Wissenswertes rund um den Lohnkosten-Rechner für Arbeitgeber von moneyland.ch:
- Mit dem Lohnkosten-Rechner von moneyland.ch finden Arbeitgeber ganz einfach heraus, wie hoch ihre Schweizer Lohnkosten pro Arbeitnehmer wirklich sind. Ausserdem sehen Sie, wie gross die totalen Lohnkosten in Prozent des Bruttolohns sind.
- Berücksichtigt werden AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung (ALV), Familienausgleichkassen-Beiträge (FAK), Verwaltungskosten (AHV/IV/EO), BU-Prämien, Krankentaggeld und Pensionskassen-Beiträge. AHV/IV/EO, ALV und FAK werden automatisch berechnet. Die anderen Abgaben können je nach Versicherung, Pensionskasse oder Kanton variieren und können deshalb individuell eingegeben werden.
- Je nach Kanton können einzelne weitere Abgaben (zum Beispiel für Berufsbildungsfonds, Mutterschaftsversicherung oder Sozialfonds) dazukommen, die hier nicht berücksichtigt werden.
- Alle Prozentangaben beim Resultat beziehen sich auf den Bruttolohn. Der Bruttolohn dient als massgebender Jahreslohn für die Berechnung der meisten Beiträge und Versicherungsprämien.
- Im Bruttolohn pro Jahr sind allfällige Gehaltsnebenleistungen (zum Beispiel für Verpflegung und Unterkunft), ein allfälliger 13. Monatslohn sowie unregelmässige Leistungen wie Boni oder Gratifikationen, Antritts- und Austrittsentschädigungen und Jubiläumsgeschenke enthalten.
- Die Resultate beziehen sich auf Arbeitnehmer, die das ordentliche AHV-Rentenalter (Frauen 64, Männer 65) nicht überschritten haben.
- Bei Sozialversicherungsbeiträgen (insbesondere Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV) für Haushaltsangestellte oder Studierende kann es abweichende Berechnungen geben. Diese werden hier nicht berücksichtigt.
- Berufsunfall (BU): BU-Versicherungsprämien werden vom Arbeitgeber übernommen, NBU-Versicherungsprämien in der Regel vom Arbeitnehmer. Deshalb werden NBU-Prämien hier nicht berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann sich aber freiwillig an den NBU-Prämien beteiligen. Die Prämien werden in der Regel in Promille des Bruttolohns angegeben.
- Krankentaggeld-Versicherung: Haben nicht alle Firmen abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer maximal die Hälfte der Versicherungsprämien in Rechnung stellen. Im Rechner wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber nur 50% der angegebenen Prämie übernimmt.
- Verwaltungskosten: Fallen für den Arbeitgeber an und sind abhängig von der kantonalen Ausgleichskasse. Der gesetzlich vorgeschriebene Maximalsatz für den Verwaltungskosten-Zuschlag beträgt 5 Prozent. Die Verwaltungskosten in Prozent werden nicht auf Basis des Bruttolohns, sondern nur auf Basis der AHV/IV/EO-Beiträge berechnet.
- Familienausgleichskassen-Beiträge (FAK): Es werden die Beitragssätze der kantonalen Ausgleichskassen verwendet.
- Pensionskassen-Beiträge: Der Arbeitgeber muss mindestens 50% des Beitrags übernehmen. Im Rechner wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber genau 50% des Pensionskassen-Beitrags übernimmt.
- Alle Resultate werden gerundet. Es kann Rundungsdifferenzen geben.
- Den Brutto-Netto-Lohnrechner für Arbeitnehmer finden Sie hier.
- Alle Rechner von moneyland.ch finden Sie hier in der Übersicht.