozent Rabatt abgeschlossen hat, ist von einer Preiserhöhung zwischen 4 und 7.5 Prozent betroffen. Wurde das Handy-Abo gar mit 70 Prozent Rabatt abgeschlossen, beträgt die Preiserhöhung sogar 6.7 bis 12.5 Prozent. Diese Erhöhung fällt wesentlich höher aus als die Inflation, die zwischen Januar 2021 und Juni 2023 insgesamt 6.3 Prozent betragen hat.
Nicht betroffen von dieser Massnahme sind hingegen Prepaid-Angebote, Internet-Abos über eine Glasfaserleitung und Angebote für grosse Unternehmen.
Kündigung möglich
Salt bestätigt auf Anfrage von moneyland.ch, dass Kundinnen und Kunden, die mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, ihren Vertrag kündigen können. Die vertraglich vereinbarte Strafgebühr fällt nicht an. Damit ist die Kündigung auch möglich, wenn der Vertrag eigentlich aufgrund der Mindestlaufzeit noch längere Zeit laufen würde.
Erfahrungen mit der Kündigung
Update vom 26. Juli 2023: Bei moneyland.ch stapeln sich die Rückmeldungen von Salt-Kundinnen und -Kunden, die kündigen möchten, dabei aber auf Probleme stossen.
- Manche Kundinnen und Kunden berichten davon, dass Salt die Kündigung aufgrund der Preiserhöhung nicht akzeptiert und darauf beharrt, dass die Kundinnen und Kunden eine Kündigungsgebühr von rund 200 Franken bezahlen.
- Manche Kundinnen und Kunden sagen, dass Salt Ihnen das Angebot gemacht hat, dass sie bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit ihr Handy-Abo zum bisherigen Preis nutzen können und die Preiserhöhung damit für sie nicht gültig ist. In diesem Fall ist die Kündigung aufgrund der Preiserhöhung gemäss Salt nicht möglich.
Salt betont auf Anfrage von moneyland.ch erneut, dass eine gebührenfreie Kündigung grundsätzlich möglich ist, wenn Kundinnen und Kunden mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind.
Gemäss Salt sei es zu Missverständnissen gekommen. Deshalb habe Salt sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut sensibilisert. Salt schreibt ausserdem, dass Kundinnen und Kunden, die von der Preiserhöhung nicht betroffen sind, nicht ohne Strafgebühr kündigen können. Ebenso fällt die Gebühr für eine vorzeitige Kündigung an, wenn die Kunden bereits vor der Kommunikation der Preiserhöhung vorzeitig gekündigt haben.
Empfehlung von moneyland.ch
Wenn Sie aufgrund der Preiserhöhung von Salt kündigen wollen, sollten Sie telefonisch den Kundendienst von Salt kontaktieren. Sofern Sie von Salt nicht das Angebot erhalten, dass die Preiserhöhung bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer ausgesetzt wird, sollte also die Kündigung ohne Strafgebühren möglich sein. Empfehlenswert ist es, bei einem anderen Anbieter erst ein neues Abo abzuschliessen, wenn Sie die Situation mit Salt geklärt haben. Sollten Sie sich nicht mit Salt einigen können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Ombudscom wenden.
Preiserhöhungen bei Sunrise und Swisscom
Bereits per 1. Juli 2023 hat der zweitgrösste Schweizer Telekom-Anbieter Sunrise seine monatlichen Grundgebühren auf Handy-Abos und Internet-Abos erhöht.
Im Gegensatz zu Swisscom: Das Unternehmen hat sich gegen eine Preiserhöhung entschieden. Konkret gibt es bei Ende 2024 bei den Privatkundinnen und - kunden keine generellen Preissteigerungen bei den Blue-Abos, wie Swisscom mitteilt. Diese Formulierung schliesst Preiserhöhungen in anderen Kundensegmenten und Abos nicht aus.
Einschätzung von Telekom-Experte Ralf Beyeler
Es war eine Frage der Zeit, bis auch der drittgrösste Schweizer Mobilfunk-Anbieter Salt seine Preise erhöhen wird und diese Preiserhöhung mit der Inflation begründet.
Grundsätzlich ist es keine gute Idee, die Faust im Sack zu machen und eine Gebührenerhöhung einfach so zu akzeptieren. Insbesondere im schnelllebigen Mobilfunk-Markt ist das die optimale Gelegenheit, um den Anbieter zu wechseln. Da die meisten Konsumentinnen und Konsumenten ein zu teures Handy-Abo haben, kann mit einem Wechsel in der Regel viel Geld gespart werden.
In der Schweiz wird eine Flatrate mit unlimitiertem Internet und unlimitierten Telefongesprächen innerhalb der Schweiz bereits für weniger als 20 Franken monatlich angeboten. Oft werden immer noch 80 oder 100 Franken im Monat für ein Handy-Abo bezahlt.
Tipps zum Handy-Abo-Wechsel finden Sie im Ratgeber-Artikel auf moneyland.ch. Haben Sie Fragen, kontaktieren Sie mich gerne via E-Mail.
Weitere Informationen:
Jetzt Handy-Abo-Gebühren vergleichen
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 18. Juli 2023 veröffentlicht und am 26. Juli 2023 mit weiteren Informationen ergänzt.