Der koordinierte Lohn ist in der Schweiz derjenige Anteil Ihres Lohns, für den Sie obligatorische Pensionskassenbeiträge bezahlen müssen. Im Jahr 2022 ist Ihr Lohn zwischen 25'725 und 88'200 Franken beitragspflichtig. Haben Sie ein höheres Einkommen als 86’040 Franken pro Jahr, zahlen Sie auf den Rest des Salärs keine obligatorischen Beiträge.
Angestellte müssen bei der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert sein, wenn sie mehr als 22'050 Franken pro Jahr verdienen. Bei Angestellten mit einem Einkommen zwischen 22'050 und 25'725 Franken entspricht der koordinierte Lohn dem Minimalbetrag von 3675 Franken.
Die obligatorischen Pensionskassenbeiträge sind immer von Ihrem koordinierten Lohn abhängig. Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge für Einkommen unter- oder oberhalb des koordinierten Lohns zu bezahlen.
Auch die normale, obligatorische Rente, die sie erhalten, wenn Sie pensioniert sind, basiert ausschliesslich auf dem koordinierten Lohn. Das Gleiche gilt für die standardmässig von der Pensionskasse gegen Behinderung und Tod versicherten Beträge.
Sollte Ihr tatsächlicher Lohn höher als der koordinierte Lohn sein, können Sie freiwillige Beiträge bezahlen. Diese Beiträge basieren auf dem Anteil des Einkommens, der den koordinierten Lohn übersteigt. Die Steuervorteile für obligatorische Beiträge (Säule 2a) gelten auch für die freiwilligen Beiträge (Säule 2b).
Weitere Informationen:
Freizügigkeitskonto im Vergleich
Säule-3a-Konten vergleichen
Tipps zu 3a-Vorsorgefonds
Häufige Fehler bei der Altersvorsorge