Atupri Mivita Reala
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Atupri Mivita Reala: Standard-Variante der ambulanten Zusatzversicherung.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig. Der letzte Altersklassenwechsel erfolgt mit 70 Jahren. Rabatt bei Vorauszahlung.
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: 50 Prozent, maximal CHF 300 pro Kalenderjahr.
Kostendeckung von 90 Prozent.
Kostenbeitrag an allgemeine Vorsorge: 90 Prozent, maximal CHF 200 pro Kalenderjahr. Kostenbeitrag an gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen: CHF 200.
Kostenbeitrag an Fitness-Abonnemente und andere Gesundheitsförderung: 50 Prozent, maximal CHF 200 pro Bereich und maximal CHF 500 gesamthaft pro Kalenderjahr.
90 Prozent an nicht-kassenpflichtige Medikamente.
50 Prozent, maximal CHF 1500 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an nicht ärztliche Psychotherapie: 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Vollständige Deckung von Notfalltransportkosten. Rettungs-, Such- und Bergungskosten: CHF 20'000 pro Kalenderjahr.
Vollständige Deckung von Notfalltransportkosten und Rettungskosten. Such- und Bergungskosten: maximal CHF 50'000.
Übernahme der Behandlungskosten zu den ortsüblichen Tarifen bei ambulanter oder stationärer Notfallbehandlung.
Für Personen bis 25 Jahre ist die Zusatzversicherung Atupri Denta inbegriffen. Allgemeine Zahnbehandlungen: 60%, maximal CHF 500 (Stufe 2: CHF 1000) pro Kalenderjahr. Zahnstellungskorrekturen: 80%, maximal CHF 3000 (Stufe 2: CHF 5000) pro Kalenderjahr. Karenzfrist von 6 Monaten nach Versicherungsabschluss.
Durch Zusatzversicherung Atupri Denta versicherbar.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren: CHF 60 pro Tag während maximal 50 Tagen innerhalb von 5 Kalenderjahren.
50 Prozent, maximal CHF 750 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Unterbindung: 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Kostenbeitrag an Geburtsvorbereitungs-, Rückbildungs-, Beckenbodengymnastik sowie Hebammenleistungen: 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Beitrag in Form von Stillgeld: CHF 200 pro Kind.
Aufenthaltskosten im Geburtshaus während höchstens 5 Tagen: CHF 150 pro Tag.
Kostenbeitrag an plastische Eingriffe (z.B operative Korrektur abstehender Ohren): 60 Prozent, maximal CHF 1000 pro Kalenderjahr zusammen mit anderen spezifischen Leistungen.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Pflege und Hilfe zu Hause: CHF 40 pro Tag, während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Reiseversicherung.