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Anlegen & Vorsorge

Kosten von Vorsorgefonds

24. September 2021 - Benjamin Manz

Im folgenden Hintergrundartikel von moneyland.ch erfahren Sie wissenswerte Informationen rund um die Kosten von Schweizer Vorsorgefonds in der zweiten und dritten Säule.

Vorsorgefonds sind vor allem im Rahmen der freiwilligen und gebundenen Säule 3a populär, finden vereinzelt aber auch im Rahmen der zweiten Säule Verwendung. Im Gegensatz zu 3a-Sparkonten, die im Wesentlichen durch den jährlichen Zinssatz definiert werden, sind Vorsorgefonds deutlich komplexer. Im Folgenden werden die wichtigsten 7 Kostenfaktoren von Schweizern Vorsorgefonds erklärt.

1. Total Expense Ratio (TER)

Wenn Bankberater von Fondskosten sprechen, meinen Sie meistens die so genannte Total Expense Ratio («Gesamtkostenquote»). Meistens spricht man im Jargon abgekürzt von der TER.

Die TER umfasst in erster Linie die Verwaltungsgebühr (Management Fee) des Fonds. Es handelt sich um jährlich wiederkehrende Kosten. Die TER wird in Prozent pro Jahr ausgedrückt. Genauer: Die TER wird rückwirkend berechnet und in Prozent des durchschnittlichen Net Asset Value (NAV) angegeben.

Die TER variiert bei Schweizer Vorsorgefonds in der Regel zwischen 0.2% und 2% des Anlagebetrags pro Jahr. Im Mittel beträgt die TER etwas unter 1%. Die TER wird nicht einem Konto belastet, sondern laufend dem Fondsvermögen entnommen.

Die so genannte synthetische TER berücksichtigt zusätzlich die Kosten von Drittfonds im Fonds. Schweizer Fonds müssen die synthetische TER ab einem Drittfondsanteil von mindestens 10% ausweisen.

Ein Fonds mit einer TER (oder synthetische TER) von über 1% ist eher teuer. Je höher der Aktienanteil eines Fonds, desto teurer ist er bei vielen Anbietern.

Der Begriff «Gesamtkostenquote» ist etwas irreführend, da weitere Kosten hinzukommen können. Dazu gehören je nach Fonds Transaktions-, Ausgabe-, Rücknahme- sowie zusätzliche Depotgebühren.

2. Ausgabegebühren

Beim Fondskauf fallen bei einigen Anbietern spezielle einmalige Gebühren für die «Ausgabe» des Fonds an. Da es sich um einmalige Gebühren handelt, fallen diese umso weniger ins Gewicht, je länger die Anlagedauer ist.

Ausgabegebühren werden in der Regel in Prozent des Fondsvermögens (NAV) angegeben. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: Ausgabegebühren zu Gunsten des Anbieters und zu Gunsten des Fondsvermögens.

Ausgabegebühren zu Gunsten des Anbieters fliessen nicht in das Fondsvermögen, sondern direkt zum Fondsanbieter. Bei manchen Banken und Versicherungen können solche Ausgabekommissionen bis zu 2% des Anlagebetrags ausmachen! Vom Kauf von Fonds mit hohen Ausgabegebühren ist abzuraten.

Ausgabegebühren zu Gunsten des Fondsvermögens werden zur Deckung jener Kosten verwendet, die dem Fonds durch Kapitalzuflüsse oder Abflüsse entstehen.

Konkret: Wenn Geld in ein Vorsorgefonds fliesst, muss der Fonds mit diesem Kapitalzufluss Wertschriften zukaufen, wodurch ihm Kosten entstehen. Diese Kosten werden verursachergerecht von den neuen Anlegern selbst getragen. Die bestehenden Anleger werden dafür nicht zur Kasse gebeten. Deshalb handelt es sich bei Ausgabegebühren zu Gunsten des Fondsvermögens um einen «Verwässerungsschutz». Die Ausgabegebühren zu Gunsten des Fondsvermögens fliessen nicht in die Tasche des Anbieters, sondern führen zu einer verbesserten Performance für die Anleger.

