Eine Wohnbaugenossenschaft ist eine Form des Immobilieneigentums, bei der die Bewohner der Immobilie (typischerweise eine Wohnanlage mit mehreren Wohnungen) Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sind.
Die Bewohner selbst sind nicht Besitzer der Immobilie. Die Eigentumsurkunden werden von der Genossenschaft gehalten. Die Mitglieder sind jedoch berechtigt, die Immobilie zu nutzen, solange sie Genossenschaftsanteile besitzen.
Die Wohnbaugenossenschaft ist in der Schweiz weit verbreitet. Genossenschaftswohnungen gehören zu den günstigsten Wohnungen im Land. Denn im Gegensatz zu gewinnorientierten Vermietern verrechnen Wohnbaugenossenschaften in der Regel die sogenannte Kostenmiete. Die Miete muss also nur die effektiven Kosten decken.
Das Schweizer Recht definiert klare gesetzliche Vorgaben, an die sich Genossenschaften und deren Mitglieder halten müssen.
Sie können Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und der Säule 3a für den Kauf von Anteilen an Wohnbaugenossenschaften vorzeitig beziehen.
Weitere Informationen:
Schweizer Hypothekenvergleich