In der Finanzwelt ist eine Option ein Derivat, das deren Inhaberin oder Inhaber das Recht gibt, den der Option zugrundeliegenden Basiswert an einem bestimmten Fälligkeitsdatum (europäische Option) oder in einem Zeitraum vor diesem Datum (amerikanische Option) zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Wenn von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, nennt man das die «Ausübung» einer Option.
Inhaberinnen und Inhaber von Optionen sind nicht verpflichtet, den zugrundeliegenden Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen, wenn die Option fällig wird. Aber sie haben falls gewünscht das Recht, dies zu tun.
Optionen werden bei der Investition in Anlagen genutzt, um das Verlustrisiko zu reduzieren. Weil Optionen Sie nicht verpflichten, eine Wertschrift zu kaufen oder zu verkaufen, können Sie damit auf Preisveränderungen von Anlagen spekulieren, ohne in diese direkt zu investieren und die damit verbundenen Verluste zu riskieren.
Bei der Ausgabe einigen sich der Herausgeber und die Anlegerin oder der Anleger auf einen Ausübungspreis (engl. «strike») – das ist der Preis, zu dem der zugrundeliegende Basiswert gekauft (Call-Option) beziehungsweise verkauft (Put-Option) werden kann.
Die Herausgeber von Optionen verrechnen eine Prämie für Optionsverträge. Käuferinnen und Käufer zahlen diese Prämie unabhängig davon, ob sie die Option effektiv ausüben oder sie ablaufen lassen.
Ein Beispiel für eine Investition mit einer Option:
Ein Anleger glaubt, dass der Preis von Aktien einer Software-Firma von 45 Franken auf über 90 Franken in die Höhe schiessen wird, da im kommenden Jahr eine neue Online-Dienstleistung lanciert wird. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass das Produkt nicht gut ankommt und der Aktienkurs der Firma zusammenbricht. Statt nun 10’000 Aktien der Firma zu kaufen und zu hoffen, dass seine Prognose sich bewahrheitet, kauft er eine Option. Diese gibt ihm das Recht, 10’000 Aktien der Software-Firma zu einem Ausübungspreis von 50 Franken pro Aktie zu kaufen – und zwar an einem Fälligkeitsdatum kurz nach der Lancierung des neuen Produkts. Der Anleger zahlt für die Option 20 Rappen pro Aktie, also insgesamt 2000 Franken.
Am Fälligkeitsdatum der Option ist der Preis der Aktie auf 87 Franken gestiegen, weil das neue Produkt erfolgreich war. Da der zugrundeliegende Basiswert der Option somit viel mehr kostet als der Ausübungspreis der Option, ist diese «im Geld» (engl. «in the money»). Der Anleger übt die Option aus und kauft 10’000 Aktien vom Herausgeber für je 50 Franken. Die Aktien werden daraufhin für je 87 Franken verkauft und der Anleger erzielt pro Aktie einen Gewinn von 37 Franken – insgesamt 37’000 Franken. Nach Abzug der 2000 Franken Prämie für die Option bleiben dem Anleger immer noch 35’000 Franken Gewinn.
Falls das Produkt jedoch nicht gut ankommt und der Preis der Aktie nicht über den Ausübungspreis von 50 Franken gestiegen ist, wäre die Option aus dem Geld (engl. «out of the money»). Dann kann sich der Anleger entscheiden, die Option nicht auszuüben, da er für die Aktien zum Ausübungspreis mehr zahlen würde, als wenn er sie einfach auf dem Markt kaufen würde. Optionen, die fällig aber nicht ausgeübt werden, werden wertlos. Dann verzeichnet der Anleger einen Verlust in Hohe der gezahlten Prämie – in diesem Beispiel sind das 2000 Franken.
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