Vor der Einführung der QR-Rechnung am 30. Juni 2020 gab es zwei Einzahlungsscheine: Den roten Einzahlungsschein ohne Referenznummer (ES) und den orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR).
Der rote Einzahlungsschein ist auch nach dem 30. Juni 2020 während einer Übergangsfrist noch gültig.
Roter Einzahlungsschein, kurz erklärt:
- Abkürzung: ES.
- Im Unterschied zum orangen Einzahlungsschein ohne Referenznummer.
- Es gibt ein Feld für individuelle Mitteilungen (Zahlungszweck). Diese Angaben können dann auf der Gutschriftsanzeige erscheinen.
- Geeignet für eher geringere Belegvolumina.
Felder zum Ausfüllen beim roten Einzahlungsschein:
- Kontonummer des Begünstigten.
- Höhe des Betrags.
- Eingabe von persönlichen Kommentaren (Zahlungszweck) möglich.
- Währung (unter Umständen im Online-Banking relevant): Wenn die Währung nicht korrekt angegeben wird, können dafür je nach Bank Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
Einzahlungen mit roten Einzahlungsscheinen am Postschalter:
Die Einzahlung ist kostenlos, allerdings werden dem Empfänger verhältnismässig hohe Gebühren in Abhängigkeit zum einbezahlten Betrag belastet. Bei roten Einzahlungsscheinen sind die Gebühren höher als bei Einzahlungen mit orangen Scheinen. Viele Firmen verrechnen ihren Kunden aber die Gebühr für die Postschalter-Einzahlung weiter.
Weitere Informationen:
Neuer Einzahlungsschein: QR-Rechnung