Ob Grossfirma, KMU oder Startup: Schweizer Firmen müssen ihre Angestellten ab acht Arbeitsstunden pro Woche gegen Unfall versichern – auch ausserhalb des Betriebs.
Dafür sorgt die betriebliche Unfallversicherung, welche die Mitarbeiter sowohl gegen Unfälle am Arbeitsplatz («BU») als auch gegen Nichtberufsunfälle in der Freizeit («NBU») versichert.
Bundesbetriebe, Industrie- und Baufirmen müssen sich bei der Suva versichern. Für Dienstleistungsbetriebe kommen eine Reihe von privaten Versicherungen in Frage. Zu den bekanntesten privaten Versicherungen gehören Allianz, Axa Winterthur, Baloise, Helsana, Mobiliar und Zurich.
Leistungen der Unfallversicherungen
Die Leistungen der Unfallversicherung sind im «Bundesgesetz über die Unfallversicherung» (UVG) festgehalten und deshalb bei allen Versicherern dieselben. In diesem Punkt gleicht die Unfallversicherung der obligatorischen Krankenversicherung. Im Versicherungsfall muss der Versicherte aber im Unterschied zur Krankenkasse (KVG) weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen.
Gedeckt sind durch die obligatorische Unfallversicherung nach UVG unter anderem alle anfallenden Unfallkosten für Arzt, Zahnarzt, Medikamente und Spital (allgemeine Abteilung), Taggelder im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ab dem dritten Tag (80 Prozent des Lohns), eine lebenslange Rente im Fall einer Invalidität (80 Prozent des Lohns) sowie eine Witwen- und Waisenrente im Todesfall der versicherten Person.
Ein freiwilliger besserer Versicherungsschutz ist über Zusatzversicherungen möglich. Es fallen aber zusätzliche Kosten für den Betrieb oder die Angestellten an.
Unfallversicherung: wer zahlt was?
Die Wahl des Unfallversicherers fällt der Arbeitgeber, der Entscheid ist aber auch für die Arbeitnehmer relevant. Die Firmen müssen zwar für die Prämien der Unfallversicherung am Arbeitsplatz (BU) aufkommen. Die Kosten für die Nichtberufsversicherung ziehen aber die meisten Firmen vom Lohn der Angestellten ab. Das ist auch erlaubt.
Was viele nicht wissen: Die Prämien für Nicht-Berufsunfälle (NBU) – die meistens von den Arbeitnehmern bezahlt werden müssen – sind um ein Vielfaches höher als für Berufsunfälle. Die NBU-Prämien betragen häufig das Zwölf- bis Dreizehnfache, manchmal sogar das Fünfzehnfache der BU-Prämien.
Wie berechnet sich die Prämienhöhe?
Ein Tarifvergleich ist sowohl für Firmen als auch für ihre Angestellten interessant. Die Tarife werden auf Schweizer Policen mit einem Prämienendsatz in Abhängigkeit zur Summe der Bruttolöhne in Promillen (‰) angegeben. In diesem Prämienendsatz sind alle Gebühren enthalten, dazu gehören auch Verwaltungs- und Unfallverhütungskosten. Die Tarife werden für Männer und Frauen in der Regel separat angegeben.
Den wichtigsten Einfluss auf die Prämienhöhe in Promillen hat die Einteilung in die Gefahrenklasse (und Gefahrenstufe). So gelten Personen mit klassischen Büro-Aufgaben als weniger unfallgefährdet als Angestellte mit einem Handwerk. Die Prämie kann also je nach Firmentyp variieren. Dabei ist die Einteilung in die jeweilige Risikoklasse eher intransparent und nicht eindeutig.
Bei kleineren Lohnsummen kommt bei einigen Versicherungen eine Minimalprämie zum Tragen, zum Beispiel in der Höhe von 100 Franken pro BU- und NBU-Versicherung.
Ein Beispiel kann die Prämien am besten verdeutlichen: Ein Büro-KMU habe eine Lohnsumme von brutto 1'000'000 Franken. Der Prämienendsatz für Betriebsunfälle betrage 0.92‰, derjenige für Nichtbetriebsunfälle 11.07‰. Entsprechend ergibt sich eine jährliche Prämie von 11'990 Franken.
Versicherungsprämien richtig bezahlen
Die Prämie wird in der Regel im Voraus für das kommende Jahr beglichen. Eine einmalige Prämienzahlung pro Jahr ist günstiger, als wenn Sie die Rechnung in mehreren Raten begleichen. Bei vierteljährlicher Zahlung beispielsweise kann es durchaus einen Zuschlag von bis zu 2% zum Rechnungsbetrag geben.
Wenn die Lohnsumme zu- oder abnimmt, sollte das der Versicherung zwecks Prämienanpassung nach unten oder oben mitgeteilt werden. Die Prämien werden auch rückwirkend angepasst.
Tausende von Franken Sparpotenzial
Die Prämienhöhe kann je nach Versicherung markant variieren. Ein vorgängiger Vergleich lohnt sich also auf jeden Fall und kann der Firma und ihren Angestellten Tausende von Franken pro Jahr an Kosten ersparen.
Leider sind die Prämien der verschiedenen Unfallversicherungen nicht transparent im Internet einzusehen. Je nach Risikoklasse ist manchmal der eine, manchmal ein anderer Anbieter am günstigsten. Fordern Sie deshalb mehrere Offerten an, bevor Sie eine Versicherung abschliessen.
Gratis-Offerten einholen
Offerten für die obligatorische Unfallversicherung können Sie rasch und ohne Aufwand einholen. Verlangt werden in der Regel nur wenige Angaben: Name, Adresse und Rechtsform der Firma sowie die Summe der Mitarbeiterlöhne (aufgeteilt in Männer und Frauen), manchmal auch die Anzahl der Mitarbeitenden.
Nicht verlangt werden die Namen aller Mitarbeitenden oder die genaue Aufschlüsselung der Löhne. Meistens wird zwecks Einteilung in eine Risikoklasse zusätzlich nach dem Firmentyp gefragt. Die Versicherungen schauen dafür zusätzlich noch ins Handelsregister.
Tipps für die richtige Unfallversicherung
In der folgenden Zusammenfassung erfahren Sie die wichtigsten Tipps:
- Fordern Sie mehrere Offerten für Ihren Betrieb an und vergleichen Sie die Prämien.
- Die Einteilung in Gefahrenklassen ist prämienentscheidend, aber nicht in Stein gemeisselt. Verhandeln Sie!
- Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in der Vergangenheit nachweislich wenig oder keine Unfälle hatten, erwähnen Sie das unbedingt. In diesem Fall können Sie unter Umständen hohe Prämienrabatte (eine Art Schadenfreiheitsrabatte) herausholen.
- Wenn Sie neben der Unfall- noch weitere Versicherungen für Ihre Firma brauchen, fordern Sie am besten für alle relevanten Versicherungen eine Offerte an. Kombinationsrabatte können durchaus mehr als 5% ausmachen.
- Bestehen Sie auf ein jährliches Kündigungsrecht. Damit sind Sie flexibler.
- Zahlen Sie die Prämienrechnung wenn möglich auf einmal. Eine Ratenzahlung kann Sie bis zu 2% an zusätzlichen Gebühren kosten.
- Abredeversicherungen: Mitarbeiter können die Versicherung für Nichtberufsunfälle für bis zu 6 Monate nach Betriebsaustritt verlängern. Weitere Informationen zu Abredeversicherungen finden Sie hier.
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