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So einfach wechseln Sie Ihr Bankkonto

16. Februar 2023 - Benjamin Manz

In diesem Ratgeber von moneyland.ch erfahren Sie, was Sie beim Wechsel Ihres Privatkontos beachten müssen. Dank der hilfreichen Checkliste ist der Wechsel ganz einfach.

Das Privatkonto ist in der Regel die Hauptbankverbindung. Andere Konten wie Säule 3a-Konten oder Sparkonten können einfach gewechselt werden. Ebenfalls einfach ist es, zusätzliche Konten bei einer anderen Bank zu eröffnen. Deshalb richtet sich dieser Artikel in erster Linie an Personen, die ihr Privatkonto wechseln möchten.

Ein Privatkonto bietet unter anderem folgende Dienstleistungen:

  • Rechnungen bezahlen (zum Beispiel via E-Banking).
  • Geld empfangen (zum Beispiel vom Arbeitgeber).
  • Bargeld beziehen an Bancomaten mit der Debitkarte.
  • Mit der Debitkarte einkaufen.

Zu einem Privatkonto sind oft zusätzliche Dienstleistungen wie Kreditkarten, Sparkonten oder Vorsorgeprodukte (Freizügigkeit, Säule 3a) erhältlich.

Wichtig zu wissen: Das Sparkonto empfiehlt sich nur zum Sparen. Für den Zahlungsverkehr (Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge) ist ein Sparkonto nicht geeignet. Sofern Zahlungsausgänge überhaupt möglich sind, sind diese in der Regel mit hohen Gebühren verbunden. Der Übertrag von Guthaben von einem Sparkonto auf ein Privatkonto innerhalb derselben Bankbeziehung ist jedoch in der Regel kostenlos möglich.

Die Kosten für Schweizer Privatkonten sind je nach Bank sehr unterschiedlich. Da es grosse Unterschiede zwischen Privatkonten gibt, sollten Sie vor einem Wechsel zuerst die Kontokosten vergleichen und sich dann aufgrund Ihres persönlichen Nutzungsverhaltens und Ihrer Bedürfnisse die passende Lösung wählen. Der Privatkonto-Vergleich hilft Ihnen dabei.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, nur das Privatkonto zu wechseln und die Sparkonten und Säule-3a-Konten bei der bisherigen Bank zu belassen. Sparkonten und 3a-Sparkonten sind in der Regel kostenlos – für Sparkonten benötigen Sie bei einigen Banken jedoch ein Privatkonto.

Wenn Sie sich für ein neues Privatkonto entschieden haben, können Sie den Wechsel in die Wege leiten. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei.

1. Rückzugsbedingungen prüfen

Informieren Sie sich über die Rückzugsbedingungen, die für Ihr Konto gelten. Bei vielen Banken können Sie jederzeit das gesamte Guthaben von Ihrem Privatkonto abheben, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Für einige Privatkonten gelten jedoch strengere Rückzugsbedingungen. Wenn Sie mehr Geld auf Ihr Privatkonto bei der neuen Bank überweisen möchten, müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten und rechtzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr Geld abheben, als Sie laut Rückzugsbedingungen dürfen, da sonst hohe Gebühren anfallen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, das Geld in mehreren Teilbeträgen auf das neue Konto zu überweisen.

Vorsicht, wenn Sie gleichzeitig auch das Sparkonto auflösen wollen: Bei Sparkonten gelten oft strengere Rückzugsbedingungen als bei Privatkonten. Oft können Sie nur einen begrenzten Betrag ohne Kündigungsfrist abheben. Je nach Sparkonto kann eine Kündigungsfrist bereits ab einigen tausend Franken pro Monat gelten. 

2. Konto eröffnen

Unabhängig davon, ob Sie das Konto persönlich in einer Filiale oder online eröffnen, müssen Sie sich ausweisen. Weisen Sie sich mit Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass aus, als Ausländerin oder Ausländer zusätzlich mit Ihrem Ausländerausweis.

Geben Sie bereits bei der Kontoeröffnung an, welche Zusatzdienstleistungen wie Debitkarte, Kreditkarte, Sparkonto oder Säule 3a Sie nutzen möchten. Die neue Kontonummer wird Ihnen nach der Eröffnung mitgeteilt.

