Die Säule 3b bezeichnet die freiwillige, ungebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. Der Begriff wird insbesondere von Finanzdienstleistern zur Abgrenzung von der gebundenen Altersvorsorge (Säule 3a) verwendet. Allgemein kann darunter jegliches freiwilliges, privates Sparen verstanden werden (also beispielsweise auch herkömmliche Sparkonten, Aktiendepots und Bargeldreserven).
Da es keine gesetzlichen Bestimmungen zur Säule 3b gibt, profitiert die ungebundene Selbstvorsorge im Gegensatz zur Säule 3a nicht von speziellen Abzügen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern.
«Säule 3b» wird insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten wie Todesfallversicherungen, gemischten Lebensversicherungen und freiwilligen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oft genutzt. Es handelt sich dabei um herkömmliche Versicherungen ohne zusätzliche gesetzliche Auflagen (im Gegensatz zu Produkten im Rahmen der Säule 3a).
Weitere Informationen:
Säule 3a im Vergleich
Lebensversicherungen im Vergleich