Mietkautionsbürgschaften werden von Schweizer Versicherungsfirmen angeboten. Schweizer Versicherungen verwenden die Begriffe «Mietkautionsversicherung» und «Mietkautionsbürgschaft» (oder einfach «Mietkaution») häufig synonym. Auch moneyland.ch verwendet diese Begriffe.
Gut zu wissen: Bei einer «Mietkautionsversicherung» (oder eben Mietkautionsbürgschaft) handelt es sich nicht um eine eigentliche Versicherung für Mieterinnen und Mieter, sondern eben um eine Bürgschaft.
Bei gültigen Forderungen erhält der Vermieter von der Versicherungsfirma die geforderte Kautionssumme (bis zu einem definierten Höchstbetrag). Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie als Mieter die Miete oder Nebenkosten nicht zahlen. In diesem Fall springt die Versicherung als «Bürge» ein und zahlt die geforderte Summe an den Vermieter aus.
Sie müssen als Mieter bei einer Mietkautionsbürgschaft keinen Betrag auf ein Mietkautionskonto einzahlen, dafür eine jährliche Prämie an die Versicherung überweisen.
Sie sind als Mieter aber nicht versichert. Ihre Schulden bezüglich allfälliger Mietausstände oder Kosten infolge eines Wohnungsschadens bleiben weiterhin bestehen. Sie schulden diese im Fall einer Mietkautionsbürgschaft aber nicht dem Vermieter direkt, sondern dem Bürgen, also dem Anbieter der Mietkaution.