3. Bankverbindung mitteilen

Nachdem Sie die neue Kontonummer erhalten haben, sollten Sie die Bankverbindung den entsprechenden Stellen mitteilen. Es kann einige Wochen dauern, bis die neue Bankverbindung in den Systemen erfasst ist. Folgende Stellen sollten Sie informieren:

  • Arbeitgeber
  • Vermieter (für allfällige Rückzahlungen von Nebenkosten)
  • Krankenkasse
  • Steuerverwaltung
  • Ausgleichskasse*
  • Pensionskasse*
  • Sozialamt*

* Sofern Sie entsprechende Leistungen, wie zum Beispiel Renten, Taggelder oder Sozialhilfe beziehen.

Wenn Sie Rechnungen per Lastschriftverfahren bezahlen, müssen Sie bei der Firma ein neues Formular anfordern. Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken. Eine Alternative zum Lastschriftverfahren ist die elektronische Rechnung eBill (oder manchmal die Hinterlegung einer Kreditkarte). Typische Stellen, bei denen Sie ein neues Lastschriftverfahren einrichten können, sind die folgenden:

  • Krankenkasse
  • Verschiedene Versicherungen
  • Kreditkarten
  • Handy-Abo, Internet-Abo, TV-Abo
  • TV-Empfangsgebühren Serafe
  • Zeitschriften und Zeitungen
  • Elektrizitätswerk
  • Öffentlicher Verkehr (zum Beispiel für Halbtax oder GA)
  • Fitness-Studio
  • Diverse Mitgliedschaften

Bei Rechnungen, die Sie per Dauerauftrag, QR-Rechnung oder Kreditkarte bezahlen, müssen Sie dem Empfänger die neue Bankverbindung nicht mitteilen.

Wenn Sie nicht nur Ihr Privatkonto, sondern auch Ihre Kreditkarte wechseln, müssen Sie Ihre neuen Kreditkartendaten überall dort hinterlegen, wo Sie Ihre Kreditkarte hinterlegt haben. Oft ist die Kreditkartennummer in Apps wie der SBB-App hinterlegt. Auch Abos von Streaming-Diensten wie Netflix oder Spotify werden oft mit der Kreditkarte bezahlt.

4. Dauerauftrag einrichten

Die Miete wird in der Regel per Dauerauftrag an den Vermieter überwiesen. Auch Krankenkassen- und Versicherungsprämien sowie Einzahlungen auf das Sparkonto oder die Säule 3a werden oft per Dauerauftrag getätigt.

Deaktivieren Sie den Dauerauftrag bei der bisherigen Bank und geben Sie den Dauerauftrag bei der neuen Bank ein. Achten Sie darauf, dass der Dauerauftrag nicht doppelt oder gar nicht ausgeführt wird.

5. Kontowechsel kontrollieren

Kontrollieren Sie nach der Einrichtung des neuen Kontos die Kontoauszüge der alten und der neuen Bank. Ist Ihr Lohn angekommen? Wurde die Miete korrekt per Dauerauftrag vom Konto abgebucht?

Da einige Stellen wie zum Beispiel der Vermieter, die Steuerverwaltung und Krankenkasse nur selten Geld überweisen, sollten Sie jeweils prüfen, ob das per Post oder E-Mail angekündigte Geld korrekt auf dem neuen Konto angekommen ist.

6. Konto kündigen

Nach der Eröffnung des neuen Kontos kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis Sie Ihre neue Karte und die Unterlagen für den E-Banking-Zugang erhalten.

Wenn es Ihre finanzielle Situation zulässt, können Sie bereits jetzt einen größeren Betrag auf das neue Konto überweisen, um die ersten Zahlungen vom neuen Konto zu tätigen.

Tipp: Bevor Sie Ihr altes Privatkonto auflösen, sollten Sie alle Kontoauszüge und Belege im E-Banking herunterladen. Sobald Ihr Konto aufgelöst ist, haben Sie in der Regel keinen Zugriff mehr auf diese Unterlagen.

Lassen Sie das Konto bei der bisherigen Bank auflösen, im Fachjargon: saldieren. Einige Banken verlangen für die Saldierung oder Auflösung der gesamten Bankbeziehung eine Gebühr von bis zu 50 Franken. In der Regel sollten Sie Ihr Konto erst auflösen, wenn Sie bereits ein neues Privatkonto haben.

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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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