In der Schweiz liegt eine Steuerhinterziehung dann vor, wenn eine steuerpflichtige Person aufgrund fehlender Angaben zu wenig Steuern bezahlt. Um eine Steuerhinterziehung handelt es sich zum Beispiel, wenn ein Bankkonto im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung nicht deklariert wird.
Bei einer Steuerhinterziehung werden Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung unvollständig, falsch oder gar nicht angegeben.
Eine Steuerhinterziehung wird mit einer Busse belegt. Meist entspricht die Busse der Höhe des hinterzogenen Steuerbetrages. Eine Steuerhinterziehung kann nach Gesetz mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden, in schweren Fällen oder bei einem Rückfall beträgt die Busse bis zu 10'000 Franken. Zusätzlich muss der hinterzogene Betrag nachträglich bezahlt werden.
Steuerpflichtige können eine straflose Selbstanzeige einreichen, wenn sie in den vergangenen Jahren eigenes Einkommen und Vermögen nicht in der Steuererklärung angegeben haben. Sofern die Hinterziehung der Steuerverwaltung noch nicht bekannt gewesen ist, wird keine Busse verrechnet. Der hinterzogene Betrag muss jedoch nachträglich bezahlt werden.
Im Unterschied zum Steuerbetrug reicht der Steuerpflichtige bei der Steuerhinterziehung keine gefälschten, verfälschten oder inhaltlich unwahre Urkunden ein.
Es wird empfohlen, sich bei Fragen direkt an die Steuerbehörden zu wenden.