In der Regel sind solche Ausgabegebühren verhältnismässig tief und betragen bei Schweizer Vorsorgefonds maximal 0.3%.

Beim so genannten Swing Pricing werden die Ausgabegebühren zu Gunsten des Fondsvermögens nur verrechnet, wenn am Kauftag tatsächlich ein definierter Mindestbetrag von Nettozuflüssen oder Abflüssen zu verzeichnen ist.

3. Rücknahmegebühren

Rücknahmegebühren funktionieren analog zu Ausgabegebühren von Vorsorgefonds. Mit dem Unterschied, dass sie beim Verkauf des Fonds anfallen. Es handelt sich wie bei den Ausgabegebühren um einmalige Kosten, die in der Regel in Prozent angegeben werden. Auch bei Rücknahmegebühren wird zwischen Gebühren zu Gunsten des Anbieters und zu Gunsten des Fondsvermögens unterschieden. Rücknahmegebühren sind in der Regel tiefer oder gleich hoch wie die Ausgabegebühren eines Fonds.

4. Depotgebühren

Depotgebühren für die Wertpapiere eines Vorsorgefonds werden durch die TER-Kennzahl abgedeckt. Allerdings können für die Verwahrung des Vorsorgefonds selbst Depotgebühren anfallen, die nicht in der TER enthalten sind.

Die Depotgebühren können je nach Depotbank variieren. Während manche Banken für Vorsorgefonds gar keine Depotgebühren verlangen, kostet die Verwahrung der Fonds bei anderen bis zu 1% des Anlagebetrags.

5. Transaktionskosten

Es können Transaktionskosten (Courtagen) für Wertpapiere von Vorsorgefonds dazukommen, die nicht in der TER oder den Ausgabegebühren enthalten sind. Zusätzliche Transaktionskosten wirken sich negativ auf die Netto-Performance aus.

6. Retrozessionen

Retrozessionen sind Kickbacks, welche Anbieter für den Verkauf von Wertpapieren wie Fonds erhalten. Für die Mehrheit der Vorsorgefonds werden keine Retrozessionen bezahlt.

Retrozessionen sind zwar keine Gebühren, die dem Kunden direkt belastet werden. Trotzdem können Retrozessionen problematisch sein, da sie mögliche Interessenkonflikte bergen können.

7. Gesamtkosten vergleichen

Die Gesamtkosten gehören zu den relevantesten Auswahlkriterien eines Vorsorgefonds. Ein kostenintensiver Fonds kann Sie teuer zu stehen kommen.

Beispiel: Manche Fonds haben um bis zu 1% günstigere Gesamtkosten als andere. Bei einem Anlagebetrag von 50'000 Franken und einer Anlagedauer von 10 Jahren sparen Sie mit dem günstigeren Fonds also mehr als 5000 Franken an Gebühren.

Damit Anleger nicht selbst die komplizierten Berechnungen durchführen müssen, zeigt moneyland.ch die entsprechenden Gesamtkosten für die gewünschte Anlagedauer im Vorsorgefondsvergleich automatisch an. Alle Fonds lassen sich ganz einfach nach dem Gesamtkosten sortieren.

Aufgeführt werden in der transparenten Kostenaufschlüsselung unter anderem die folgenden Kostenfaktoren: TER, synthetische TER, Depotgebühren, Ausgabegebühren zu Gunsten des Anbieters und des Fondsvermögens, Rücknahmegebühren zu Gunsten des Anbieters und des Fondsvermögens.

Auf den Infoseiten der Fonds werden ausserdem allfällige Retrozessionen und Informationen zum Swing-Pricing aufgeführt.

Weitere Informationen:
Interaktiver Vergleich von Schweizer Vorsorgefonds
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Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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