Innova Sanvita Plus Zwei
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Ambulante Standard-Versicherung
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Nur für Nichtraucher
Allgemein
Innova Sanvita Plus nur für Nicht-Raucher erhältlich. Für Raucher gibt es das ambulante Zusatzversicherungsprodukt Innova Activa Plus (einziger Unterschied: höhere Prämien). Nur zusammen mit Spitalzusatzversicherung abschliessbar!
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig.
Der letzte Altersklassenwechsel erfolgt mit 81 Jahren.
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: 75%, CHF 200 pro Kalenderjahr bis zum 18. Lebensjahr. CHF 200 alle 3 Kalenderjahre ab dem 19. Lebensjahr.
Kostenbeitrag an Check-ups und Impfungen: 75 Prozent, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr zusammen mit Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.
Kostenbeitrag an Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen: 75 Prozent, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr zusammen mit Kosten für Impfungen.
Beitrag an Fitness-Abonnemente: 75 Prozent, maximal CHF 250 pro Kalenderjahr. Dauer des Abonnements mindestens 6 Monate.
75 Prozent der Kosten, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr für verschriebene, nicht-kassenpflichtige Medikamente.
Ambulante Behandlungen und Therapien: 75 Prozent, maximal CHF 3000 pro Kalenderjahr.
Nicht gedeckt.
Unlimitierte Deckung von Notfalltransporten, Bergungs- und Rettungsaktionen.
Notfalltransporte, Bergungs- und Rettungsaktionen: 100 Prozent.
Ambulante Notfallbehandlungen durch diplomierten Arzt: 90 Prozent.
Kostenbeitrag an kieferorthopädische Behandlungen bis zum 20. Altersjahr: 75 Prozent.
Kostenbeitrag an zahnärztliche Behandlungen bis zum 20. Altersjahr: 75 Prozent.
Nicht gedeckt.
Kostenbeitrag an Miete oder Kauf: 75 Prozent, maximal CHF 300 innerhalb von drei Kalenderjahren.
Kostenbeitrag an Unterbindung bei Frauen: CHF 1000 (einmalig). Kostenbeitrag an Unterbindung bei Männern: CHF 500 (einmalig).
Nicht gedeckt.
Beitrag an Korrektur abstehender Ohren: 75 Prozent, maximal CHF 1500 (einmalig).
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Pflege und Hilfe zu Hause: 50 Prozent, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr.
75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.
Ausgenommen davon sind Beratungen bei Weight-Watchers und ähnlichen Organisationen.
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