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Pensionskassen: Kapital oder Rente?

Erfahren Sie im folgenden unabhängigen Ratgeber von moneyland.ch, worauf es bei der Pensionierung rund um den Bezug von Pensionskassenkapital ankommt.

Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben Sie die Möglichkeit, sich das Pensionskassenkapital ganz, teilweise oder gar nicht auszahlen zu lassen. Je nach Pensionskasse (häufig abgekürzt: PK) kann es sein, dass Sie sich nur einen Teil des angesparten Altersguthabens auszahlen lassen können.

Je höher das bei der Pensionierung ausgezahlte Kapital, desto geringer fällt die lebenslange Pensionskassen-Rente aus. Die Frage, ob und wenn ja, wie viel Pensionskassenkapital Sie bei der Pensionierung beziehen sollen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wir stellen hier die 11 wichtigsten Einflussfaktoren vor.

Viele dieser Faktoren können Sie mit dem Pensionskassenrechner zum Thema Kapital oder Rente von moneyland.ch nachrechnen. Es handelt sich um den umfassendsten Rechner seiner Art, der sogar die Simulation von Teilbezügen ermöglicht.

1. Lebenserwartung

Je länger Sie leben, desto eher lohnt sich in der Regel ein Rentenbezug gegenüber einem Kapitalbezug. Der Grund ist einfach: Je mehr Kapital Sie sich bei der Pensionierung auszahlen lassen, desto niedriger ist Ihre Pensionskassen-Rente. Die Pensionskassen-Rente wird Ihnen bis zum Lebensende regelmässig und in gleicher Höhe gutgeschrieben.

Das bei der Pensionierung bezogene Alterskapital hingegen ist begrenzt und wird meistens im Lauf der Jahre aufgebraucht. Das so genannte Break-Even-Alter beschreibt das Lebensalter, ab dem Sie erstmals mit einer Rentenlösung finanziell besser dastehen als mit einer Kapitalbezugsvariante. Im Pensionskassenrechner können Sie sich dieses Grenzalter anzeigen lassen.

2. Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz legt fest, wie hoch Ihre Pensionskassen-Rente zukünftig pro Jahr ausfällt. Je höher der Umwandlungssatz, desto eher lohnt sich ein Rentenbezug. Per Gesetz beträgt der obligatorische Umwandlungssatz zurzeit 6.8 Prozent für das obligatorische Kapital. Für das überobligatorische Pensionskassen-Kapital gibt es keine Vorschriften. Der überobligatorische Satz ist in der Regel niedriger. Manche Kassen legen auch einen gemischten Umwandlungssatz fest.

Auch der Zeitpunkt der Pensionierung kann einen Einfluss haben: Bei einer Frühpensionierung wird der Umwandlungssatz herabgesetzt, bei einer späteren Pensionierung kann der Satz erhöht werden.

Beispiel: Bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent und einem Altersguthaben bei der Pensionskasse von 500’000 erhalten Sie jährlich eine Rente in der Höhe von 25'000 Franken bis zu Ihrem Lebensende.

3. Lebensunterhaltskosten

Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie sich einen bestimmten Pensionskassen-Betrag auszahlen lassen möchten, sollten Sie eine Übersicht über Ihre Lebensunterhaltskosten erstellen. Überlegen Sie sich, welche Ausgaben nach Ihrer Pensionierung pro Monat oder Jahr voraussichtlich anfallen. Die geschätzten Kosten sollten auf der Einkommensseite gedeckt sein. Zu Ihrem Einkommen nach der Pensionierung gehören neben der PK-Rente auch Ihre AHV-Rente sowie allfällige Kapital- und Nebeneinkommen.

4. Flexibilität vs. Sicherheit

Mit einem Kapitalbezug können Sie selbst über das bezogene Altersguthaben verfügen. Sie können auch selbst bestimmen, wie Sie dieses anlegen und wann Sie es aufbrauchen möchten. Nicht so im Fall eines Rentenbezugs: In diesem Fall erhalten Sie jedes Jahr eine vordefinierte PK-Rente.

Nachteil eines Rentenbezugs: Viele Pensionskassen passen die Rente im Fall einer Inflation nicht an. Ausserdem können Sie nicht mehr flexibel über das PK-Kapital verfügen.

Vorteil eines Rentenbezugs: Sie haben im Idealfall die Sicherheit, dass Sie eine feste Rente bis ans Lebensende erhalten und müssen sich nicht um die Verwaltung Ihres Kapitals kümmern.

