Vor der Einführung der QR-Rechnung am 30. Juni 2020 wurde zwischen zwei Einzahlungsscheinen unterschieden: Dem orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR) sowie dem roten Einzahlungsschein ohne Referenznummern (ES).
Der orange Einzahlungsschein ist auch nach dem 30. Juni 2020 während einer Übergangsfrist noch gültig.
Oranger Einzahlungsschein, kurz erklärt:
- Abkürzung: ESR (BESR / VESR).
- Ist, wie es der Name sagt, orange eingefärbt.
- Kann dank der Referenznummer automatisch verarbeitet werden.
- Es können im Gegensatz zum roten Einzahlungsschein keine individuellen Mitteilungen übermittelt werden.
- Auch für grössere Belegvolumen geeignet.
- Es gibt zwei Arten von orangen Einzahlungsscheinen:
BESR: Bank-Einzahlungsscheine mit Referenznummern für Einzahlungen auf ein Bankkonto.
VESR: Post-Einzahlungsscheine mit Referenznummern für Einzahlungen auf ein Postkonto.
Felder zum Ausfüllen beim orangen Einzahlungsschein:
- Konto: Kontonummer des Begünstigten.
- Betrag: Höhe des Betrags ein. Rappenbeträge müssen hinter dem Punkt eingegeben werden.
- Währung: Wenn die Währung nicht korrekt angegeben wird, können dafür je nach Bank Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
- Referenznummer: Die Nullen am Anfang der Referenznummer müssen im Online-Banking nicht eingetippt werden.
- Im Fall von E-Rechnungen müssen alle diese Angaben nicht mehr eingegeben werden – sie sind bereits online aufgeführt.
Einzahlungen mit orangen Einzahlungsscheinen am Postschalter:
Die Einzahlung ist kostenlos, allerdings werden dem Empfänger Gebühren in Abhängigkeit zum einbezahlten Betrag belastet. Viele Firmen verrechnen ihren Kunden aber die Gebühr für die Postschalter-Einzahlung weiter.
Weitere Informationen:
QR-Rechnung: Neuer Einzahlungsschein