CAP privaLEX Rechtsschutz
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Standard-Deckung
Allgemein
Weltweite Deckung.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Familienversicherung: der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich: Kinder in Ausbildung und unmündige Kinder dieser Personen, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen, längstens aber bis zum vollendeten 29. Altersjahr.
Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent.
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Kündigung seitens Versicherung möglich: 3 Monate vor Ablauf des Jahrs für das Folgejahr. Nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls. Wenn Gefahrstatsachen verschwiegen worden sind.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne Kündigung 3 Monate vor Vertragsablauf erneuert sich der Vertrag jährlich.
Karenzfrist je nach Rechtsgebiet: Keine bis 1 Jahr.
Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind.
Kein Mindeststreitwert.
Deckung gemäss CAP privaLEX Privatrechtsschutz.
Spezielle Deckung: Öffentliches Personalrecht, Gleichstellungsrecht und Vereinsrecht.
Immobilienrechtsschutz als Zusatzversicherung möglich.
Weitere Risiken können über den Zusatz MultiRisk oder den Zusatz für Selbstständigerwerbende und Kleinunternehmer versichert werden.
Ausgeschlossen sind unter anderem: Fälle im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis. Fälle im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen des Führerausweises.
Beratung im Bereich Familien-, Erb-, Steuer- und Grundeigentumsrecht bis 1500 Franken pro Versicherungsjahr.
Kostenübernahme bei Mediation (Eherecht: bis 15'000 Franken) und Erwerbsausfall.
Deckung der Fahrtkosten und Übersetzung bei Streitigkeiten im Ausland: 6000 Franken.
Erhöhung der Versicherungssumme möglich (Schweiz/Europa CHF 1'500'000 und Welt CHF 300'000).
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