Die Anschaffung von qualitativ überzeugenden Hörgeräten geht ins Geld. Ein gutes Hörgerät kostet rasch einmal mehrere tausend Franken. Viele hörgeschädigten Schweizerinnen und Schweizer gehen davon aus, dass die Krankenkasse immer die gesamten Kosten übernimmt. Leider ist das nicht unbedingt der Fall. Die IV oder AHV beteiligt sich aber mit einem Pauschalbetrag.
Hörgeräte-Pauschale durch AHV
Rentnerinnen und Rentnern zahlt die AHV alle 5 Jahre eine Pauschale in der Höhe von 630 Franken für ein Hörgerät für ein Ohr und 1237.50 Franken für zwei Hörgeräte. Die Pauschale wird unabhängig davon ausgezahlt, wie teuer das Hörgerät ist. Sie können sogar den Differenzbetrag behalten, wenn das Hörgerät günstiger sein sollte als die Pauschale. Die Bedingung für die Pauschale: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss den Hörverlust diagnostizieren.
Hörgeräte-Pauschale durch IV
Erwachsene Versicherte erhalten von der IV alle sechs Jahre einen pauschalen Kostenbeitrag von 840 Franken für ein Hörgerät für ein Ohr, für beide Ohren 1650 Franken. Die Pauschale wird unabhängig davon ausgezahlt, wie teuer das Hörgerät ist. Für Minderjährige werden die effektiven Kosten der Hörgeräte vergütet (bis zu den festgelegten Maximalbeiträgen). Die Bedingung für die Pauschale: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt muss den Hörverlust diagnostizieren.
Die IV übernimmt ausserdem einen Pauschalbetrag für Batteriekosten (40 Franken pro Hörgerät für Erwachsene, 60 Franken für Minderjährige). Auch gibt es eine Pauschale für Reparaturen ab dem zweiten Betriebsjahr des Hörgeräts.
Hörhilfen in der obligatorischen Grundversicherung
Die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung übernimmt die Kosten für Hörgeräte im Rahmen der Mittel- und Gegenstände-Liste der Grundversicherung (MiGeL) nur dann, wenn Sie keine Entschädigung von der Unfallversicherung, der AHV oder IV erhalten. Die Grundversicherung übernimmt aber keine ergänzenden Leistungen zu AHV/IV oder der Unfallversicherung.
Deckung durch Zusatzversicherungen
Manche ambulanten Zusatzversicherungen leisten zusätzlich zur AHV/IV Kostenbeiträge an Hörhilfen. Hörgeräte werden dabei zur Kategorie der Hilfsmittel gezählt.
Ambulante Zusatzversicherung |
Leisungen für Hörgeräte |
Assura Complementa Extra |
CHF 500 pro Kalenderjahr. |
Atupri Mivita Reala |
50%, max. CHF 750 pro Kalenderjahr. |
Atupri Mivita Extensa |
50%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr. |
Axa Plus |
90%, max. CHF 1000 pro Jahr. |
Axa Complet |
90%, max. CHF 2000 pro Jahr. |
Concordia Diversa |
50%, max. CHF 1000 pro Hilfsmittel. |
Concordia Diversa Care |
50%, max. CHF 1000 pro Hilfsmittel. |
Concordia Diversa Plus |
50%, max. CHF 2000 pro Hilfsmittel. |
Concordia Diversa Premium |
50%, max. CHF 2000 pro Hilfsmittel. |
CSS myFlex Balance |
90%, max. CHF 500 innert 5 Jahren. |
CSS myFlex Premium |
90%, max. CHF 1000 innert 5 Jahren. |
Groupe Mutuel Optimum |
90%, max. CHF 2000 pro Kalenderjahr. |
Groupe Mutuel Premium |
90%, max. CHF 5000 pro Kalenderjahr. |
Helsana Top |
90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr. |
Helsana Completa |
90%, max. CHF 1500 pro Kalenderjahr. |
KPT Plus / Comfort |
CHF 200 pro Kalenderjahr. |
Sanitas Vital Basic |
90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr. |
Sanitas Vital Smart |
90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr. |
Sanitas Vital Premium |
90%, max. CHF 1000 pro Kalenderjahr. |
SLKK Qualicare Basis |
75%, max. CHF 300 pro Kalenderjahr. |
SLKK Qualicare Comfort |
75%, max. CHF 500 pro Kalenderjahr. |
Swica Completa Top |
90%, max. CHF 200 pro Kalenderjahr. |
Swica Forte |
90%, max. CHF 200 pro Kalenderjahr. |
Swica Supplementa |
90%, max. CHF 500 pro Kalenderjahr. |
Swica Optima
(Zusatz für Completa Top / Forte) |
90%, max. CHF 300 pro Kalenderjahr. |
Sympany Plus |
50%, max. CHF 250 pro Kalenderjahr. |
Sympany Premium |
50%, max. CHF 250 pro Kalenderjahr. |
Visana Ambulant II |
90%, max. CHF 1000 pro Jahr. |
Visana Ambulant III |
90%, max. CHF 2000 pro Jahr. |
Angebote können sich ändern. moneyland.ch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dieser Liste.
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Ambulante Zusatzversicherungen
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