Im Börsenjargon spricht man von einer «Teilausführung», wenn eine aufgegebene Order (innerhalb einer bestimmten Zeitspanne) nur teilweise ausgeführt wird.
Das Problem mit Teilausführungen: Es kann sein, dass Ihr gewünschter Auftrag gar nie vollständig ausgeführt wird. Oder aber verspätet in Form von mehreren Teilaufträgen, wobei höhere Gebühren entstehen können. In weniger liquiden Märkten treten Teilausführungen gehäuft auf.
Eine mögliche Lösung ist die Instruktion «Kill-Or-Fill». In diesem Fall wird Ihre Order so platziert, dass sie entweder vollständig oder gar nicht ausgeführt wird.
Schweizer Online-Trading-Anbieter verrechnen Teilausführungen unterschiedlich. Manche Online-Broker verrechnen für jede Teilausführung die gleich hohen Courtagen wie für eine einzige vollständige Order-Ausführung. Das kann ins Geld gehen. Andere Online-Broker sind kulanter und verrechnen für Teilausführungen keine zusätzlichen Gebühren.
Zwei Beispiele:
Sie geben eine Limit-Order für den Kauf von 100 Aktien auf. Allerdings werden nur 50 Aktien gekauft. Der Kauf der restlichen 50 Aktien kommt nicht zustande.
Sie geben eine Market-Order für den Verkauf von 1000 Aktien auf. Allerdings werden am ersten Ausführungstag nur 600 Aktien verkauft. Der Verkauf der restlichen 400 Aktien erfolgt erst an zwei Folgetagen zum bestmöglichen Preis.
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