Informationen rund um den Pensionskassen-Rechner zum Thema Rente oder Kapital von moneyland.ch:
- Mit dem Pensionskassen-Rechner zum Thema Rente oder Kapital von moneyland.ch finden Sie heraus, ob sich ein vollständiger oder partieller Kapitalbezug im Vergleich zu einem reinen Rentenbezug lohnt. Ausserdem lassen sich verschiedene Szenarien eines Voll- oder Teilbezugs durchspielen, um Ihre zukünftige Einkommenssituation je nach Höhe des Kapitalbezugs besser abschätzen zu können.
- Der umfassendste Rechner der Schweiz berücksichtigt diverse Faktoren, darunter obligatorisches und überobligatorisches Pensionskassen-Kapital mit separaten Umwandlungssätzen, den vollständigen oder teilweisen Kapitalbezug in Schweizer Franken oder Prozent, das Lebensalter beim Kapitalbezug und beim Ende des Kapitalverzehrs, die Rendite auf dem bezogenen Kapital sowie Einkommen-, Vermögens-, Kapitalertrags- und Kapitalauszahlungssteuern.
- Bei der Pensionierung (oder Frühpensionierung) müssen Sie sich entscheiden, ob und wenn ja wie viel Pensionskassen-Kapital Sie sich auszahlen lassen möchten. Je mehr PK-Kapital Sie beziehen, desto geringer wird Ihre lebenslange PK-Rente. Beachten Sie ausserdem, dass der Kapitalbezug je nach Pensionskasse eingeschränkt sein kann. Weitere hilfreiche Informationen erfahren Sie im PK-Ratgeber zum Thema Kapital oder Rente.
- Kapitaleinkommen: Im Falle eines Kapitalbezugs müssen Sie das bezogene Kapital (zum Beispiel im Rahmen eines Sparkontos oder Fondssparplans) selbst anlegen. Im Rechner wird davon ausgegangen, dass Sie sich dieses bezogene und angelegte PK-Kapital regelmässig als so genanntes Kapitaleinkommen bis zum angegebenen Lebensalter auszahlen und aufbrauchen. Wenn das bezogene Kapital aufgebraucht ist, steht Ihnen nur noch das Renteneinkommen zur Verfügung.
- Einkommensteuer: Steuer für Ihre Einkommen nach der Pensionierung. Zum Einkommen gehört unter anderem die Summe Ihrer AHV- und PK-Rente. Auf dem Kapitaleinkommen fallen hingegen (mit Ausnahme von Kapitalertragssteuern) keine Einkommensteuern an. Die Eingabe der Einkommensteuer erfolgt über den so genannten Grenzsteuersatz für Einkommen – und zwar für Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer. Mehr zum Grenzsteuersatz erfahren Sie hier.
- Vermögenssteuer: Fällt häufig erst für grössere Vermögen ins Gewicht. Es sind sowohl Staats- als auch Gemeindesteuern relevant. Wenn Sie den exakten Steuersatz eingeben möchten, nutzen Sie am besten den Online-Rechner Ihres kantonalen Steueramts. Die Vermögens- und Kapitalertragssteuern werden auf moneyland.ch genau berechnet, aber bei den Resultaten als Durchschnittwerte pro Jahr oder Monat angegeben.
- Kapitalauszahlungssteuer: Diese Spezialsteuer fällt einmalig im Jahr der Auszahlung von Vorsorgekapital (3a-Konten und PK-Kapital) unabhängig vom übrigen Einkommen an. Achtung: Wenn Sie die Steuer exakt eingeben möchten, müssen Sie den prozentualen Steuersatz für Ihr Vorsorgekapital sowohl für Staats-, Gemeinde- als auch Bundessteuern eruieren und als kumulierten Prozentsatz angeben. Dafür können Sie den Online-Rechner Ihres kantonalen Steueramts nutzen. Die Kapitalauszahlungssteuer des Bundes beträgt 20% des Einkommensteuertarifs der direkten Bundessteuer.
- Steuerbare Wertschriftenerträge: Angabe der Erträge in Prozent, die der Einkommensteuer unterliegen. Dazu können zum Beispiel Aktien-Dividenden oder Coupon-Zahlungen von Obligationen gehören. Nicht steuerbar sind in der Regel private Wertschriften-Gewinne (vgl. den Steuer-Ratgeber rund um Börsengewinne).
- Die Frankenbeträge werden aus den Eingaben exakt berechnet und anschliessend auf 5 Rappen gerundet. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
- Dieser Rechner gibt eine unverbindliche Schätzung ab und stellt keine Empfehlung oder Handlungsaufforderung dar. Je nach individueller Situation können weitere Gründe für oder gegen einen Kapitalbezug sprechen.
- Weitere Vorsorgerechner finden Sie hier. Eine Übersicht über alle Rechner auf moneyland.ch finden Sie hier.