5. Kapitalbedarf

Wenn Sie das Pensionskassenkapital für einen bestimmten Zweck wie einen Hausbau oder eine rasche Amortisierung einer Hypothek verwenden möchten, drängt sich ein Kapitalbezug auf. Ein vollständiger Kapitalbezug ist allerdings nur zu empfehlen, wenn Sie nach dem Kapitalverzehr noch ein genügend hohes Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Beachten Sie auch, dass es die Möglichkeit eines Teilbezugs gibt. So können Sie sowohl von einer regelmässigen Rente profitieren als auch einen Teil Ihres Alterskapitals bei der Pensionierung beziehen. Mit dem Rente-oder-Kapital-Rechner von moneyland.ch können Sie auch absolute oder prozentuale Teilbezüge nachrechnen.

6. Erbschaft

Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, erhalten Ihre Begünstigten im Todesfall das noch nicht verzehrte Vermögen. Anders sieht es bei einer vollständigen Rentenlösung aus: In der Regel geht das nicht bezogene PK-Kapital im Todesfall an die Pensionskasse. Ihre Hinterbliebenen gehen bei einer reinen Rentenlösung leer aus – mit Ausnahme einer Rente für Waisen, Witwen oder Witwer. Diese Hinterlassenenrenten sind allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft und können je nach Situation unterschiedlich hoch ausfallen.

7. Anlagerendite

Bei der Anlage Ihres bezogenen Kapitals ist die Rendite beziehungsweise der Zins entscheidend. Wenn Sie in Zukunft eine hohe Anlagerendite erwarten, kann das für einen Kapitalbezug sprechen. Bei einem reinen Rentenbezug können Sie schliesslich auf die fixe Höhe der Rente keinen Einfluss nehmen. Beachten Sie allerdings, dass gerade lukrativere Anlageformen oft mit einem höheren Risiko einhergehen. Der Pensionskassenrechner berücksichtigt auch Ihre erwartete Anlagerendite.

8. Situation der Pensionskasse

Es gibt zahlreiche Pensionskassen in der Schweiz, die sich in vielen Punkten markant unterscheiden. Dazu gehört auch der Deckungsgrad, der je nach Pensionskasse variieren kann. Bei einem Konkursfall einer Kasse springt zwar der Sicherheitsfonds ein, allerdings sind die Leistungen begrenzt. Wenn Sie also von der Qualität Ihrer Pensionskasse nicht überzeugt sind, spricht das eher für die Variante eines Kapitalbezugs.

9. Kapitalauszahlungssteuer

In der Schweiz gibt es für den Bezug von Vorsorgevermögen wie 3a-, Freizügigkeits- und PK-Kapital eine spezielle Auszahlungssteuer. Diese fällt einmalig beim Bezug sowohl als Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer an. Diese «Vorsorgesteuer» ist zwar niedriger als die Einkommenssteuer, allerdings ebenfalls progressiv.

Deshalb lohnt es sich, allfällige 3a-Vorsorgevermögen gestaffelt und nicht im gleichen Jahr wie das PK-Vermögen zu beziehen. Die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer kann je nach Wohnort variieren. Je tiefer die Steuer für Kapitalleistungen, desto günstiger wird ein Kapitalbezug. Ausserdem gilt: Je geringer das bezogene PK-Kapital, desto geringer sind auch die geschuldeten Kapitalauszahlungssteuern.

10. Einkommensteuern

Einkommensteuern werden auch nach der Pensionierung fällig, denn zum Einkommen zählen auch AHV- und Pensionskassen-Renten. Je höher also Ihre PK-Rente ist, desto höher sind auch die Einkommensteuern. Im Fall eines Kapital-Teilbezugs bei der Pensionierung fallen zwar einmalige Kapitalauszahlungssteuern an, allerdings verringern sich durch die verminderte PK-Rente auch die jährlich zu zahlenden Einkommensteuern. Mit dem Kapital-oder-Renten-Rechner von moneyland.ch lassen sich diverse Steuersituationen nachrechnen.

11. Vermögenssteuern

Auf dem bezogenen PK-Kapital wird jedes Jahr eine Vermögenssteuer fällig. Nicht bezogenes PK-Vermögen unterliegt nicht der Vermögenssteuer. Allerdings fallen Vermögenssteuern auf dem bezogenen PK-Kapital im Vergleich zu Einkommen- und Kapitalauszahlungssteuern in der Regel kaum ins Gewicht. Erst bei sehr grossen Vermögen können die Steuern substantielle Ausmasse erreichen.

Weitere Informationen:
PK-Rechner: Rente oder Kapital?

Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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