Telekom

TV-Abo

Der Begriff TV-Abo ist die Kurzform für «Fernseh-Abonnement» und ist in der Schweiz gebräuchlich für diverse Fernseh-Angebote. Es handelt sich also um einen Vertrag mit einem Telekom-Anbieter, um Fernseh-Programme empfangen zu können.

Oft haben Konsumenten in der Schweiz ein TV-Abo, ohne es zu wissen. Das TV-Abo wird über den Kabelanschluss durch den Vermieter auf der Nebenkosten-Abrechnung verrechnet. In der Schweiz haben Mieter das Recht, ein über die Nebenkosten-Abrechnung verrechnetes TV-Abo jederzeit zu kündigen.

Moderne TV-Abos bieten zahlreiche praktische Dienstleistungen wie Replay-TV, einen digitalen Videorecorder oder Video-on-Demand. Typischerweise werden TV-Abos von Kabelnetz-Betreibern wie UPC oder Quickline angeboten.

Mittlerweile haben auch Telekom-Unternehmen wie Swisscom, Sunrise oder Salt TV-Abos im Angebot. Eine Alternative zu den herkömmlichen TV-Abos von Kabelnetz-Betreibern und Telekom-Anbietern sind TV-Abos, bei denen die Sender via Internet empfangbar sind. Internet-TV-Angebote werden unter anderem von Zattoo, Teleboy, Wilmaa oder Quickline offeriert.

In der Schweiz sind Kombi-Produkte mit Festnetz und Internet weit verbreitet. So kann es je nach Anbieter sein, dass TV-Abos nur zusammen mit anderen Dienstleistungen wie Internet beim gleichen Anbieter erhältlich sind.

Es gibt grosse Unterschiede zwischen den verschiedenen TV-Abos. Zwar lassen alle TV-Abos den Empfang von gängigen TV-Sendern zu. Kunden von Kabelnetz-Betreibern müssen jedoch aufpassen: In günstigeren TV-Abos sind viele beliebte Programme wie RTL, Sat1 oder ProSieben nur in normaler Auflösung statt der beliebten HD-Auflösung empfangbar. Insbesondere bei Nischenprogrammen oder fremdsprachigen Programmen gibt es Unterschiede. Deshalb ist vor Vertragsabschluss eine Abklärung wichtig, welche Sender (in welcher Qualität) empfangen werden können.

Wichtige Information zur Kündigung: Wird das TV-Abo durch den Vermieter über den Mietzins oder die Nebenkosten-Abrechnung verrechnet, müssen Sie den Kabelanschluss beim Vermieter kündigen. Eine Kündigung ist in diesem Fall ohne Einhalten einer langen Kündigungsfrist möglich. Wird Ihr TV-Abo hingegen direkt via Kabelnetz-Betreiber oder Telekom-Anbieter verrechnet, müssen Sie das TV-Abo bei diesem Anbieter (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) kündigen.

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.