Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherungspolice zurückerhalten. Er besteht in erster Linie aus dem im Rahmen einer kapitalbildenden Lebensversicherung gehaltenen Eigenkapital. Ein Teil der bezahlten Prämien bei kapitalbildenden Lebensversicherungen deckt die eigentliche Versicherung und ein Teil baut das Deckungskapital Ihrer Police auf. Das gilt auch für dauerhafte Versicherungen, die im Erlebensfall Leistungen auszahlen. Dieses Eigenkapital plus allfällige Zinsen oder Renditen minus Stornierungskosten ist der Rückkaufswert der Police.

Das Eigenkapital in Ihrer Versicherungspolice baut sich im Verlauf der Zeit auf, bis sie fällig wird. Bei Policen mit Leistungen im Erlebensfall kann das etwa sein, wenn Sie das Pensionsalter erreichen. Bei Lebensversicherungen mit Todesfallleistungen kann es auch ein höheres Alter sein. Versicherer berechnen die Prämien so, dass der Policen-Rückkaufswert bei der Fälligkeit gleich gross ist wie die Versicherungssumme (bei reinen Todesfallversicherungen entspricht das der maximalen Leistung im Todesfall).

Manche Anbieter zahlen Zinsen auf den Rückkaufswert der Policen. Im Fall von Lebensversicherungen, die auf Anlagen basieren, wird das Kapital investiert (zum Beispiel in Anlagefonds) und kann eine Rendite abwerfen.

In der Schweiz gilt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung als Teil des gesetzlichen Nachlasses der versicherten Person und kann gemäss Schweizer Erbschaftsregeln an die Begünstigten vererbt werden.

Das im Rahmen einer Lebensversicherung angehäufte Kapital gehört dem Versicherungsnehmer. Darum kann der Rückkaufswert für die Absicherung von Krediten verwendet werden. Er kann auch zur Absicherung einer Hypothek dienen.

Im Schweizer Gesetz gibt es spezielle Regelungen für den Rückkaufswert von Lebensversicherungen. Ob das Kapital zum steuerbaren Vermögen gehört, hängt davon ab, ob die Police im Rahmen einer Freizügigkeits-, Säule-3a- oder Säule-3b-Lösung abgeschlossen wurde.

Wichtig: Der Rückkaufswert einer Lebensversicherungspolice darf nicht mit der Versicherungssumme verwechselt werden. Die Versicherungssumme bezeichnet die Leistungen, die im Todes- beziehungsweise Erlebensfall den Begünstigten ausgezahlt werden. Die Versicherungssumme gilt bereits bei Abschluss Ihrer Police und bleibt bei konstanten Summen bis zur Fälligkeit gleich – im Gegensatz zum Rückkaufswert, der über die Laufzeit der Versicherung anwächst.

Weitere Informationen:
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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.