Als kantonaler Steuerfuss oder Staatssteuerfuss wird in der Schweiz der Faktor bezeichnet, mit dem die einfache Staatssteuer multipliziert werden muss, um die tatsächlich geschuldete Staatssteuer zu ermitteln.
Der kantonale Steuerfuss kann in Prozent oder als absolutes Vielfaches angegeben werden. Liegt der kantonale Steuerfuss bei 100% beziehungsweise bei 1, ist die tatsächlich geschuldete Staatssteuer gleich hoch wie die einfache Staatssteuer.
Beispiel im Rahmen der kantonalen Einkommensteuer
Steuerbares Einkommen in Gemeinde: CHF 70'000
Steuersatz aus kantonalem Grundtarif: 5.18%
Einfache Staatssteuer: 5.18% * 70'000 = CHF 3626
Steuerfuss Kanton: 110% (oder 1.1)
Staatssteuer: 110% * 3626 = CHF 3988.60
Kantonale Steuerfüsse gibt es für Einkommen- und Vermögenssteuern von Privatpersonen sowie für Gewinn- und/oder Kapitalsteuern juristischer Personen.
Nicht ganz alle Kantone verwenden jedoch diesen «Umweg» über den kantonalen Steuerfuss: Die Kantone Tessin und Wallis haben einen Tarif, der direkt auf das steuerbare Einkommen anwendbar ist. Der Kanton Basel-Stadt besteuert nur das Einkommen mittels Steuerfuss. Bei der kantonalen Besteuerung juristischer Personen gibt es noch weitere kantonale Ausnahmen. Ob die Steuern mit oder ohne Steuerfuss berechnet werden, sagt jedoch nichts über die Höhe oder die Progression der Steuern aus.
Die Existenz eines kantonalen Steuerfusses wird unter anderem durch eine höhere Flexibilität gerechtfertigt. Mit einer Erhöhung oder Senkung eines Steuerfusses kann ein Kanton rascher auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen reagieren, so das Argument. Die Änderung eines Steuerfusses ist ein politischer Prozess, der in den meisten Kantonen dem Referendum untersteht.
Weitere Informationen:
Steuerfuss der Gemeinden