Aufgrund der je nach Kanton falsch berechneten Krankenkassenprämien in den Jahren 1996 bis 2013 findet in den Jahren 2015 bis 2017 eine nachträgliche «Umverteilung» statt.
Im Rahmen dieser Prämien-Umverteilung sollen die Kantone, die in der Vergangenheit zu wenig Prämien bezahlt haben, etwas mehr an die Krankenkassen-Grundversicherung zahlen und so die übrigen Kantone etwas «entlasten». Insgesamt geht es um rund 800 Millionen Franken, die so wieder umverteilt werden.
Dieser Betrag wird zu je einem Drittel finanziert durch:
- den Bund,
- die Versicherten in den «bevorteilten» Kantonen und
- die Krankenkassen.
Der Prämienzuschlag, der durch die Versicherten in den betroffenen Kantonen erhoben wird (Punkt 2), beträgt für die Mehrheit 48 Franken für das Jahr 2016. Weitere Informationen zu diesem kantonalen Prämienaufschlag finden Sie hier.
Der Prämienzuschlag durch die Krankenversicherer (Punkt 3) beträgt einmalig 33 Franken. Je nach Finanzreserven der Krankenkassen wird dieser Prämienzuschlag direkt von der Versicherung bezahlt.
Bei manchen Krankenkassen, die keine überdurchschnittlichen Reserven haben, werden die 33 Franken allerdings direkt (als einmalige Kosten) von den Kunden eingefordert. Diese erhalten im Oktober 2015 ein entsprechendes Schreiben.
Wichtig zu wissen: der versicherungsabhängige einmalige Prämienzuschlag gilt für die ganze Schweiz, nicht nur für einige Kantone. Betroffene Versicherungskunden, die zusätzlich in einem Kanton wie Bern oder Schaffhausen wohnen, müssen also 2016 beide Prämienzuschläge bezahlen. Das sind in vielen Fällen also 81 Franken.
Die folgenden Krankenkassen fordern zusätzlich in der ganzen Schweiz einmalig 33 Franken ein: CSS, Krankenkasse Steffisburg, Krankenkasse Luzerner Hinterland, KPT, ÖKK, Kolping, Easy Sana, Glarner Krankenversicherung, Klug, EGK, Wincare, CMVEO, Krankenkasse Birchmeier, Krankenkasse Stoffel Mels, Krankenkasse Simplon, Rhenusana, Sanitas, Avanex, Arcosana, Sanagate.
Schlussendlich sollte nicht der Prämienzuschlag allein für die Wahl der richtigen Krankenkasse auschlaggebend sein. Wichtiger ist vielmehr ein umfassender und unabhängiger Vergleich der Krankenkassenprämien.
Weiterführende Informationen:
Krankenkassenvergleich mit allen Prämiendaten
Prämienzuschlag je nach Kanton