Die Mindestvertragsdauer sagt aus, wie lange ein Vertrag mindestens dauert. Verträge mit einer Mindestvertragsdauer sind in der Schweiz in diversen Branchen üblich, darunter auch im Versicherungswesen und in der Telekom-Branche.
Nach der Mindestvertragsdauer verlängern sich die Verträge häufig automatisch, sofern die Kunden nicht kündigen. Neben der Vertragsdauer müssen Kunden in aller Regel eine Kündigungsfrist einhalten.
Löst man die Verträge trotzdem während der vereinbarten Vertragsdauer auf, drohen hohe Strafgebühren. Die Festlegung von Mindestvertragsdauern gelten deshalb allgemein als wenig kundenfreundlich.
Verträge von Schweizer Telekom-Anbietern haben manchmal eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten. Keine Mindestvertragsdauer gibt es hingegen bei Prepaid-Mobilfunk-Angeboten. Ausserdem gibt es von Schweizer Mobilfunk-Anbietern auch manche Handy-Abos ohne Mindestvertragslaufzeit.
Im Gegensatz zu früher verlängern sich Telekom-Verträge heute immerhin nicht mehr um ein ganzes Jahr, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist.
Wenn möglich sollten Telekom-Kunden darauf achten, dass der Vertrag entweder keine Mindestvertragsdauer oder eine kurze Mindestvertragsdauer hat. Denn sonst kann es teuer werden: Wird ein Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt, verlangen Telekom-Anbieter unter Umständen und je nach Vertrag Strafgebühren von bis zu mehreren tausend Franken.