K-Tipp Rechtsschutz
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Standard-Deckung
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Rechtsschutz der K-Tipp-Gruppe
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Aussergerichtliche Interventionen
Allgemein
Rechtsschutz der K-Tipp-Gruppe.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Familienversicherung: der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich: Kinder in Ausbildung und unmündige Kinder dieser Personen, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent.
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Kündigung seitens Versicherung möglich: 1 Monate vor Ablauf des Jahres für Folgejahr. Nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne fristgerechte Kündigung 1 Monat vor Vertragsablauf erneuert sich der Vertrag jährlich.
Für vertragliche Streitigkeiten gilt eine Wartefrist von 90 Tagen, für Streitigkeiten mit der Invalidenversicherung 12 Monate.
Die Wartefrist entfällt, falls dasselbe Risiko bis zum Vertragsbeginn mit der K-Tipp Rechtsschutz AG bei einem anderen Versicherer gedeckt war.
Kein Mindeststreitwert.
Spezielle Deckungen: Opferhilfe, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Immobilienrecht. Aufpreis für Deckung Wohneigentum.
Versichert sind auch sämtliche Rechtsstreitigkeiten des schweizerischen Rechts bis zu einem Streitwert von 10‘000 Franken, wo die Vertretung gegenüber der Gegenpartei durch interne Juristen der K-Tipp Rechtsschutz möglich ist.
Ausgeschlossen sind unter anderem: Fälle im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis. Fälle im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogeneinfluss. Fälle im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen des Führerausweises.
Unbeschränkte telefonische Beratung durch den internen Beratungsdienst in den übrigen Rechtsbereichen.
Schreibhilfen.
Wohneigentum kann gegen einen Aufpreis von 30 Franken pro Jahr zusätzlich versichert werden. Weitere allgemeine Dienstleistungen: Kosten für Inkasso (ausserhalb der Schweiz maximal CHF 5000), Kosten für Übersetzungen und Vorschüsse von Strafkautionen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Eine aussergerichtliche Intervention bei der Gegenseite, auch wenn noch keine Streitigkeit vorliegt. Dazu gehört unter anderem die Prüfung und Erläuterung der Rechtslage, das Aktenstudium sowie das Aufsetzen und Versenden des Interventionsschreibens.
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