Als kommunaler Steuerfuss oder Gemeindesteuerfuss wird in der Schweiz der Faktor bezeichnet, mit dem die einfache Staatssteuer multipliziert werden muss, um die tatsächlich geschuldete Gemeindesteuer zu ermitteln. Es gibt jedoch zahlreiche kommunale und kantonale Ausnahmen von dieser Regel.
Beispiel im Rahmen der kommunalen Einkommensteuer
Steuerbares Einkommen in Kanton: CHF 70'000
Steuersatz aus kantonalem Grundtarif: 5.18%
Einfache Staatssteuer: 5.18% * 70'000 = CHF 3626
Steuerfuss Gemeinde: 119% (oder 1.19)
Gemeindesteuer: 119% * 3626 = CHF 4314.95
In einigen Kantonen wird der Steuerfuss als Faktor (zum Beispiel 1.19) angegeben, in anderen Kantonen als Prozentzahl (zum Beispiel 119%).
Steuerfüsse gibt es für die Einkommen- und Vermögenssteuer von Privatpersonen sowie für die Gewinn- und/oder Kapitalsteuer von juristischen Personen.
Bei der Besteuerung natürlicher Personen gibt es folgende Ausnahmen: In den Kantonen Freiburg und Tessin wird die Gemeindesteuer durch Multiplikation des Gemeindesteuerfusses mit der Staatssteuer (und nicht mit der einfachen Staatssteuer) hergeleitet.
Im Kanton Waadt haben die Gemeinden einen eigenen Grundtarif, der sich vom kantonalen Grundtarif unterscheidet. Wie bei den übrigen Kantonen wird der Gemeindesteuerfuss für die Berechnung der kommunalen Steuer mit dem Steuerbetrag gemäss Grundtarif multipliziert.
Schliesslich gibt es in der Gemeinde Basel-Stadt keine separate Gemeindesteuer – diese ist bereits in der kantonalen Steuer integriert.
Bei der kommunalen Gewinn- und Kapitalsteuer für Firmen sind die kantonalen Eigenheiten noch ausgeprägter: Bei fast der Hälfte der Kantone gibt es geringe bis starke Abweichungen zum oben beschriebenen Steuersystem mit Gemeindesteuerfüssen. Ob die Steuern mit oder ohne Steuerfuss berechnet werden, sagt jedoch nichts über die Höhe oder Progression der Steuern aus.
Bei Privatpersonen sind die Gemeindesteuerfüsse für Einkommen und Vermögen häufig identisch. Auch die Gemeindesteuerfüsse für Gewinn und Kapital bei juristischen Personen sind oft identisch.
Es kann aber vorkommen, dass natürliche und juristische Personen in einer Gemeinde einen unterschiedlich hohen Steuerfuss haben. Auch zwischen den Gemeinden eines Kantons können die Steuerfüsse und damit die kommunale Steuerbelastung massiv variieren.
Weitere Informationen:
Kantonaler Steuerfuss