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Versicherungen

Was zahlen Krankenkassen an Hörgeräte?

22. Oktober 2024 - Daniel Dreier

Was zahlen AHV, IV und Krankenkassen an Hörgeräte? Der folgende Ratgeber-Artikel der Redaktion von moneyland.ch hilft Ihnen weiter.

Die Anschaffung von qualitativ überzeugenden Hörgeräten geht ins Geld. Ein gutes Hörgerät kostet rasch einmal mehrere tausend Franken. Viele hörgeschädigten Schweizerinnen und Schweizer gehen davon aus, dass die Krankenkasse immer die gesamten Kosten übernimmt. Leider ist das nicht unbedingt der Fall. Die IV oder AHV beteiligt sich aber mit einem Pauschalbetrag.

Hörgeräte-Pauschale durch AHV

Rentnerinnen und Rentnern zahlt die AHV alle 5 Jahre eine Pauschale in der Höhe von 630 Franken für ein Hörgerät für ein Ohr und 1237.50 Franken für zwei Hörgeräte. Die Pauschale wird unabhängig davon ausgezahlt, wie teuer das Hörgerät ist. Sie können sogar den Differenzbetrag behalten, wenn das Hörgerät günstiger sein sollte als die Pauschale. Die Bedingung für die Pauschale: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss den Hörverlust diagnostizieren.

Hörgeräte-Pauschale durch IV

Erwachsene Versicherte erhalten von der IV alle sechs Jahre einen pauschalen Kostenbeitrag von 840 Franken für ein Hörgerät für ein Ohr, für beide Ohren 1650 Franken. Die Pauschale wird unabhängig davon ausgezahlt, wie teuer das Hörgerät ist. Für Minderjährige werden die effektiven Kosten der Hörgeräte vergütet (bis zu den festgelegten Maximalbeiträgen). Die Bedingung für die Pauschale: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss den Hörverlust diagnostizieren.

Die IV übernimmt ausserdem einen Pauschalbetrag für Batteriekosten (40 Franken pro Hörgerät für Erwachsene, 60 Franken für Minderjährige). Auch gibt es eine Pauschale für Reparaturen ab dem zweiten Betriebsjahr des Hörgeräts.

Hörhilfen in der obligatorischen Grundversicherung

Die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung übernimmt die Kosten für Hörgeräte im Rahmen der Mittel- und Gegenstände-Liste der Grundversicherung (MiGeL) nur dann, wenn Sie keine Entschädigung von der Unfallversicherung, der AHV oder IV erhalten. Die Grundversicherung übernimmt aber keine ergänzenden Leistungen zu AHV/IV oder der Unfallversicherung.

Deckung durch Zusatzversicherungen

Manche ambulanten Zusatzversicherungen leisten zusätzlich zur AHV/IV Kostenbeiträge an Hörhilfen. Hörgeräte werden dabei zur Kategorie der Hilfsmittel gezählt.

Ambulante Zusatzversicherung Leisungen für Hörgeräte
Assura Complementa Extra CHF 500 pro Kalenderjahr.
Atupri Mivita Reala 50%, max. CHF 750 pro Kalenderjahr.
Atupri Mivita Extensa 50%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr.
Axa Plus 90%, max. CHF 1000 pro Jahr.
Axa Complet 90%, max. CHF 2000 pro Jahr.
Concordia Diversa 50%, max. CHF 1000 pro Hilfsmittel.
Concordia Diversa Care 50%, max. CHF 1000 pro Hilfsmittel.
Concordia Diversa Plus 50%, max. CHF 2000 pro Hilfsmittel.
Concordia Diversa Premium 50%, max. CHF 2000 pro Hilfsmittel.
CSS myFlex Balance 90%, max. CHF 500 innert 5 Jahren.
CSS myFlex Premium 90%, max. CHF 1000 innert 5 Jahren.
Groupe Mutuel Optimum 90%, max. CHF 2000 pro Kalenderjahr.
Groupe Mutuel Premium 90%, max. CHF 5000 pro Kalenderjahr.
Helsana Top 90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr.
Helsana Completa 90%, max. CHF 1500 pro Kalenderjahr.
KPT Plus / Comfort CHF 200 pro Kalenderjahr.
Sanitas Vital Basic 90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr.
Sanitas Vital Smart 90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr.
Sanitas Vital Premium 90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr.
SLKK Qualicare Basis 75%, max. CHF 300 pro Kalenderjahr.
SLKK Qualicare Comfort 75%, max. CHF 500 pro Kalenderjahr.
Swica Completa Top 90%, max. CHF 200 pro Kalenderjahr.
Swica Forte 90%, max. CHF 200 pro Kalenderjahr.
Swica Supplementa 90%, max. CHF 500 pro Kalenderjahr.
Swica Optima
(Zusatz für Completa Top / Forte)
90%, max. CHF 300 pro Kalenderjahr.
Sympany Plus 50%, max. CHF 250 pro Kalenderjahr.
Sympany Premium 50%, max. CHF 250 pro Kalenderjahr.
Visana Ambulant II 90%, max. CHF 1000 pro Jahr.
Visana Ambulant III 90%, max. CHF 2000 pro Jahr.

Angebote können sich ändern. moneyland.ch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dieser Liste.

Weitere Informationen:
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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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