Viele Schweizerinnen und Schweizer haben in der Vergangenheit bei ihren Einkäufen oder Reisebuchungen festgestellt, dass bei Bezahlung mit Kreditkarte ein Aufpreis fällig wurde. Dies galt insbesondere für Geschäfte, Online-Shops, Fluggesellschaften und Reiseanbieter.
Doch ist dies überhaupt erlaubt? Die grossen internationalen Kreditkartenanbieter wie Mastercard und Visa haben eine sogenannte «Nichtdiskriminierungsklausel»: Händler dürfen grundsätzlich keinen Aufschlag für die Bezahlung mit einer Kreditkarte verlangen. Acquirer, also Vertragspartner der Kreditkartenanbieter, sind verpflichtet, diese Klausel bei den Händlern durchzusetzen. In der Schweiz hat die Wettbewerbskommission im November 2002 eine solche Klausel verboten. Dies wurde jedoch per August 2015 wieder aufgehoben.
Seit 2018 verbietet die Europäische Union Händlern die Erhebung von Kreditkarten-Zuschlägen. In der Schweiz gibt es aktuell kein solches Verbot.
Zuschläge sind vertraglich verboten
Beim Abschluss eines Akzeptanzvertrages mit dem grössten Schweizer Acquirer Worldline verpflichten sich Händler dazu, keine Zuschläge zu verrechnen. Es ist davon auszugehen, dass es bei anderen Schweizer Acquirern ähnlich gehandhabt wird.
Tabelle: Historische Zuschläge
In der nachfolgenden Tabelle können Sie sehen, welche Zuschläge einige bekannte Unternehmen in der Vergangenheit erhoben haben.
Anbieter |
Zuschlag |
Air Berlin |
7 bis 18 Euro |
brack.ch |
2% |
digitec.ch |
Visa, Mastercard 2%
Diners 3% |
Easyjet |
1 bis 2% |
galaxus.ch |
Visa, Mastercard2%
Diners 3% |
Hotelplan (im Reisebüro) |
1.50% |
hotelplan.ch |
CHF 20 |
Kuoni |
bis CHF 5000: CHF 50
ab CHF 5000: CHF 100 |
mediamarkt.ch |
2% bis 2.5% |
microspot.ch |
2% |
nettoshop.ch |
1.6% bis 1.9% |
steg-electronics.ch |
2.50% |
Swiss |
Europaflüge CHF 11, sonst CHF 22
Ab Juni 2016: 1.65%, maximal CHF 30 |
TUI Suisse |
Hotels, Badeferien 1.5%
Ferienwohnungen, Ferienhäuser CHF 25 |
Swiss verlangt bei Kartenzahlung weiterhin höhere Gebühren
Es gibt allerdings weiterhin einzelne Schweizer Unternehmen, welche für Kreditkartenzahlungen immer noch höhere Gebühren verlangen. Dazu zählt insbesondere die Fluggesellschaft Swiss. Kunden, welche bei Swiss nicht mit einer Karte bezahlen, erhalten einen Preisnachlass von 5 Franken pro Buchung (Stand: Februar 2023). Gegenüber moneyland.ch betont Swiss, dass es sich dabei nicht um einen Zuschlag, sondern um einen Preisnachlass handle und dass sich Swiss an die Verträge mit den Partnern halte.
Kleinere Händler zahlen am meisten
Die Gebühren, die von sogenannten Acquirern wie Worldline, Nets und Sumup für Kreditkartentransaktionen erhoben werden, sind nach wie vor erstaunlich hoch. Diese Gebühren können durchaus 2 bis 3 Prozent des Umsatzes ausmachen. Ein Teil dieser Gebühren - im Durchschnitt 0.44 Prozentpunkte bei Zahlungen mit Schweizer Karten in der Schweiz - geht an den Kartenherausgeber als sogenannte Interchange-Fee. Zusätzlich zu diesen Kosten müssen Händler mit einem Geschäft auch noch für die Zahlterminals oder die Online-Anbindung zahlen. In diesem ausführlichen Ratgeber-Artikel von moneyland.ch erfahren Sie alles, was Händler über Kartenzahlungen wissen müssen.
Weitere Informationen:
Kreditkartenvergleich
Was ist eine Interchange Fee?
Das müssen Händler über Kartenzahlungen wissen
Zahlungsmethoden für Onlineshopping in der Schweiz