Es ist allgemein bekannt, dass Hausbesitzer ihre Hypothekarzinsen steuerlich abziehen können. Weniger bekannt ist hingegen, dass auch Zinsen für Darlehen, Konsumkredite und Kreditkarten abzugsfähig sind.
Welche Zinsen können Sie abziehen?
Sie können die für Schulden bezahlten Zinsen in der Steuererklärung abziehen. Dies betrifft unter anderem folgende Kredite:
- Private Darlehen: Wenn Sie sich von einem Bekannten Geld gegen Zins geliehen haben, können Sie die Zinsen abziehen. Es empfiehlt sich, als Nachweis einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschliessen.
- Privatkredit: Sie können den Zins für Konsumkredite abziehen. Sie erhalten Anfang Jahr von der Bank eine Bestätigung für die Steuererklärung.
- Kreditkarten: Wenn Sie die Teilzahlungsoption der Kreditkarte genutzt haben, können Sie die Zinsen ebenfalls von den Steuern abziehen. Der Kreditkarten-Herausgeber schickt Ihnen einen Beleg für die Steuerverwaltung zu.
- Hypothek: Sie können die Zinskosten für Hypothekarkredite abziehen. Vom Kreditgeber erhalten Sie eine Steuerbestätigung.
Kann ich die Kreditraten abziehen?
Nein, Sie dürfen ausschliesslich die Zinsen abziehen. Mit der Kreditrate bezahlen Sie einerseits den Kredit zurück, die sogenannte Amortisation. Andererseits bezahlen Sie einen Zins als Preis dafür, dass Ihnen der Kreditgeber das Geld geliehen hat. Abziehen können Sie die Zinsen, nicht jedoch die Amortisation. Es ist auch nicht möglich, Gebühren im Zusammenhang mit einem Darlehen, Kredit oder Kreditkarte abzuziehen.
Kann ich meine Leasingrate abziehen?
Nein. Privatpersonen können mit Leasing-Verträgen – zum Beispiel für ein Auto – keine Steuern sparen. Auch die Wertminderung beim Kauf eines Leasing-Objekts kann nicht abgezogen werden.
Kann ich alle bezahlten Kreditzinsen abziehen?
In der Regel können Sie alle Kreditzinsen abziehen. Zwar gibt es eine Obergrenze, diese ist im Alltag aber kaum relevant. Die Obergrenze beträgt 50’000 Franken plus Vermögenserträge. Mit einem Konsumkredit oder Kreditkartenschulden erreichen Sie diesen Betrag nicht, und auch mit einer Hypothek ist es unwahrscheinlich.
Kann ich die Schulden abziehen?
Sie können die Schulden in der Steuererklärung deklarieren und vom Vermögen abziehen. Sofern das Vermögen über der jeweiligen kantonalen Limite liegt, können Sie damit Vermögenssteuern sparen.
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